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Hausratversicherung oder Kleingartenversicherung?

Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 10. August 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Die Hausratversicherung deckt die Gartenlaube in aller Regel nicht ab. Ihre sogenannte Außenversicherung greift nur für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden – typischerweise für wenige Monate. Alles, was dauerhaft in der Laube lagert (Rasenmäher, Werkzeug, Gartenmöbel, Grill), fällt nicht darunter. Das Laubengebäude selbst ist über die Hausratversicherung nie versichert – Gebäude sind grundsätzlich Sache einer Gebäudeversicherung. Sie brauchen deshalb eine eigene Kleingartenversicherung, die beides kombiniert.

LaubengebäudeHausrat: nein · Kleingartenversicherung: ja
Dauerhaft gelagerter InhaltHausrat: nein · Kleingartenversicherung: ja
Vorübergehend mitgenommene SachenHausrat: teilweise (Außenversicherung)
Sturm/Hagel an der Laubenur Kleingartenversicherung ab Komfort
PreisKleingartenversicherung ab 34,60 € im Jahr

Was die Außenversicherung wirklich abdeckt

Die Außenversicherung ist ein Baustein der Hausratversicherung. Sie schützt Ihren Hausrat auch dann, wenn er sich zeitweise außerhalb der Wohnung befindet – etwa der Koffer im Hotel, der Laptop im Büro oder die Kiste beim Umzug. Entscheidend ist das Wort vorübergehend: Die Bedingungen setzen üblicherweise eine Grenze von drei Monaten.

Ein Rasenmäher, der seit fünf Jahren im Geräteschuppen steht, ist damit nicht mehr „vorübergehend“ ausgelagert – er hat seinen dauerhaften Standort gewechselt. Genau das ist der Punkt, an dem viele Kleingärtner im Schadensfall leer ausgehen.

Der zweite, größere Irrtum: Selbst wenn der Inhalt teilweise gedeckt wäre – das Gebäude ist es nie. Eine abgebrannte Laube ersetzt keine Hausratversicherung der Welt.

Direkter Vergleich

SchadensfallHausratversicherungKleingartenversicherung
Laube brennt abneinja, zum Neuwert
Rasenmäher aus Schuppen gestohlenin der Regel neinja, zum Neuwert
Sturm deckt Laubendach abneinab Komforttarif
Vandalismus nach Einbruchneinja
Abbruch- und Entsorgungskostenneinja
Bäume und Sträucher nach Brandneinja
Picknickkorb kurzzeitig im Gartenggf. jaja, wenn in der Laube

Was ist mit der Haftpflicht?

Ein dritter Baustein wird oft übersehen: Verletzt sich ein Besucher auf Ihrer Parzelle – etwa an einer herumliegenden Harke oder auf einem rutschigen Weg – haften Sie persönlich. Dafür ist Ihre Privathaftpflichtversicherung zuständig, nicht die Kleingartenversicherung. Prüfen Sie, ob Ihre Police die Nutzung eines Kleingartens ausdrücklich einschließt – die meisten guten Tarife tun das.

Ebenfalls sinnvoll, wenn Sie einen Schlüssel zum Vereinsheim besitzen: eine Schlüsselversicherung als Bestandteil der Privathaftpflicht. Der Verlust eines Generalschlüssels kann eine komplette Schließanlage kosten.

Fazit: Was Sie tatsächlich brauchen

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Verfasst von Carsten Buchholz Unabhängiger Versicherungsmakler · Kleingarten- und Laubenversicherung

Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.

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Profil & Erstinformation · Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026

Häufige Fragen

Ist mein Gartenhaus über die Hausratversicherung mitversichert?

Nein. Gebäude sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Hausratversicherung. Für die Laube selbst brauchen Sie eine Kleingartenversicherung, die Gebäude- und Inhaltsdeckung kombiniert.

Wie lange gilt die Außenversicherung der Hausratversicherung?

Üblicherweise für einen vorübergehenden Zeitraum von bis zu drei Monaten. Dauerhaft in der Laube gelagerte Gegenstände fallen nicht darunter.

Brauche ich beides – Hausrat und Kleingartenversicherung?

Ja, wenn Sie eine Wohnung und einen Kleingarten haben. Die beiden Policen decken unterschiedliche Orte und unterschiedliche Sachen ab und ersetzen sich nicht gegenseitig.

Deckt die Privathaftpflicht meinen Kleingarten mit ab?

Die meisten modernen Privathaftpflichttarife schließen die Nutzung eines Kleingartens ein. Prüfen Sie Ihre Bedingungen – gedeckt sind damit Schäden, die Sie anderen zufügen, nicht Schäden an Ihrer eigenen Laube.

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