Was ist bei einer Kleingartenversicherung versichert?
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 10. August 2026 · 7 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Versichert sind alle Baulichkeiten auf der Parzelle – Laube, Gerätehaus, Schuppen, feste Überdachungen – sowie deren Inhalt, jeweils zum Neuwert und ohne Selbstbeteiligung. Im Grundschutz gegen Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch, dazu Glasbruch der Gebäudeverglasung bis 3 m² sowie Aufräum- und Abbruchkosten. Bäume, Sträucher, Ernten und die Umzäunung sind bei Feuerschäden mitversichert. Sturm, Hagel und Leitungswasser kommen ab dem Komfortschutz hinzu. Nicht versichert sind Wertsachen, Unterhaltungselektronik, Fahrräder und E-Bikes, Sportgeräte, Boote, Zelte und Tiere.
Die versicherten Sachen
Der Versicherungsschutz umfasst zwei Bereiche, die in einer Police kombiniert sind: eine Gebäudeversicherung für die Baulichkeiten und eine Inhaltsversicherung für das, was darin steht.
Gebäude
- Gartenlaube, unabhängig vom Baujahr und von der Bauweise
- Gerätehaus, Schuppen, Gartenhaus
- feste Überdachungen, Carport, Pergola
- Umzäunung des Grundstücks (bei Feuerschaden)
Inhalt
- Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenschere, Motorgeräte
- Akkuwerkzeug, Handwerkzeug, Kleingeräte
- Gartenmöbel, Grill, Sonnenschirm – solange sie in einem Gebäude lagern
- Textilien, Geschirr, Einrichtung der Laube
Aufwuchs
Bäume, Sträucher, Ernten und Gartenkulturen sind mitversichert, wenn sie im Zusammenhang mit einem versicherten Feuerschaden beschädigt oder zerstört werden. Bei Einbruchdiebstahl sind sie ausgeschlossen – ein gestohlener Zierstrauch ist also kein Versicherungsfall.
Die versicherten Gefahren nach Tarif
| Gefahr | Basic | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|
| Feuer, Blitzschlag, Explosion (Gebäude + Inhalt) | ✓ | ✓ | ✓ |
| Einbruchdiebstahl zum Neuwert | ✓ | ✓ | ✓ |
| Vandalismus nach Einbruch | ✓ | ✓ | ✓ |
| Gebäudebeschädigung durch Einbruch | ✓ | ✓ | ✓ |
| Glasbruch Gebäudeverglasung bis 3 m² | ✓ | ✓ | ✓ |
| Aufräumungs- und Abbruchkosten | ✓ | ✓ | ✓ |
| Bäume, Sträucher, Ernten (bei Feuer) | ✓ | ✓ | ✓ |
| Sturm und Hagel am Gebäude | – | ✓ | ✓ |
| Leitungswasser am Gebäude | – | ✓ | ✓ |
| Sturm, Hagel, Leitungswasser für den Inhalt | – | – | ✓ |
| Gartenmöbel im Freien gegen Diebstahl (bis 450 €) | – | – | ✓ |
| Gewächshaus inkl. Verglasung | optional ab 19,89 € | ||
| Solar-/PV-Anlage | optional ab 17,88 € | ||
Was ausdrücklich nicht versichert ist
Diese Liste ist genauso wichtig wie die Leistungsübersicht – und sie gilt bei allen Anbietern ähnlich:
- Wertsachen: Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Gold- und Silbersachen, Mobiltelefone
- Antiquitäten, echte Teppiche, Kunstgegenstände
- Unterhaltungselektronik und Musikinstrumente
- Fahrräder und E-Bikes, Sportgeräte
- Boote, Zelte und Pavillons
- Tiere
- Elementargefahren: Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck
- Bäume, Sträucher, Ernten und Gartenteiche bei Einbruchdiebstahl
Neuwert – und warum das der entscheidende Punkt ist
Entschädigt wird zum Neuwert, nicht zum Zeitwert. Das bedeutet: Sie bekommen den Betrag, den Sie heute aufwenden müssten, um eine gleichwertige neue Sache zu beschaffen – ohne Abzug für Alter und Abnutzung.
Ein Beispiel: Ihr acht Jahre alter Rasenmäher hat einen Zeitwert von vielleicht 180 €. Ein vergleichbares neues Gerät kostet 850 €. Bei Neuwertentschädigung erhalten Sie 850 €. Genau deshalb ist die Neuwertdeckung das wichtigste Einzelmerkmal beim Anbietervergleich.
Die Kehrseite: Die Versicherungssumme muss ebenfalls am Neuwert ausgerichtet sein. Ist sie zu niedrig, kürzt der Versicherer anteilig – siehe Versicherungssumme richtig wählen.
Sicherungsanforderungen: bewusst niedrig
Ein Punkt, der viele beruhigt: Die Anforderungen an die Sicherung sind kleingartentypisch und bewusst einfach gehalten. Ein normales, funktionierendes Schloss an einer verschlossenen Tür genügt. Sie brauchen weder Rollläden noch Fenstergitter, weder Sicherheitsverglasung noch eine Alarmanlage.
Erwartet wird allerdings, dass die Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Ein altes, aber gepflegtes Dach ist kein Problem – ein seit Jahren offensichtlich undichtes kann bei einem Sturmschaden zur Leistungskürzung führen.
Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.
4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Ist das Gartenhaus selbst versichert oder nur der Inhalt?
Beides. Die Kleingartenversicherung kombiniert eine Gebäude- und eine Inhaltsdeckung. Versichert sind alle Baulichkeiten auf der Parzelle sowie deren Inhalt, jeweils zum Neuwert.
Ist mein Rasenmäher versichert?
Ja, zum Neuwert – bei Feuer und bei Einbruchdiebstahl aus einem abgeschlossenen Gebäude. Steht der Mäher ungesichert im Freien und wird gestohlen, liegt kein Einbruchdiebstahl vor und es besteht kein Schutz.
Sind Gartenmöbel im Freien versichert?
Nur im Premiumtarif und nur bis 450 € gegen Diebstahl. In Basic und Komfort sind Gartenmöbel versichert, solange sie in einem Gebäude lagern.
Sind Bäume und Sträucher mitversichert?
Bei Feuerschäden ja, einschließlich Ernten, Gartenkulturen und Umzäunung. Bei Einbruchdiebstahl sind sie ausgeschlossen.
Ist Hochwasser oder Überschwemmung versichert?
Nein. Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck gehören zu den Elementargefahren und sind nicht Bestandteil der Kleingartenversicherung.
Brauche ich besondere Schlösser oder Gitter?
Nein. Es genügen kleingartentypische, einfache Sicherungsanforderungen: ein funktionierendes Schloss an einer verschlossenen Tür. Rollläden, Vergitterungen oder Alarmanlagen werden nicht verlangt.
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