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Bundeskleingartengesetz einfach erklärt

Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 10. August 2026 · 13 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) gilt seit 1983 und definiert, was rechtlich ein Kleingarten ist: eine Parzelle in einer Kleingartenanlage, die der nicht-erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und der Erholung dient. Die Laube darf höchstens 24 m² Grundfläche inklusive überdachtem Freisitz haben und nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Die Parzelle liegt üblicherweise bei rund 400 m²; im Bundesschnitt sind Kleingärten 370 m² groß. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, greift eine Kleingartenversicherung – sonst brauchen Sie eine Wochenendhausversicherung.

GesetzBundeskleingartengesetz (BKleingG), in Kraft seit 1983
Maximale Laubenfläche24 m² inkl. überdachtem Freisitz
Durchschnittliche Parzelle370 m² (BKD, Stand 2025)
Kleingärten in Deutschland867.092 auf 44.000 Hektar
Vereinerund 13.000 in 502 Verbänden und 20 Landesverbänden
VersicherungsrelevanzOhne BKleingG-Status keine Kleingartenversicherung
Parzelle nach BKleingG absichernFür Lauben bis 24 m² in einer Kleingartenanlage – zum Neuwert.
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Was das Gesetz regelt – und warum es Sie schützt

Das BKleingG ist kein bürokratisches Übel, sondern in erster Linie ein Schutzgesetz. Es sichert Kleingartenanlagen gegen den Zugriff des Wohnungsbaus ab und deckelt die Pacht: Der Pachtzins darf höchstens das Vierfache des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen. Genau deshalb zahlen Kleingärtner in Leipzig rund 0,12 € pro Quadratmeter im Jahr, während vergleichbare Flächen am freien Markt ein Vielfaches kosten würden.

Im Gegenzug verlangt das Gesetz eine bestimmte Nutzung. Die verbreitete Faustregel „Drittelregelung“ – ein Drittel Anbau von Obst und Gemüse, ein Drittel Erholungsfläche, ein Drittel Laube und Wege – steht so nicht im Gesetzestext, wird von vielen Vereinen und Gerichten aber als Maßstab herangezogen.

Die 24-m²-Regel im Detail

§ 3 Abs. 2 BKleingG begrenzt die Laube auf 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz. Entscheidend sind die Außenmaße. Ein angebauter, überdachter Sitzplatz zählt mit, ein freistehender Pavillon in der Regel nicht.

Wichtig: Lauben, die vor Inkrafttreten des Gesetzes 1983 rechtmäßig größer errichtet wurden, genießen Bestandsschutz. Das betrifft vor allem viele Anlagen in den östlichen Bundesländern, wo Lauben häufig größer sind. Für die Versicherung ist das unproblematisch – entscheidend ist, dass die Parzelle Teil einer Kleingartenanlage ist.

Nicht zum Wohnen geeignet: Die Laube darf nach ihrer Beschaffenheit kein dauerhaftes Wohnen ermöglichen. Wer dennoch dauerhaft in der Laube wohnt, verliert nicht nur den kleingartenrechtlichen Schutz, sondern riskiert auch den Versicherungsschutz – im Antrag wird diese Frage ausdrücklich gestellt.

Kleingarten, Wochenendhaus oder Gartengrundstück?

Die Abgrenzung entscheidet darüber, welche Versicherung Sie brauchen:

SituationRechtlicher StatusPassende Versicherung
Parzelle in einer Kleingartenanlage, VereinsmitgliedKleingarten nach BKleingGKleingartenversicherung
Einzelnes Grundstück mit Gartenhaus, kein VereinFreizeitgrundstückWochenendhausversicherung
Gartenhaus im eigenen WohngrundstückNebengebäudeWohngebäudeversicherung
Dauercampingplatz mit MobilheimCampingnutzungDauercamping-Versicherung

Wenn Sie unsicher sind, in welche Kategorie Ihre Parzelle fällt: Der Pachtvertrag und die Vereinssatzung geben Auskunft. Im Zweifel schreiben Sie uns an info@kleingarten-schutz.de – wir klären das vor Vertragsabschluss, nicht erst im Schadensfall.

Zahlen und Fakten zum deutschen Kleingartenwesen

Deutschland ist die Kleingartennation Europas. Kein anderes Land hat auch nur annähernd vergleichbare Strukturen:

Auffällig ist die regionale Verteilung: In den östlichen Bundesländern (ohne Berlin) leben nur rund 15 % der Bevölkerung – dort befinden sich aber über 50 % aller Kleingärten. Sachsen führt mit rund fünf Gärten je 100 Einwohner, das Saarland und Rheinland-Pfalz bilden mit knapp 0,2 Gärten je 100 Einwohner das Schlusslicht.

Quelle: Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD), „Zahlen und Fakten“, Stand 2025; Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2018.

Die Drittelregelung: was wirklich gilt

Kaum ein Begriff sorgt für so viel Streit in Mitgliederversammlungen. Die Faustformel lautet: ein Drittel Anbau, ein Drittel Erholung, ein Drittel Laube und Wege. Im Gesetzestext steht sie nicht. Das BKleingG verlangt in § 1 nur eine „kleingärtnerische Nutzung“, also die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf.

Konkretisiert hat das die Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof hat 2004 entschieden, dass mindestens ein Drittel der Parzellenfläche dem Anbau von Obst, Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen dienen muss, damit die Anlage kleingärtnerisch genutzt ist. Daraus ist die verbreitete Drittelregelung entstanden.

Praktisch relevant sind drei Punkte:

Dauerkleingarten oder einfacher Kleingarten? Der Unterschied beim Kündigungsschutz

Das Gesetz kennt zwei Kategorien, und der Unterschied entscheidet darüber, wie sicher Ihre Parzelle langfristig ist:

KleingartenDauerkleingarten
DefinitionParzelle in einer Kleingartenanlagezusätzlich im Bebauungsplan als Dauerkleingarten festgesetzt
Fläche gehört meistKommune oder privatem Verpächterüberwiegend der öffentlichen Hand
Kündigung für andere Bebauungunter den Voraussetzungen des § 9 möglichdeutlich eingeschränkt – erfordert Änderung des Bebauungsplans
Ersatzlandkein genereller Anspruchdie Gemeinde muss geeignetes Ersatzland bereitstellen (§ 14 BKleingG)

Ob Ihre Anlage ein Dauerkleingarten ist, steht nicht im Pachtvertrag, sondern im Bebauungsplan der Gemeinde. Er ist öffentlich einsehbar, viele Städte stellen ihn im Geoportal bereit. Ein Anruf beim Stadtplanungsamt genügt ebenfalls.

Wird eine Parzelle wirksam gekündigt, steht Ihnen nach § 11 BKleingG in den dort genannten Fällen eine angemessene Entschädigung für Anpflanzungen und Anlagen zu – also für Laube, Bäume und feste Einrichtungen. Bewertet wird nach den Schätzrichtlinien des jeweiligen Landesverbands, nicht nach dem, was Sie beim Kauf gezahlt haben.

Strom, Wasser und Übernachten – die Praxisfragen

Das BKleingG selbst schweigt zu Strom und Wasser. Zulässig ist beides grundsätzlich; geregelt wird es über Pachtvertrag, Vereinssatzung und die Ordnung des Landesverbands. Die Grenze zieht § 3 Abs. 2 an anderer Stelle: Die Laube darf nach ihrer Ausstattung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Wichtig für den Antrag: Die Frage nach dem dauerhaften Wohnen wird im Versicherungsantrag ausdrücklich gestellt. Wer sie falsch beantwortet, riskiert im Schadensfall die Leistungsfreiheit des Versicherers – unabhängig davon, ob der Schaden etwas mit dem Wohnen zu tun hatte.

Gilt in NRW, Bayern oder Niedersachsen etwas anderes?

Nein. Das Bundeskleingartengesetz ist Bundesrecht und gilt in allen 16 Ländern wortgleich. Die 24-m²-Grenze, das Wohnverbot und die Pachtdeckelung sind überall identisch. Unterschiede entstehen an vier anderen Stellen:

EbeneWas dort geregelt wird
Landesbauordnungob und ab welcher Größe die Laube genehmigungsfrei ist, Abstandsflächen
LandesnachbarrechtGrenzabstände für Bäume, Hecken und Sichtschutz
Kommunale KleingartensatzungPachthöhe, Gemeinschaftsarbeit, Gestaltungsvorgaben
Ordnung des LandesverbandsAnbauanteil, Baumaße für Gerätehäuser, Wertermittlung bei Übergabe

Eine echte gesetzliche Sonderregel gibt es nur für die neuen Bundesländer: § 20a BKleingG enthält Überleitungsvorschriften für Pachtverhältnisse aus DDR-Zeiten. Lauben, die vor dem 3. Oktober 1990 rechtmäßig errichtet wurden, dürfen unverändert genutzt werden, auch wenn sie größer als 24 m² sind. Genau deshalb finden sich in Sachsen, Brandenburg und Thüringen so viele Lauben mit 30 m² und mehr – ohne dass daran irgendetwas rechtswidrig wäre.

Für die Versicherung ist die Landesgrenze ohne Bedeutung: Der Beitrag ist bundesweit gleich, und auch eine Laube mit Bestandsschutz über 24 m² ist versicherbar – entscheidend ist der Neuwert, den Sie angeben.

📈 Kleingarten nach BKleingG versichern

Gilt für Parzellen in Anlagen nach dem Bundeskleingartengesetz.

1. Neuwert von Laube und Inhalt
2. Ist eine Solar- oder PV-Anlage vorhanden?
3. Soll ein Gewächshaus mitversichert werden?
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Verfasst von Carsten Buchholz Unabhängiger Versicherungsmakler · Kleingarten- und Laubenversicherung

Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.

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Profil & Erstinformation · Zuletzt fachlich geprüft: 9. August 2026

Häufige Fragen

Wie groß darf eine Gartenlaube nach dem BKleingG sein?

Höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz. Lauben, die vor 1983 rechtmäßig größer errichtet wurden, genießen Bestandsschutz.

Darf ich in meiner Laube übernachten?

Gelegentliches Übernachten ist in der Regel zulässig und in vielen Vereinssatzungen ausdrücklich erlaubt. Nicht zulässig ist das dauerhafte Wohnen – die Laube darf dafür nach ihrer Beschaffenheit nicht geeignet sein.

Muss ich wirklich Obst und Gemüse anbauen?

Das BKleingG verlangt eine kleingärtnerische Nutzung, also den Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf. Die verbreitete Drittelregelung steht nicht wörtlich im Gesetz, wird von Vereinen und Gerichten aber häufig als Orientierung herangezogen. Maßgeblich ist Ihre Vereinssatzung.

Was passiert, wenn meine Anlage nicht unter das BKleingG fällt?

Dann handelt es sich rechtlich um ein Freizeit- oder Wochenendgrundstück. Eine Kleingartenversicherung ist dafür nicht die richtige Deckung – Sie benötigen eine Wochenendhausversicherung. Schreiben Sie uns, wir prüfen das.

Wie hoch darf der Pachtzins sein?

Der Pachtzins darf höchstens das Vierfache des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen. In der Praxis reicht die Spanne von rund 0,12 €/m² in Leipzig bis zu einem Vielfachen davon in Nürnberg, Dresden und Hannover.

Was ist der Unterschied zwischen Kleingarten und Dauerkleingarten?

Ein Dauerkleingarten liegt auf einer Fläche, die im Bebauungsplan ausdrücklich als Dauerkleingarten festgesetzt ist. Das ist der stärkere Schutz: Eine andere Nutzung setzt eine Änderung des Bebauungsplans voraus, und wird die Fläche dennoch in Anspruch genommen, muss die Gemeinde nach § 14 BKleingG geeignetes Ersatzland bereitstellen. Ob Ihre Anlage dazugehört, steht im Bebauungsplan der Gemeinde.

Darf ich Strom in die Laube legen?

Das BKleingG verbietet es nicht. Zulässigkeit und Ausführung regeln Pachtvertrag, Vereinssatzung und die Ordnung des Landesverbands. Kritisch wird es erst, wenn Strom zusammen mit Küche, Bad, fester Heizung und Schlafraum die Laube zum dauernden Wohnen geeignet macht – das ist nach § 3 Abs. 2 BKleingG unzulässig. Achten Sie außerdem auf eine fachgerechte Installation: Eigenbau ist im Brandfall der klassische Anlass für den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.

Gilt das Bundeskleingartengesetz in jedem Bundesland gleich?

Ja, es ist Bundesrecht und gilt überall wortgleich. Unterschiede kommen aus der Landesbauordnung, dem Landesnachbarrecht, kommunalen Kleingartensatzungen und den Ordnungen der Landesverbände. Eine echte Sonderregel gibt es nur für die neuen Länder: § 20a BKleingG lässt Lauben, die vor dem 3. Oktober 1990 rechtmäßig errichtet wurden, auch über 24 m² unverändert bestehen.

Bekomme ich Geld, wenn mir der Kleingarten gekündigt wird?

In den in § 11 BKleingG genannten Kündigungsfällen steht Ihnen eine angemessene Entschädigung für Anpflanzungen und Anlagen zu, also für Laube, Bäume und feste Einrichtungen. Bewertet wird nach den Schätzrichtlinien des zuständigen Landesverbands – nicht nach dem Preis, den Sie bei der Übernahme gezahlt haben.

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Der Beitrag ist bundesweit gleich. Auf den Stadtseiten finden Sie zusätzlich lokale Zahlen, den zuständigen Verband und die Risiken, die in Ihrer Region besonders relevant sind.

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