Laube abgebrannt – was jetzt zu tun ist
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 10. August 2026 · 6 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Brennt eine Gartenlaube ab, entstehen typischerweise 10.000 bis 20.000 € Kosten – für Brandschutt-Entsorgung, Abbruch und Neuerrichtung. Die Kleingartenversicherung ersetzt den Schaden zum Neuwert und ohne Selbstbeteiligung, und zwar bereits im Grundtarif Basic. Melden Sie den Schaden unverzüglich, erstatten Sie bei Verdacht auf Brandstiftung Anzeige bei der Polizei und verändern Sie die Schadenstelle nicht, bevor der Versicherer sie freigegeben hat.
Die ersten 24 Stunden: Was Sie sofort tun müssen
- Gefahr abwenden. Feuerwehr rufen, sich und andere in Sicherheit bringen. Betreten Sie die Brandstelle nicht, solange sie nicht freigegeben ist – einsturzgefährdete Reste und Glutnester sind gefährlich.
- Schaden mindern. Sie sind vertraglich verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit klein zu halten – etwa indem Sie unbeschädigte Geräte sichern oder eine offene Ruine notdürftig absperren. Kosten dafür übernimmt der Versicherer.
- Polizei einschalten. Bei jedem Verdacht auf Brandstiftung – und der besteht bei Kleingartenbränden häufig – ist eine Anzeige Pflicht. Notieren Sie das Aktenzeichen.
- Dokumentieren. Fotografieren Sie alles, aus mehreren Winkeln, mit Zeitstempel. Auch das, was noch steht.
- Versicherer melden. Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Bei Schäden über 250 € gilt eine Meldefrist von fünf Tagen.
- Nichts wegräumen. Der Brandschutt ist Beweismittel. Erst nach Freigabe durch den Versicherer beziehungsweise nach der Besichtigung darf geräumt werden.
Was ein Laubenbrand wirklich kostet
| Kostenblock | Typische Spanne |
|---|---|
| Abbruch und Brandschutt-Entsorgung (Sonderabfall) | 2.000 – 5.000 € |
| Neuerrichtung Laube (24 m², einfache Ausführung) | 8.000 – 15.000 € |
| Inhalt: Werkzeug, Geräte, Möbel, Textilien | 1.500 – 5.000 € |
| Nebengebäude, Umzäunung, Aufwuchs | 500 – 3.000 € |
Der größte einzelne Posten wird regelmäßig unterschätzt: die Entsorgung. Brandschutt gilt als Sonderabfall und darf nicht über den normalen Bauschutt entsorgt werden. In der Grunddeckung ist für Aufräum- und Abbruchkosten nur ein kleiner Betrag enthalten – erhöhen Sie diese Position deshalb aktiv, bevor etwas passiert.
Was die Versicherung zahlt – und was nicht
Versichert im Basic-Tarif: alle Baulichkeiten auf der Parzelle zum Neuwert, der Inhalt der Baulichkeiten, Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bäume, Sträucher, Ernten, Gartenkulturen und die Umzäunung, soweit sie durch den Feuerschaden beschädigt wurden. Es spielt keine Rolle, ob der Brand durch Blitzschlag, Kurzschluss oder Brandstiftung entstand.
Nicht versichert: Wertsachen wie Bargeld und Schmuck, Antiquitäten und Kunstgegenstände, Unterhaltungselektronik und Musikinstrumente, Fahrräder, Sportgeräte, Boote, Zelte und Pavillons sowie Tiere.
Ablauf der Regulierung
- Schadenmeldung mit Datum, Uhrzeit, Hergang und Fotos.
- Bewertete Schadenaufstellung – Liste aller zerstörten Sachen mit heutigem Neupreis.
- Besichtigung durch Sachverständigen oder Regulierer, je nach Schadenhöhe.
- Prüfung und Entschädigungsangebot.
- Auszahlung zum Neuwert, in der Regel in zwei Schritten: Zeitwert sofort, Neuwertdifferenz nach Nachweis der Wiederherstellung.
Als Ihr Makler übernehmen wir die Kommunikation mit dem Versicherer – das ist der praktische Unterschied zwischen einem Direktvertrag und einer Betreuung durch einen unabhängigen Makler.
Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.
4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch bei Brandstiftung durch Dritte?
Ja. Es spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle, ob der Brand durch Blitzschlag, Kurzschluss oder vorsätzliche Brandstiftung durch Dritte entstanden ist. Erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei.
Wie schnell muss ich den Brand melden?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Bei Schäden über 250 € gilt eine Meldefrist von fünf Tagen ab Kenntnis. Melden Sie den Schaden lieber sofort, auch wenn die Höhe noch unklar ist.
Darf ich den Brandschutt sofort wegräumen?
Nein. Die Schadenstelle muss zunächst unverändert bleiben, damit der Versicherer sich ein Bild machen kann. Räumen Sie erst nach ausdrücklicher Freigabe oder nach erfolgter Besichtigung.
Werden auch verbrannte Bäume und Sträucher ersetzt?
Ja, im Zusammenhang mit einem versicherten Feuerschaden sind Bäume, Sträucher, Ernten, Gartenkulturen und die Umzäunung mitversichert. Bei Einbruchdiebstahl gilt das nicht.
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