Einbruch im Kleingarten – was die Versicherung zahlt
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 10. August 2026 · 6 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Bei einem Einbruchdiebstahl in die Laube ersetzt die Kleingartenversicherung den Neuwert der gestohlenen Sachen sowie die Beschädigung des Gebäudes durch den Einbruch und anschließenden Vandalismus – ohne Selbstbeteiligung, bereits im Grundtarif. Versichert ist der Inhalt aller abschließbaren Baulichkeiten auf der Parzelle, also auch Gerätehaus und Schuppen. Ausgeschlossen sind Wertsachen, Unterhaltungselektronik, Fahrräder und Sportgeräte. Der typische Einbruchschaden im Kleingarten liegt bei 1.500 bis 3.000 €.
Was als Einbruchdiebstahl gilt
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter in ein verschlossenes Gebäude einbricht, einsteigt oder mit falschen Schlüsseln eindringt. Das gilt für die Laube ebenso wie für Gerätehaus und Schuppen – vorausgesetzt, sie waren abgeschlossen.
Der wichtigste Unterschied zu einem einfachen Diebstahl: Wird ein Rasenmäher von der Wiese gestohlen, ohne dass irgendwo eingebrochen wurde, ist das kein Einbruchdiebstahl. Deshalb gilt: Alles Wertvolle gehört in ein abschließbares Gebäude, nicht unter eine Plane.
Was ersetzt wird – und was nicht
| Gegenstand | Versichert? |
|---|---|
| Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenschere | ja, zum Neuwert |
| Akkuwerkzeug, Bohrmaschine, Handwerkzeug | ja, zum Neuwert |
| Gartenmöbel in der Laube | ja |
| Gartenmöbel im Freien | nur im Premium-Tarif, bis 450 € |
| Beschädigte Tür, Fenster, Schloss | ja |
| Vandalismusschaden nach dem Einbruch | ja |
| Bargeld, Schmuck, Wertpapiere | nein |
| Fernseher, Radio, Musikinstrumente | nein |
| Fahrräder, E-Bikes, Sportgeräte | nein |
| Bäume, Sträucher, Ernte | nein (nur bei Feuer) |
Der Ausschluss von E-Bikes und Fahrrädern überrascht viele. Wenn Sie regelmäßig mit dem E-Bike in den Garten fahren, prüfen Sie eine separate Fahrradversicherung – die Kleingartenpolice deckt das nicht ab.
Wann eingebrochen wird – und was Sie dagegen tun können
Der klassische Zeitraum ist die Winterpause von November bis März. Dann steht die Anlage wochenlang leer, es ist früh dunkel, und ein aufgebrochener Schuppen fällt tagelang niemandem auf.
Was in der Praxis hilft:
- Wertvolles über Winter mit nach Hause nehmen. Der beste Schutz ist ein leerer Schuppen.
- Nachbarschaftshilfe organisieren. Wer im Winter regelmäßig vorbeifährt, meldet Schäden früh – das reduziert Folgeschäden durch eindringendes Wasser.
- Nichts sichtbar lagern. Fenster abdecken, keine Geräte vor der Tür.
- Inventarliste mit Fotos führen. Ohne Nachweis wird die Regulierung zäh.
So melden Sie einen Einbruchschaden richtig
- Nichts verändern. Aufbruchspuren sind Beweismittel – erst fotografieren, dann sichern.
- Polizei rufen und Anzeige erstatten. Sie sind vertraglich verpflichtet, den Diebstahl der Polizei zu melden. Verlangen Sie eine bewertete Stehlgutliste und notieren Sie das Aktenzeichen.
- Versicherer informieren – unverzüglich, bei Schäden über 250 € innerhalb von fünf Tagen.
- Schadenaufstellung einreichen mit Neupreisen, Kaufbelegen und Fotos, soweit vorhanden.
- Notsicherung veranlassen, damit kein Folgeschaden durch Regen entsteht.
Mehr dazu: Schaden melden – Fristen und Obliegenheiten im Überblick.
Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.
4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Muss ich Anzeige bei der Polizei erstatten?
Ja. Bei Diebstahl besteht die vertragliche Obliegenheit, den Schaden unverzüglich der Polizei anzuzeigen und eine bewertete Stehlgutliste einzureichen. Ohne Anzeige kann die Leistung gekürzt oder verweigert werden.
Brauche ich Gitter oder Sicherheitsschlösser an der Laube?
Nein. Es genügen kleingartentypische, einfache Sicherungsanforderungen – ein funktionierendes Schloss an einer verschlossenen Tür. Rollläden, Vergitterungen oder Alarmanlagen werden nicht verlangt.
Ist mein E-Bike in der Laube versichert?
Nein. Fahrräder, E-Bikes und Sportgeräte gehören zu den ausdrücklich ausgeschlossenen Sachen. Dafür brauchen Sie eine separate Fahrradversicherung.
Was ist, wenn nichts gestohlen, aber alles zerstört wurde?
Vandalismus im Zusammenhang mit einem Einbruch ist mitversichert – auch dann, wenn die Täter nichts mitgenommen haben. Erfasst sind sowohl die Beschädigung des Gebäudes als auch die des Inhalts.
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