Kleingarten übernehmen – was mit der Versicherung passiert
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 10. August 2026 · 5 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Beim Pächterwechsel geht der Versicherungsschutz des Vorpächters nicht auf Sie über. Sein Vertrag endet, Ihre Laube ist ab dem Übergabetag ungeschützt, bis Sie selbst abschließen. Schließen Sie deshalb am Tag der Übergabe ab – der Versicherungsbeginn ist frei wählbar und schon einen Tag nach Antragstellung möglich. Setzen Sie die Versicherungssumme nicht auf die gezahlte Abstandssumme, sondern auf den Neuwert: Die Abstandssumme bildet den Zeitwert ab und liegt regelmäßig deutlich darunter.
Warum die Lücke entsteht
Eine Kleingartenversicherung ist ein persönlicher Vertrag zwischen dem Pächter und dem Versicherer. Sie hängt am Menschen, nicht an der Parzelle. Gibt der Vorpächter seinen Garten ab, kündigt er seinen Vertrag – und die Laube steht ohne Deckung da.
Das klingt selbstverständlich, wird in der Praxis aber häufig übersehen, weil bei der Übergabe vor allem über Aufwuchs, Abstandssumme und Vereinsformalitäten gesprochen wird. Die Versicherung taucht auf keiner Checkliste des Vereins auf.
Besonders relevant ist das in Regionen mit kurzen Wartezeiten und hoher Fluktuation – im Rheinland, in Schleswig-Holstein und Thüringen bekommt man teils schon nach wenigen Monaten eine Parzelle. Dort wechseln entsprechend viele Lauben jährlich den Besitzer.
Checkliste für die Übernahme
- Wertermittlung des Vereins lesen. Sie enthält eine Aufstellung von Laube, Nebengebäuden und Aufwuchs – eine gute Grundlage, um zu verstehen, was auf der Parzelle steht.
- Zustand der Laube prüfen. Dach, Fenster, Elektroinstallation. Ein altes Dach ist der häufigste Ausgangspunkt für Sturmschäden.
- Neuwert schätzen, nicht Zeitwert. Was würde es kosten, diese Laube heute neu zu errichten? Das ist Ihre Versicherungssumme.
- Nach Vorschäden fragen. Gab es Brand, Einbruch oder Wasserschaden? Das ist im Antrag abgefragt.
- Vereinsmitgliedschaft bestätigen lassen. Sie ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
- Police mit Beginn zum Übergabetag abschließen.
Wartezeiten in Deutschland – und was daraus folgt
Die bundesweite Durchschnittswartezeit auf einen Kleingarten liegt bei rund drei Jahren. Die regionalen Unterschiede sind allerdings erheblich:
| Region | Typische Wartezeit |
|---|---|
| Rheinland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen | wenige Monate bis 1 Jahr |
| Bayern und Baden-Württemberg | 4 bis 6 Jahre |
| Berlin | bis zu 7 Jahre |
| Hamburg | bis zu 8 Jahre |
Quelle: Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD).
Je länger die Wartezeit, desto teurer ist der Verlust: Eine abgebrannte Laube in Hamburg kostet Sie nicht nur Geld, sondern potenziell den Garten – denn eine neue Parzelle bekommen Sie nicht kurzfristig.
Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.
4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Übernehme ich die Versicherung des Vorpächters?
Nein. Der Vertrag des Vorpächters endet mit der Übergabe. Sie müssen selbst eine Police abschließen, idealerweise mit Beginn zum Übergabetag.
Ab wann kann der Versicherungsschutz beginnen?
Der Versicherungsbeginn ist frei wählbar und schon einen Tag nach Antragstellung möglich – er ist nicht an den Monatsersten gebunden.
Soll ich die Abstandssumme als Versicherungssumme nehmen?
Nein. Die Abstandssumme bildet den vom Verein geschätzten Zeitwert ab. Für die Versicherung gilt der Neuwert, der in der Regel deutlich höher liegt.
Was, wenn die übernommene Laube Vorschäden hat?
Geben Sie Vorschäden im Antrag wahrheitsgemäß an. Verschwiegene Vorschäden können im Schadensfall zur Leistungskürzung führen. Bei Unsicherheit rufen Sie uns an – wir klären das vor Abschluss.
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