🌿 Kleingarten-Schutz.de ✉ info@kleingarten-schutz.de

Bäume und Hecken im Kleingarten: Was erlaubt ist, wie hoch sie werden dürfen und wann Sie schneiden dürfen

Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 8 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Im Kleingarten sind Obstbäume erwünscht, Wald- und Parkbäume meist verboten – Gartenordnungen nennen etwa Linde, Birke, Eiche, Fichte, Kiefer und oft auch Walnuss. Hecken innerhalb der Anlage sind häufig auf 1,20 bis 1,80 m begrenzt, Grenzabstände richten sich nach Gartenordnung und Landesnachbarrecht. Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken und Gebüsche radikal zu schneiden oder zu beseitigen; schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Fällt ein Baum bei Sturm auf die Laube, ist der Gebäudeschaden ab dem Komfort-Tarif versichert.

ErlaubtObstbäume, Beerensträucher, schnittverträgliche Hecken
Meist verbotenWald- und Parkbäume, Walnuss, oft Nadelbäume
Heckenhöhehäufig 1,20 m innen, an Wegen teils bis 1,80 m
Schnittverbot1. März bis 30. September für starke Rückschnitte (§ 39 BNatSchG)
Baumschutzsatzunggilt je nach Gemeinde, Kleingärten teils ausgenommen
Baum fällt auf LaubeGebäudeschaden ab Komfort, Inhalt ab Premium
Der Baum des Nachbarn, Ihre LaubeSturmschäden an der Laube durch umstürzende Bäume sind ab dem Komfort-Tarif versichert, auch wenn der Baum nicht Ihnen gehört.
Beitrag berechnen

Obstbaum ja, Waldbaum nein: Was Sie pflanzen dürfen

Ein Kleingarten dient vor allem dem Anbau von Obst und Gemüse. Große Bäume werfen viel Schatten, entziehen dem Boden Wasser, heben Wege und Fundamente an und lassen sich auf einer Parzelle kaum sicher fällen. Gartenordnungen sind deshalb bei Gehölzen streng. Zwei Beispiele:

Auch Bäume, die sich selbst aussäen, zählen: Wer einen Ahornsämling einfach wachsen lässt, verstößt ebenso gegen die Ordnung wie jemand, der ihn pflanzt.

Für Obstbäume eignen sich im Kleingarten vor allem Sorten auf schwach wachsenden Unterlagen, Buschbäume, Spalier- und Säulenobst. Sie tragen früher, bleiben erntbar ohne Leiter und halten die Abstände ein.

Bei der Gartenübergabe zählt jeder Baum. In Hannover werden nur Gehölze entschädigt, die nach der Wertermittlungsrichtlinie zulässig sind, Obstgehölze nur bei regelmäßigem, sachgerechtem Schnitt. Unzulässige Gehölze muss der abgebende Pächter samt Wurzelstock entfernen oder bezahlen. Mehr dazu im Ratgeber Ablöse und Wertermittlung.

Wie hoch dürfen Hecken und Bäume sein, wie weit von der Grenze?

Hier greifen zwei Regelwerke: die Gartenordnung und das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes, auf das viele Gartenordnungen ausdrücklich verweisen. Die Werte unterscheiden sich von Land zu Land.

Die Gartenordnung Hannover begrenzt Hecken innerhalb der Anlage auf 1,20 m; Hecken an den Wegen müssen mindestens einmal jährlich fachgerecht geschnitten werden. Außenhecken der Anlage sollen nicht höher als 2 m sein. Für die Grenzabstände übernimmt sie die Staffel des § 50 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz:

Höhe des GehölzesMindestabstand zur Grenze
bis 1,20 m0,25 m
bis 2,00 m0,50 m
bis 3,00 m0,75 m
bis 5,00 m1,25 m
bis 15,00 m3,00 m
über 15,00 m8,00 m

In Plankstadt (Baden-Württemberg) sind Hecken entlang der Wegegrenzen bis 1,80 m Höhe erlaubt; nach dem dortigen Nachbarrecht ist bei dieser Höhe ein Abstand von 0,50 m einzuhalten. Stachelige oder dornige Heckenpflanzen sind dort ausgeschlossen.

Wichtig: Diese Zahlen gelten nicht automatisch für Ihre Anlage. Prüfen Sie Gartenordnung und Landesrecht.

Wann Sie schneiden dürfen: § 39 BNatSchG

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt brütende Vögel und andere Tiere. Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Was heißt das für Kleingärtner?

Baum fällen: Verein, Baumschutzsatzung und Fachfirma

Bevor Sie einen Baum fällen, brauchen Sie in der Regel die Zustimmung des Vereins – schon weil Bäume in die Wertermittlung eingehen. Danach ist zu prüfen, ob eine kommunale Baumschutzsatzung gilt. Ob und wie sie Kleingärten erfasst, entscheidet jede Gemeinde selbst:

Fragen Sie im Zweifel bei der Umwelt- oder Grünflächenbehörde Ihrer Stadt nach. Kranke Bäume sind ein Sonderfall: Die Gartenordnung Hannover verlangt, kranke oder tote Gehölze zu entfernen, wenn Ansteckungsgefahr besteht, etwa bei Borkenkäfer, Krebs oder Feuerbrand. Abgestorbene, standsichere Bäume dürfen dort auf höchstens 4 m gekürzt als Lebensraum stehen bleiben.

Größere Bäume sollten Sie nicht selbst fällen. Zwischen Lauben, Zäunen und Leitungen fehlt der Platz zum Umlegen, und eine Fachfirma kann den Baum stückweise abtragen. Bedenken Sie: Schäden, die Sie beim Fällen an der Nachbarlaube verursachen, sind eine Frage der Haftpflichtversicherung.

Wer ist für die Bäume verantwortlich?

Für Bäume auf Ihrer Parzelle sind Sie als Pächter zuständig – auch für solche, die schon vor Ihrer Zeit dort standen. Die Gartenordnung Plankstadt etwa gewährt bestehenden Bäumen Bestandsschutz, verpflichtet den Pächter aber, sie unter Beachtung des Naturschutzrechts zu pflegen und bei Bedarf zurückzuschneiden oder zu fällen. Die Gemeinde ist dort nur für Bäume an den öffentlichen Wegen zuständig. Für Bäume auf Gemeinschaftsflächen der Anlage ist in der Regel der Verein verantwortlich.

Zur Verkehrssicherungspflicht gehört, Bäume regelmäßig auf Totholz, Pilzbefall, Risse und Schiefstand zu prüfen – besonders nach Stürmen und vor dem Winter. Ein Ast, der erkennbar morsch über dem Weg hängt, kann bei einem Schaden Ärger bedeuten. Steht ein auffälliger Baum beim Nachbarn, sprechen Sie ihn oder den Vorstand an. Tipps für den Konfliktfall gibt der Ratgeber Nachbarstreit im Kleingarten.

Sturm: Wenn ein Baum auf die Laube fällt

Ein umstürzender Baum oder ein schwerer Ast kann eine Holzlaube in Sekunden zerstören. So greift die Kleingartenversicherung:

SchadenBasicKomfortPremium
Baum fällt bei Sturm auf die Laube (Gebäude)neinjaja
Dabei beschädigter Inhaltneinneinja
Der umgestürzte Baum selbstnur bei Feuernur bei Feuernur bei Feuer

Sturm ist ab Windstärke 8 versichert. Der Komfort-Tarif kostet 59,75 € im Jahr bis 5.000 € Neuwert, Premium 86,76 €. Es gibt keine Selbstbeteiligung, ersetzt wird zum Neuwert. Ob der Baum Ihnen, dem Nachbarn oder dem Verein gehört, spielt für Ihren Gebäudeschaden keine Rolle.

Nach dem Sturm:

  1. Fotos vom Baum, vom Wurzelteller und von der Laube machen, bevor Sie etwas wegräumen.
  2. Gefahren sichern, aber nicht selbst unter schwebende Äste gehen.
  3. Den Schaden zeitnah melden. Wie das geht, steht im Ratgeber Schaden melden.

Ausführliche Hinweise zu Windstärke und Nachweis finden Sie im Ratgeber Sturmschaden an der Gartenlaube.

📈 Laube gegen Sturm absichern

Neuwert von Laube und Inhalt wählen – Tarife erscheinen direkt darunter.

1. Neuwert von Laube und Inhalt
2. Ist eine Solar- oder PV-Anlage vorhanden?
3. Soll ein Gewächshaus mitversichert werden?
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Nur für die Tarifübersicht. Unverbindlich, kostenlos und kein Newsletter ohne Ihre Zustimmung.

🔒 SSL-verschlüsselt · Kein Papierkram · Ohne Selbstbeteiligung

Wir berechnen Ihre Tarife…

Ermittle Ihr Risikoprofil…

🎉 Passende Tarife gefunden – wählen Sie Ihren Schutz

← Wischen, um alle 3 Tarife zu vergleichen →

Basic
--
 
  • Feuer, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl & Vandalismus
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Sturm und Hagel an der Laube
  • Leitungswasser
KomfortEMPFOHLEN
--
 
  • Alles aus Basic
  • ⛈️ Sturm und Hagel an der Laube
  • 💧 Leitungswasser an der Laube
  • Inhalt bei Sturm, Hagel, Leitungswasser
  • Gartenmöbel im Freien
Premium
--
 
  • Alles aus Komfort
  • ⛈️ Sturm, Hagel, Leitungswasser für den Inhalt
  • 🪑 Gartenmöbel im Freien bis 450 €

Bruttobeiträge inkl. Versicherungsteuer · Neuwertentschädigung · ohne Selbstbeteiligung

Typische Fehler, die später teuer werden

Checkliste: Gehölze richtig planen

👤
Verfasst von Carsten Buchholz Unabhängiger Versicherungsmakler · Kleingarten- und Laubenversicherung

Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.

4,9 ★★★★★ Google-Bewertungen
Profil & Erstinformation · Zuletzt fachlich geprüft: 1. November 2026

Häufige Fragen

Welche Bäume sind im Kleingarten verboten?

Das regelt die Gartenordnung. Typisch verboten sind Wald- und Parkbäume wie Linde, Birke, Eiche, Pappel, Fichte, Kiefer und Tanne, häufig auch Walnuss und großwüchsige Arten wie Ahorn oder Kastanie. Obstbäume auf schwach wachsenden Unterlagen sind dagegen erwünscht.

Wie hoch darf eine Hecke im Schrebergarten sein?

Häufig gelten 1,20 m innerhalb der Anlage, an Wegen teils mehr, in Plankstadt etwa bis 1,80 m. Außenhecken der Anlage dürfen oft bis 2 m hoch sein. Maßgeblich sind Ihre Gartenordnung und das Nachbarrechtsgesetz Ihres Landes.

Darf ich im Sommer meine Hecke schneiden?

Schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen, sind auch zwischen 1. März und 30. September erlaubt. Radikale Rückschnitte und das Roden sind in dieser Zeit nach § 39 BNatSchG verboten. Besetzte Nester dürfen Sie nie zerstören.

Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum im Kleingarten zu fällen?

Vom Verein fast immer. Ob zusätzlich die Baumschutzsatzung der Gemeinde gilt, ist unterschiedlich: Manche Satzungen nehmen Kleingärten oder Obstbäume ausdrücklich aus, andere nicht. Fragen Sie im Zweifel bei der Umweltbehörde nach.

Wer zahlt, wenn der Baum des Nachbarn bei Sturm auf meine Laube fällt?

Ihre Kleingartenversicherung ersetzt den Gebäudeschaden ab dem Komfort-Tarif, wenn mindestens Windstärke 8 herrschte, den Inhalt ab Premium. Ob der Nachbar zusätzlich haftet, hängt davon ab, ob er seine Pflichten verletzt hat, etwa bei einem erkennbar kranken Baum.

Quellen

Weitere Ratgeber

Kleingarten versichern in Ihrer Stadt

Der Beitrag ist bundesweit gleich. Auf den Stadtseiten finden Sie zusätzlich lokale Zahlen, den zuständigen Verband und die Risiken, die in Ihrer Region besonders relevant sind.

Einbruchschutz ab 34,60 €/JahrIn 2 Minuten online berechnet
Berechnen