Gasflasche, Ofen und Strom in der Laube: Brandschutz und Versicherung
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 8 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Feuer, Blitzschlag und Explosion sind in der Kleingartenversicherung bereits im Tarif Basic versichert – auch wenn eine Gasflasche explodiert oder ein Kurzschluss den Brand auslöst. Entschädigt wird zum Neuwert und ohne Selbstbeteiligung. Wer den Brand aber grob fahrlässig verursacht, etwa durch einen unbeaufsichtigten Heizlüfter oder eine Gasflasche am falschen Ort, muss nach § 81 Abs. 2 VVG mit einer Kürzung rechnen. Gasflaschen gehören aufrecht an einen gut belüfteten Ort oberhalb der Geländeoberfläche, nie in einen Keller. Ob Ofen, Stromanschluss und Grill überhaupt erlaubt sind, regelt zuerst die Gartenordnung Ihres Vereins.
Warum Lauben schneller brennen als Wohnhäuser
Eine Gartenlaube ist meist aus Holz gebaut, dicht an der Nachbarparzelle und voller Material, das gut brennt: Holzschutzfarbe, Grillanzünder, Benzin für den Rasenmäher, Polster, trockenes Laub unter der Terrasse. Dazu kommt, dass in der Anlage oft niemand ist, der einen Schwelbrand früh bemerkt – vor allem im Winter und unter der Woche. Die Feuerwehr erreicht manche Parzellen nur über schmale Wege, und Löschwasser ist nicht immer in der Nähe.
Die Arbeitsgruppe „Sicherheit in Kleingärten“ in Leipzig, an der Stadtverband, Polizeidirektion und Ordnungsamt beteiligt sind, rät deshalb, bei der Winterfestmachung Brandbeschleuniger wie Kerzen, Grillanzünder, Farbe, Streichhölzer, Feuerzeuge und Benzin aus dem Schuppen zu entfernen. Das ist kein bürokratischer Rat: Was nicht in der Laube lagert, kann weder Brandstiftern helfen noch einen kleinen Brand zum Totalschaden machen.
Gasflaschen richtig lagern und anschließen
Flüssiggas ist schwerer als Luft. Tritt es aus, sammelt es sich am Boden und in Vertiefungen – genau dort, wo ein Funke reicht. Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) nennt deshalb klare Regeln, die auch für den Kleingarten taugen:
- Kein Keller, keine Grube. Die Lagerung in Kellern und Räumen unterhalb der Geländeoberfläche ist nicht zulässig. Ein Erdkeller unter der Laube oder eine abgesenkte Werkstatt sind damit tabu.
- Gut belüftet und aufrecht. Flaschen gehören stehend und gegen Umfallen gesichert an einen belüfteten Ort. Gartenschuppen und Garagen nennt der Verband ausdrücklich als geeignet.
- Nicht horten. In Räumen ist nach Angaben des DVFG nur eine angeschlossene Flasche plus höchstens eine Reserveflasche zulässig. Im Freien gibt es für Privathaushalte keine feste Höchstzahl, empfohlen wird aber, nur die tatsächlich benötigten Ersatzflaschen vorzuhalten.
- Vor dem Lagern verschließen. Ventil zudrehen, Ventilschutzmutter montieren und die Schutzkappe aufsetzen. Die Kappe schützt das Ventil, falls die Flasche umkippt.
- Nicht in Durchgängen. Flure, Fluchtwege und Durchgänge bleiben frei – im Brandfall müssen Sie und die Feuerwehr dort durch.
Die auf der Flasche eingeprägte Jahreszahl ist übrigens kein Haltbarkeitsdatum, sondern der nächste reguläre Prüftermin der Flasche. Prüfen Sie Schlauch und Anschlüsse vor jeder Saison auf Risse und Dichtheit, zum Beispiel mit Lecksuchspray. Ein spröder Schlauch an einem Gaskocher in der Laube ist eine der Konstellationen, bei denen ein Versicherer genauer nach dem Verschulden fragt.
Kaminofen, Gasheizer und Heizlüfter
Im Frühjahr und Herbst möchten viele Pächter die Laube ein wenig heizen. Hier lohnt der Blick in die Regeln besonders. Die Landeshauptstadt Hannover etwa schreibt in ihren Antworten zu Kleingärten, dass Öfen und Kamine in Lauben dort nicht zulässig sind; Feuerstätten, die vor dem 15. August 2024 errichtet und genehmigt wurden, genießen Bestandsschutz. Andere Verbände regeln das anders. Klären Sie deshalb mit dem Vorstand, bevor Sie einen Ofen kaufen.
Ist eine Feuerstätte in Ihrer Anlage zulässig oder hat sie Bestandsschutz, gilt:
- Lassen Sie den Ofen und das Abgasrohr vom Schornsteinfeger prüfen, wie es das Landesrecht für Feuerstätten vorsieht. Ein nicht abgenommener Eigenbau ist im Schadenfall ein schlechtes Argument.
- Halten Sie Abstand zu Holzwänden, Vorhängen und Brennholz und stellen Sie den Ofen auf eine nicht brennbare Unterlage.
- Asche erst vollständig abgekühlt in einem Metalleimer mit Deckel entsorgen – niemals in die Biotonne oder auf den Kompost.
Gasheizstrahler, die für den Außenbereich gedacht sind, haben in einer geschlossenen Laube nichts verloren: Neben der Brandgefahr droht eine Kohlenmonoxid-Vergiftung. Elektrische Heizlüfter wirken harmloser, sind aber starke Verbraucher. Das Innenministerium Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ein Heizlüfter etwa 1.500 bis 2.000 Watt aufnimmt und deshalb nicht an eine Mehrfachsteckdose gehört, die für rund 3.000 bis 3.500 Watt ausgelegt ist. Lassen Sie Heizgeräte nie laufen, wenn Sie die Laube verlassen – auch nicht „nur kurz zum Kompost“.
Strom im Kleingarten: Was erlaubt ist und was gefährlich wird
Viele Anlagen haben ein eigenes, vom Verein betriebenes Stromnetz. Was über dieses Netz laufen darf, ist sehr unterschiedlich geregelt. In Hannover zum Beispiel haben die meisten Gärten nach Angaben der Stadt Arbeitsstrom auf der Parzelle, die Laube selbst darf dort aber nicht mit Strom versorgt werden; Bestandsschutz können nur ehemalige Behelfsheime haben. Anderswo ist ein Anschluss in der Laube üblich. Fragen Sie den Vorstand oder die für das Vereinsnetz zuständige Stelle, bevor Sie etwas verändern.
Unabhängig von der Rechtslage gelten einige Grundregeln:
- Arbeiten an der festen Installation nur durch eine Elektrofachkraft. Selbst verlegte Erdkabel, offene Abzweigdosen und alte Leitungen aus Vorpächterzeiten sind typische Brandursachen.
- Keine Steckdosenleisten hintereinander. Das Innenministerium Baden-Württemberg rät ausdrücklich davon ab, Mehrfachsteckdosen hintereinanderzuschalten oder abzudecken. Achten Sie beim Kauf auf das GS-Zeichen.
- Außenanschluss abschalten. Die Leipziger Sicherheitsbroschüre nennt einen sichtbaren, nicht abgeschalteten Stromanschluss an der Außenwand als Tatanreiz. Schalten Sie ihn ab, wenn Sie gehen, spätestens zum Saisonende.
- Kabeltrommeln vollständig abwickeln, wenn Sie leistungsstarke Geräte betreiben, damit sich das Kabel nicht erhitzt.
Eine Solar- oder Photovoltaikanlage auf der Laube ist bei uns nur mit ausdrücklichem Einschluss versichert, ab 17,88 € im Jahr. Mehr dazu im Ratgeber Gewächshaus und Solaranlage versichern.
📈 Laube gegen Feuer absichern
Neuwert von Laube und Inhalt wählen – Tarife erscheinen direkt darunter.
Nur für die Tarifübersicht. Unverbindlich, kostenlos und kein Newsletter ohne Ihre Zustimmung.
🔒 SSL-verschlüsselt · Kein Papierkram · Ohne Selbstbeteiligung
Grill, Feuerschale und Gartenabfälle
Ob und womit Sie grillen dürfen, steht in der Gartenordnung. Viele Vereine erlauben Holzkohle- oder Gasgrills, verbieten aber offene Feuer. Ob Sie Gartenabfälle verbrennen dürfen, regeln Gartenordnung und kommunales Recht – vielerorts ist es untersagt. Für den Grill selbst gilt:
- Immer im Freien, mit Abstand zur Laube, zur Hecke und zum Nachbarzaun – nie unter dem Vordach oder im Freisitz.
- Kein Spiritus oder Benzin zum Anzünden. Die entstehenden Stichflammen sind kaum zu kontrollieren und können schwere Verbrennungen verursachen.
- Gasgrill vor dem ersten Einsatz der Saison auf Dichtheit prüfen und die Flasche nach dem Grillen zudrehen.
- Glut und Asche erst nach dem vollständigen Abkühlen entsorgen. Ein noch warmer Grill gehört nicht in den Schuppen.
- Bei Trockenheit und Wind ganz verzichten. Funkenflug über eine trockene Hecke reicht für einen Brand, der mehrere Parzellen erfasst.
Feuerlöscher und Rauchmelder für die Laube
Ein Feuerlöscher in der Laube ist keine Pflicht, kann aber aus einem kleinen Brand einen kleinen Schaden machen. Die Feuerwehr Dortmund empfiehlt für den privaten Gebrauch Schaumlöscher für die Brandklassen A und B mit 6 kg Löschmittel. Ein 2-kg-Gerät wirkt kaum, ein 12-kg-Gerät ist für den Hausgebrauch zu schwer. Kaufen Sie nur geprüfte Geräte nach DIN EN 3. Die Prüfung alle zwei Jahre ist im privaten Bereich keine Pflicht, wird aber empfohlen; ein geprüfter Löscher trägt eine Plakette mit Datum.
- Hängen Sie den Löscher gut erreichbar in Türnähe auf, nicht hinter dem Ofen.
- Achten Sie auf Frostschutz, wenn das Gerät über den Winter in der unbeheizten Laube bleibt – die Herstellerangaben nennen den zulässigen Temperaturbereich.
- Ein batteriebetriebener Rauchwarnmelder kostet wenig und warnt, wenn Sie in der Laube übernachten oder ein Gerät schwelt.
- Wissen Sie, welches Tor der Anlage die Feuerwehr anfahren kann und wo Wasser entnommen werden kann. Die Leipziger Broschüre rät, diese Hinweise beim Notruf gleich mitzugeben und jemanden zum Einweisen bereitzustellen.
Wichtig: Eigenschutz geht vor. Versuchen Sie nur einen Entstehungsbrand zu löschen, und rufen Sie immer zuerst den Notruf der Feuerwehr.
Was die Versicherung zahlt – und wann grobe Fahrlässigkeit teuer wird
Brennt die Laube, zahlt die Kleingartenversicherung ab dem Tarif Basic: Laube und Inhalt zum Neuwert, Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bäume, Sträucher, Ernten und Umzäunung, soweit das Feuer sie beschädigt hat. Das gilt für Blitzschlag, Kurzschluss, Explosion einer Gasflasche und Brandstiftung gleichermaßen. Nicht versichert sind unter anderem Wertsachen, Bargeld, Unterhaltungselektronik, Fahrräder und E-Bikes. Was nach einem Brand konkret zu tun ist, lesen Sie unter Laube abgebrannt.
Der Haken liegt im Verhalten vor dem Schaden. Nach § 81 VVG ist der Versicherer leistungsfrei, wenn Sie den Schaden vorsätzlich herbeiführen. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Grob fahrlässig ist, wer die naheliegende Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer Acht lässt. Ob das so ist, entscheidet immer der Einzelfall. Situationen, in denen Versicherer diesen Vorwurf typischerweise prüfen:
- Heizlüfter oder Gaskocher laufen, während niemand in der Laube ist.
- Kerzen oder Ofen brennen unbeaufsichtigt.
- Gasflaschen lagern in einem Erdkeller oder in großer Zahl in der Laube.
- Ein offensichtlich defektes Kabel wird weiter benutzt.
- Der Grill steht unter dem Vordach.
Ob und in welcher Höhe ein Tarif auf die Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit verzichtet, ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen des konkreten Vertrags. Verlassen Sie sich nicht auf Werbeaussagen, sondern lesen Sie die Bedingungen oder fragen Sie uns per E-Mail an info@kleingarten-schutz.de.
Zwei weitere Punkte gehören in jede Brandschutz-Überlegung: Die Kleingartenversicherung ist eine Sachversicherung für Ihr Eigentum. Greift das Feuer auf die Nachbarlaube über, ist Ihre Privathaftpflicht gefragt – siehe Haftpflicht im Kleingarten. Und nach einem Brand zählt die richtige Versicherungssumme: Liegt sie unter dem Neuwert, droht eine Kürzung wegen Unterversicherung. Wie Sie den Wert ermitteln, erklärt der Ratgeber Versicherungssumme richtig wählen.
Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.
4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Ist die Explosion einer Gasflasche in der Laube versichert?
Ja, Explosion ist wie Feuer und Blitzschlag bereits im Tarif Basic versichert, zum Neuwert und ohne Selbstbeteiligung. War die Flasche allerdings grob fahrlässig gelagert oder angeschlossen, etwa in einem Erdkeller oder mit erkennbar defektem Schlauch, kann der Versicherer die Leistung nach § 81 Abs. 2 VVG kürzen.
Wie viele Gasflaschen darf ich im Kleingarten lagern?
Nach Angaben des Deutschen Verbands Flüssiggas ist in Räumen nur eine angeschlossene Flasche und höchstens eine Reserveflasche zulässig, im Keller gar keine. Im Freien gibt es für Privathaushalte keine feste Obergrenze, empfohlen wird aber, nur die wirklich benötigten Flaschen vorzuhalten. Die Gartenordnung Ihres Vereins kann strenger sein.
Darf ich einen Kaminofen in meine Laube einbauen?
Das hängt von Gartenordnung, Verband und Landesrecht ab. In Hannover etwa sind Öfen und Kamine in Lauben laut Stadt nicht zulässig, nur vor dem 15. August 2024 genehmigte Feuerstätten haben Bestandsschutz. Klären Sie das vor dem Kauf mit dem Vorstand und lassen Sie eine erlaubte Feuerstätte vom Schornsteinfeger prüfen.
Zahlt die Versicherung, wenn ein Heizlüfter den Brand verursacht hat?
Grundsätzlich ja, denn Feuer ist ab Basic versichert. Lief der Heizlüfter aber unbeaufsichtigt oder hing er an einer überlasteten Steckdosenleiste, prüft der Versicherer, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, und kann die Leistung entsprechend kürzen. Ob Ihr Vertrag auf diese Kürzung verzichtet, steht ausschließlich in den Versicherungsbedingungen.
Welcher Feuerlöscher eignet sich für die Gartenlaube?
Die Feuerwehr Dortmund empfiehlt für den privaten Bereich einen Schaumlöscher für die Brandklassen A und B mit 6 kg Löschmittel, geprüft nach DIN EN 3. Eine Wartung alle zwei Jahre ist privat nicht vorgeschrieben, aber empfohlen. Beachten Sie bei einer unbeheizten Laube den zulässigen Temperaturbereich des Geräts.
Quellen
- § 81 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalles (gesetze-im-internet.de)
- Deutscher Verband Flüssiggas: Lagerung von Gasflaschen
- Deutscher Verband Flüssiggas: FAQ
- Feuerwehr Dortmund: Feuerlöscher
- Innenministerium Baden-Württemberg: Brandrisiko Mehrfachsteckdosen
- Landeshauptstadt Hannover: Häufig gestellte Fragen zu Kleingärten
- Arbeitsgruppe Sicherheit in Kleingärten (Leipzig): Sicherheit in Sachsens Kleingartenanlagen, Oktober 2025
Weitere Ratgeber
Kleingarten versichern in Ihrer Stadt
Der Beitrag ist bundesweit gleich. Auf den Stadtseiten finden Sie zusätzlich lokale Zahlen, den zuständigen Verband und die Risiken, die in Ihrer Region besonders relevant sind.