Kleingarten winterfest machen: Was die Versicherung verlangt – und was Sie besser mitnehmen
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 7 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Damit die Versicherung im Winter zahlt, sollten Sie vor allem drei Dinge erledigen: Wasserleitungen in der Laube absperren und vollständig entleeren, die Laube mit einem funktionierenden Schloss verschließen und Wertvolles wie E-Bikes, Elektronik und Akkus mit nach Hause nehmen. Wer Leitungen in einem unbeheizten Gebäude nicht entleert, riskiert bei einem Frostschaden, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt oder bei Vorsatz ganz verweigert. Schäden durch Schneedruck sind Elementarschäden und in keinem Tarif versichert. Regelmäßige Kontrollbesuche helfen, Schäden früh zu entdecken und Folgeschäden zu vermeiden.
Warum der Winter für Lauben die riskanteste Zeit ist
Zwischen November und März ist in den meisten Anlagen kaum jemand unterwegs. Die Lauben stehen wochenlang leer, es wird früh dunkel, und ein Schaden fällt oft erst Tage später auf. Drei Risiken treffen im Winter zusammen:
- Frost: Wasser, das in Leitungen, Armaturen oder Pumpen steht, dehnt sich beim Gefrieren aus und sprengt Rohre. Taut es, läuft Wasser in die Laube.
- Einbruch: Leere Anlagen ziehen Täter an, die nach Werkzeug, Metall oder einem trockenen Unterschlupf suchen.
- Wetter: Herbst- und Winterstürme decken Dächer ab, nasser Schnee belastet leichte Dachkonstruktionen.
Die gute Nachricht: Gegen die meisten dieser Risiken können Sie mit wenig Aufwand vorsorgen. Und wer vorsorgt, erfüllt damit zugleich die Pflichten, die Versicherungsbedingungen typischerweise vorsehen.
Wasserleitungen: absperren, entleeren, offen lassen
Frost ist die typische Winterursache für Leitungswasserschäden. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursacht Frost im Jahresdurchschnitt bis zu 32.000 versicherte Schäden an Wasserleitungen. Besonders gefährdet sind Räume, die nicht beheizt werden – eine Gartenlaube ist dafür das Paradebeispiel.
Die Bedingungen unseres Tarifs schreiben das ausdrücklich vor (VGB 88 § 11, für den Inhalt VHB 92 § 14): In der kalten Jahreszeit sind die Gebäude zu beheizen und genügend häufig zu kontrollieren – oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Da Lauben im Winter in der Regel nicht beheizt werden, bleibt praktisch nur das Entleeren. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut Ihrer Bedingungen.
So gehen Sie vor
- Den Absperrhahn für Ihre Parzelle schließen. Stellt Ihr Verein die Wasserversorgung der Anlage im Herbst ab, halten Sie sich an den angekündigten Termin.
- Alle Wasserhähne in der Laube und im Garten öffnen und offen lassen.
- Leitungen an der tiefsten Stelle über den Entleerungshahn vollständig ablaufen lassen.
- Gartenschläuche, Brausen und Bewässerungscomputer abbauen und frostfrei lagern.
- Pumpen, Regentonnen und Wasserbehälter leeren, damit sie nicht aufplatzen.
- Einen Durchlauferhitzer oder Boiler nach Herstellerangabe entleeren.
Leitungswasserschäden an der Laube selbst sind ab dem Komfort-Tarif versichert. Wasser, das Ihre eingelagerten Möbel, Geräte oder Vorräte beschädigt, ist erst im Premium-Tarif gedeckt.
Was im Garten bleiben darf – und was mit nach Hause gehört
Der beste Einbruchschutz ist eine Laube, in der wenig zu holen ist. Manche Dinge sind außerdem gar nicht versichert und sollten schon deshalb über den Winter nicht im Garten bleiben.
| Gegenstand | Versichert? | Empfehlung für den Winter |
|---|---|---|
| Fahrräder und E-Bikes | nein | mit nach Hause nehmen |
| Radio, Fernseher, Lautsprecher | nein | mit nach Hause nehmen |
| Bargeld, Schmuck, Mobiltelefone | nein | nie im Garten lassen |
| Akkus von Werkzeug und Mähern | Gerät ja, bei Einbruch | frostfrei zu Hause lagern |
| Rasenmäher, Werkzeug, Heckenschere | ja, bei Einbruch in die abgeschlossene Laube | verschlossen lagern, wertvolle Geräte besser mitnehmen |
| Gartenmöbel im Freien | nur im Premium, bis 450 € gegen Diebstahl | in die Laube räumen |
| Pavillons und Zelte | nein | abbauen und trocken lagern |
Machen Sie vor dem Abschließen ein paar Fotos vom Inhalt der Laube. Im Schadenfall erleichtert eine solche Bestandsaufnahme den Nachweis erheblich. Wie Sie einen Schaden melden, erklärt der Ratgeber Schaden melden.
Die Laube gegen Einbruch sichern
Für den Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl gilt eine einfache Regel: Das Gebäude muss abgeschlossen sein. Die Anforderungen sind kleingartentypisch – ein funktionierendes Schloss an einer verschlossenen Tür genügt. Gitter, Rollläden oder eine Alarmanlage werden nicht verlangt.
Trotzdem lohnt sich vor dem Winter ein kurzer Rundgang:
- Schließt das Schloss sauber, oder hakt es? Ein defektes Schloss sollten Sie jetzt ersetzen.
- Sind alle Fenster und Klappen verschlossen, auch die kleinen am Schuppen oder Gerätehaus?
- Ist von außen sichtbar, was drinnen steht? Ein Vorhang oder eine Abdeckung am Fenster nimmt Tätern den Anreiz.
- Liegen Leitern, Spaten oder Brecheisen offen herum, die beim Aufbrechen helfen könnten?
Wird trotzdem eingebrochen, sind Gebäudeschaden, gestohlener Inhalt und Vandalismus nach dem Einbruch bereits im Basic-Tarif versichert. Einfacher Diebstahl aus einem offenen Schuppen oder vom Grundstück ohne Einbruch ist dagegen nicht versichert. Mehr dazu im Ratgeber Einbruch im Kleingarten und, falls in Ihrer Anlage Metall gestohlen wird, unter Vandalismus und Metalldiebstahl.
Dach, Schnee und Sturm: was versichert ist und was nicht
Beim Wetter verläuft die Grenze des Versicherungsschutzes genau zwischen Wind und Schnee.
- Sturm ab Windstärke 8 und Hagel: Schäden an der Laube sind ab dem Komfort-Tarif versichert, Schäden am Inhalt erst im Premium-Tarif.
- Schneedruck: Bricht ein Dach unter der Schneelast ein, ist das ein Elementarschaden. Elementarschäden sind in keinem Tarif der Kleingartenversicherung versichert.
Daraus ergeben sich zwei praktische Aufgaben vor dem Winter. Prüfen Sie erstens Dachpappe, Ortgang und Regenrinne: Lose Bahnen und abstehende Kanten bieten dem Wind Angriffsfläche. Lassen Sie zweitens nach starkem Schneefall nicht zu viel Schnee auf einem flachen oder leicht gebauten Dach liegen. Räumen Sie nur, wenn Sie das gefahrlos können, und betreten Sie kein schwaches Dach.
Bäume, Sträucher und die Umzäunung sind übrigens nur bei einem Feuerschaden mitversichert. Ein umgestürzter Obstbaum nach einem Sturm wird also nicht ersetzt, wohl aber der Schaden, den er ab dem Komfort-Tarif an der Laube anrichtet. Was nach einem Sturm zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Sturmschaden an der Gartenlaube.
📈 Laube winterfest versichern
Neuwert von Laube und Inhalt wählen – Tarife erscheinen direkt darunter.
Nur für die Tarifübersicht. Unverbindlich, kostenlos und kein Newsletter ohne Ihre Zustimmung.
🔒 SSL-verschlüsselt · Kein Papierkram · Ohne Selbstbeteiligung
Typische Winterschäden – und welcher Tarif zahlt
Wie gut Sie über den Winter kommen, hängt auch vom Tarif ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Schäden zwischen November und März und wie die Kleingartenversicherung sie behandelt.
| Schaden | Basic | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|
| Einbruch in die abgeschlossene Laube, Werkzeug gestohlen | ja | ja | ja |
| Vandalismus nach dem Einbruch | ja | ja | ja |
| Fensterscheibe der Laube zerbrochen (bis 3 m²) | ja | ja | ja |
| Sturm deckt das Laubendach ab | nein | ja | ja |
| Wasser aus geplatzter Leitung beschädigt die Laube | nein | ja | ja |
| Dasselbe Wasser beschädigt eingelagerte Möbel und Geräte | nein | nein | ja |
| Dach bricht unter Schneelast ein | nein | nein | nein |
| E-Bike aus der Laube gestohlen | nein | nein | nein |
Bei Leitungswasserschäden gilt in jedem Tarif: Wurden die Leitungen vor dem Frost nicht entleert, obwohl die Bedingungen das verlangen, kann die Leistung gekürzt werden. Der Tarif allein schützt also nicht vor den Folgen einer versäumten Vorsorge.
Liegt Ihr Garten in einer Lage, in der Herbst- und Winterstürme regelmäßig Schäden anrichten, oder haben Sie einen Wasseranschluss in der Laube, ist der Komfort-Tarif in der Regel die sinnvolle Untergrenze. Welche Summe Sie wählen sollten, erklärt der Ratgeber Versicherungssumme richtig wählen. Der Versicherungsbeginn ist frei wählbar, frühestens ab dem Folgetag – Sie können also auch kurz vor dem Winter noch abschließen.
Kontrollbesuche: Wer regelmäßig vorbeischaut, spart Geld
Ein Schaden, der früh entdeckt wird, bleibt meist klein. Ein eingeschlagenes Fenster lässt sich provisorisch schließen, bevor Regen und Schnee den Boden aufweichen. Ein abgedecktes Dach lässt sich mit einer Plane sichern, bevor die Wände nass werden.
Bewährt haben sich:
- Feste Besuche: Schauen Sie alle paar Wochen vorbei, zusätzlich nach Sturmwarnungen, starkem Frost oder Schneefall.
- Absprache mit Nachbarn: Wer im Winter ohnehin vorbeikommt, kann auch einen Blick auf die Nachbarparzelle werfen. Tauschen Sie dafür E-Mail-Adressen aus.
- Schäden sofort melden: Einbrüche bei der Polizei anzeigen, den Versicherer unverzüglich informieren und den Verein in Kenntnis setzen.
Fotografieren Sie Notsicherungen und heben Sie die Belege auf. Kosten für eine angemessene Notsicherung sollten Sie in der Schadenmeldung mit angeben.
Checkliste: Kleingarten winterfest machen
- Wasser für die Parzelle absperren, alle Leitungen entleeren, Hähne offen lassen.
- Schläuche, Pumpen, Bewässerungstechnik und Regentonnen leeren und frostfrei lagern.
- E-Bikes, Fahrräder, Elektronik, Akkus und Wertsachen mit nach Hause nehmen.
- Gartenmöbel und Geräte in die Laube räumen, Pavillons abbauen.
- Schloss, Fenster und Klappen prüfen, Laube und Schuppen abschließen.
- Inhalt der Laube fotografieren und die Fotos zu Hause speichern.
- Dach, Dachpappe und Regenrinne kontrollieren, lose Teile befestigen.
- Gasflaschen, Brennstoffe und Kraftstoffe nach den Regeln Ihrer Gartenordnung lagern. Hinweise dazu finden Sie im Ratgeber Brandschutz in der Laube.
- Kontrollbesuche planen und mit den Nachbarn absprechen.
- Versicherungsschutz prüfen: Sind Sturm und Leitungswasser an der Laube eingeschlossen?
Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.
4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Muss ich die Wasserleitungen in der Laube im Winter entleeren?
In aller Regel ja. Versicherungsbedingungen verlangen bei nicht genutzten Gebäuden üblicherweise, dass sie in der kalten Jahreszeit beheizt oder die wasserführenden Anlagen abgesperrt, entleert und entleert gehalten werden. Da Lauben meist unbeheizt sind, ist das Entleeren der sichere Weg. Den genauen Wortlaut finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Was passiert, wenn ich vergessen habe, das Wasser abzustellen?
Platzt dann ein Rohr, kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn er Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Nach § 28 VVG richtet sich die Kürzung nach der Schwere des Verschuldens. War die Pflichtverletzung für den Schaden nicht ursächlich, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
Ist mein E-Bike über den Winter in der Laube versichert?
Nein. Fahrräder und E-Bikes sind in der Kleingartenversicherung ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sie in einer abgeschlossenen Laube stehen. Nehmen Sie sie über den Winter mit nach Hause.
Zahlt die Versicherung, wenn das Laubendach unter Schnee einbricht?
Nein. Schneedruck zählt zu den Elementarschäden, die in keinem Tarif der Kleingartenversicherung versichert sind. Sturm ab Windstärke 8 und Hagel sind dagegen ab dem Komfort-Tarif an der Laube versichert.
Brauche ich für den Winter zusätzliche Schlösser oder Gitter?
Nein. Für den Schutz bei Einbruchdiebstahl genügt ein funktionierendes Schloss an einer verschlossenen Tür. Wichtig ist, dass Laube und Schuppen tatsächlich abgeschlossen sind.
Quellen
- Die Versicherer (GDV): 3 Tipps – Wasserschäden bei Frost und Kälte vermeiden
- Die Versicherer (GDV): Wasserschäden – welche Versicherung zahlt wann?
- Versicherungsvertragsgesetz, § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
- Verbraucherzentrale: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
Weitere Ratgeber
Kleingarten versichern in Ihrer Stadt
Der Beitrag ist bundesweit gleich. Auf den Stadtseiten finden Sie zusätzlich lokale Zahlen, den zuständigen Verband und die Risiken, die in Ihrer Region besonders relevant sind.