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Wie bekomme ich einen Kleingarten? Bewerbung, Warteliste und Wartezeiten

Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Sie bewerben sich direkt beim Kleingartenverein oder beim Bezirks- bzw. Stadtverband, der die Anlagen in Ihrer Stadt verwaltet. Danach stehen Sie meist auf einer Warteliste: Laut Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD) müssen Sie in Großstädten mit einer bundesweit durchschnittlichen Wartezeit von rund drei Jahren rechnen, in Berlin, Hamburg und Süddeutschland mit deutlich mehr, in manchen Regionen nur mit Wochen oder Monaten. Wird eine Parzelle frei, folgen Besichtigung, Gespräch mit dem Vorstand, Vereinsbeitritt und Pachtvertrag. Beim Einstieg zahlen Sie in der Regel eine Ablöse für Laube und Anpflanzungen.

Erste AnlaufstelleVerein vor Ort oder Bezirks-/Stadtverband
Ø Wartezeit Großstadtrund 3 Jahre (BKD)
Längste WartezeitenBerlin bis 7, Hamburg bis 8 Jahre (BKD)
Kürzeste Wartezeitenteils Wochen bis 1 Jahr, z. B. Niedersachsen, Thüringen
VoraussetzungMitgliedschaft im Kleingartenverein
EinstiegskostenAblöse, ggf. Aufnahmegebühr und Anteile
Laube ab dem Übernahmetag absichernMit dem Pachtvertrag übernehmen Sie meist auch die Laube des Vorpächters. Den Beitrag können Sie schon vor dem Übergabetermin berechnen.
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Wo Sie sich um einen Kleingarten bewerben

Kleingärten werden nicht über Immobilienportale vermietet, sondern über die Vereine und Verbände, die die Anlagen verwalten. Das Grundstück gehört häufig der Stadt; sie verpachtet die Fläche an eine gemeinnützige Kleingärtnerorganisation, die die einzelnen Parzellen weiterverpachtet. Solche Zwischenpachtverträge dürfen nach § 4 Abs. 2 BKleingG nur mit einer als gemeinnützig anerkannten Kleingärtnerorganisation oder der Gemeinde geschlossen werden. Für Sie heißt das: Ihr Ansprechpartner ist fast immer ein Verein oder Verband.

Je nach Stadt gibt es zwei Wege:

Bevor Sie sich festlegen, lohnt ein Spaziergang durch mehrere Anlagen. Große Anlagen sind anonymer, kleinere oft familiärer. Achten Sie auch auf die Entfernung: Ein Garten, den Sie nur mit dem Auto erreichen, wird in der Erntezeit schnell zur Last.

So funktionieren Wartelisten

Eine gesetzliche Vergabereihenfolge gibt es nicht. Jeder Verein oder Verband entscheidet selbst, wie er seine Warteliste führt und nach welchen Kriterien er freie Parzellen vergibt. Fragen Sie deshalb bei der Anmeldung gezielt nach:

Halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Wer bei einem Angebot nicht erreichbar ist, wird in der Praxis oft übersprungen. Notieren Sie sich das Datum Ihrer Anmeldung und den Namen Ihres Ansprechpartners, damit Sie später nachfragen können.

Was in eine Bewerbung gehört

Ein kurzes, persönliches Schreiben hebt Sie von einer bloßen Namensliste ab. Nennen Sie:

Den Garten eines Bekannten können Sie nicht einfach „übernehmen“. Den Nachfolger bestimmt der Verein bzw. Verpächter, nicht der Vorpächter. Die Vereinsmitgliedschaft ist nach § 38 BGB grundsätzlich nicht übertragbar.

Wie lange Sie auf einen Kleingarten warten

Die Wartezeit hängt stark von der Region ab. Der BKD nennt für Großstädte eine bundesweit durchschnittliche Wartezeit von drei Jahren nach der Anmeldung. Die Unterschiede sind aber groß:

Region (Großstädte)Wartezeit laut BKD
Rheinland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringenteils wenige Monate bis ein Jahr
Bayern, Baden-Württembergvier bis sechs Jahre
Berlinbis zu sieben Jahre
Hamburgbis zu acht Jahre

In einer Auswertung aus dem Jahr 2024 nennt der BKD für Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg im Schnitt etwa fünf Jahre, für das Rheinland, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen ein halbes bis zwei Jahre. In Niedersachsen kann man je nach Ort schon nach wenigen Wochen mit dem Gärtnern beginnen. Das Land Berlin spricht auf seinem Stadtportal sogar von Wartezeiten bis zu zwölf Jahren.

Die Zahlen stammen aus unterschiedlichen Jahren und Erhebungen und sind daher nur Richtwerte. Verlässlicher ist die Auskunft des Vereins, bei dem Sie sich bewerben: Fragen Sie, wie viele Gärten dort pro Jahr frei werden und wie viele Bewerber vor Ihnen stehen.

Tipps für eine schnellere Vergabe

Mit etwas Flexibilität kommen Sie oft deutlich früher an eine Parzelle:

Besichtigung, Vorstandsgespräch und Probezeit

Wird ein Garten frei, läuft es meist so ab:

  1. Besichtigung: Sehen Sie sich Laube, Wege, Gehölze und Anschlüsse genau an. Bitten Sie um das Wertermittlungsprotokoll des Vorpächters.
  2. Gespräch mit dem Vorstand: Der Vorstand möchte wissen, ob Sie den Garten kleingärtnerisch nutzen und sich in die Gemeinschaft einbringen wollen.
  3. Vereinsbeitritt: In der Regel müssen Sie Mitglied werden, bevor Sie den Pachtvertrag erhalten. In Hannover werden Pächter automatisch Vereinsmitglied.
  4. Pachtvertrag und Gartenordnung: Lesen Sie beide vor der Unterschrift, insbesondere die Regeln zu Bauten, Gemeinschaftsarbeit und Kündigung.
  5. Übergabe: Ablöse zahlen, Zählerstände ablesen, Schlüssel übernehmen.

Ein gesetzliches Probejahr gibt es nicht. Dauerkleingärten werden in der Regel unbefristet verpachtet. Fragen Sie dennoch, ob Ihr Verein eine Probe- oder Einarbeitungszeit vorsieht, und lesen Sie eine solche Klausel genau. Unabhängig davon gilt: Wer erhebliche Bewirtschaftungsmängel trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt, riskiert die Kündigung. Wie Sie gut durch die ersten Monate kommen, lesen Sie in der Checkliste für das erste Jahr.

Was der Einstieg in den Kleingarten kostet

Die größte Summe ist meist die Ablöse an den Vorpächter für Laube, Anpflanzungen und feste Einrichtungen. Sie wird nicht frei verhandelt, sondern von geschulten Wertermittlern nach den Richtlinien des jeweiligen Verbands ermittelt. Einige Orientierungswerte:

Wie die Ablöse zustande kommt und was Sie prüfen sollten, erklärt der Ratgeber Ablöse und Wertermittlung. Alle laufenden Posten finden Sie unter Kleingarten: Pacht und Kosten.

Ab dem Übernahmetag: Laube und Inhalt absichern

Mit der Ablöse kaufen Sie die Laube. Sie gehört damit Ihnen und nicht dem Verein. Ein Brand, ein Einbruch oder ein Sturmschaden trifft also Ihr eigenes Geld. Schließen Sie die Versicherung deshalb so ab, dass sie am Übergabetag beginnt; der Versicherungsbeginn ist frei wählbar, frühestens am Folgetag des Antrags. Was beim Pächterwechsel zu beachten ist, steht im Ratgeber Kleingarten übernehmen: Versicherung.

Die Kleingartenversicherung von kleingarten-schutz.de gilt für Parzellen in Anlagen nach dem Bundeskleingartengesetz mit Vereinsmitgliedschaft. Der Tarif Basic kostet 34,60 € im Jahr für Laube und Inhalt bis 5.000 € Neuwert und deckt Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch und Glasbruch der Gebäudeverglasung bis 3 m². Sturm, Hagel und Leitungswasser an der Laube kommen im Tarif Komfort für 59,75 € hinzu.

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Basic
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  • Einbruchdiebstahl & Vandalismus
  • Aufräum- und Abbruchkosten
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Verfasst von Carsten Buchholz Unabhängiger Versicherungsmakler · Kleingarten- und Laubenversicherung

Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.

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Profil & Erstinformation · Zuletzt fachlich geprüft: 1. November 2026

Häufige Fragen

Kann ich mich bei mehreren Kleingartenvereinen gleichzeitig bewerben?

Ja, das ist üblich und erhöht Ihre Chancen deutlich. Sagen Sie bei den übrigen Vereinen ab, sobald Sie einen Pachtvertrag unterschrieben haben, damit die Listen aktuell bleiben.

Muss ich in der Nähe der Anlage wohnen?

Gesetzlich ist kein Wohnort vorgeschrieben. Ob ein Verein Bewerber aus dem Stadtteil oder der Stadt bevorzugt, regelt er selbst. Praktisch spricht viel für einen kurzen Weg, weil ein Kleingarten in der Saison mehrmals pro Woche Pflege braucht.

Kann ich den Kleingarten meiner Eltern oder Bekannten übernehmen?

Nicht automatisch. Über die Neuverpachtung entscheidet der Verein bzw. Verpächter. Sie können sich aber wie andere Bewerber für die Parzelle melden; ob Angehörige berücksichtigt werden, liegt beim Verein. Beim Tod eines Pächters gelten besondere Regeln, die der Ratgeber zum Tod des Pächters erklärt.

Was kostet ein Kleingarten im Jahr?

Das hängt von Stadt, Größe und Verein ab. Die Stadt Hannover nennt rund 400 bis 800 € pro Jahr für Pacht, Beiträge, Versicherung und Verbrauch, in Berlin liegt der Durchschnitt bei etwa 700 €. Die reine Pacht ist mit bundesweit durchschnittlich 0,18 € pro Quadratmeter vergleichsweise niedrig.

Gibt es im Kleingarten ein Probejahr?

Das Bundeskleingartengesetz sieht keine Probezeit vor, Dauerkleingärten werden in der Regel unbefristet verpachtet. Prüfen Sie Ihren Pachtvertrag, ob der Verein eine eigene Regelung getroffen hat. Pflichten wie die kleingärtnerische Nutzung gelten ab dem ersten Tag.

Quellen

Weitere Ratgeber

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Der Beitrag ist bundesweit gleich. Auf den Stadtseiten finden Sie zusätzlich lokale Zahlen, den zuständigen Verband und die Risiken, die in Ihrer Region besonders relevant sind.

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