Wie bekomme ich einen Kleingarten? Bewerbung, Warteliste und Wartezeiten
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 7 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Sie bewerben sich direkt beim Kleingartenverein oder beim Bezirks- bzw. Stadtverband, der die Anlagen in Ihrer Stadt verwaltet. Danach stehen Sie meist auf einer Warteliste: Laut Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD) müssen Sie in Großstädten mit einer bundesweit durchschnittlichen Wartezeit von rund drei Jahren rechnen, in Berlin, Hamburg und Süddeutschland mit deutlich mehr, in manchen Regionen nur mit Wochen oder Monaten. Wird eine Parzelle frei, folgen Besichtigung, Gespräch mit dem Vorstand, Vereinsbeitritt und Pachtvertrag. Beim Einstieg zahlen Sie in der Regel eine Ablöse für Laube und Anpflanzungen.
Wo Sie sich um einen Kleingarten bewerben
Kleingärten werden nicht über Immobilienportale vermietet, sondern über die Vereine und Verbände, die die Anlagen verwalten. Das Grundstück gehört häufig der Stadt; sie verpachtet die Fläche an eine gemeinnützige Kleingärtnerorganisation, die die einzelnen Parzellen weiterverpachtet. Solche Zwischenpachtverträge dürfen nach § 4 Abs. 2 BKleingG nur mit einer als gemeinnützig anerkannten Kleingärtnerorganisation oder der Gemeinde geschlossen werden. Für Sie heißt das: Ihr Ansprechpartner ist fast immer ein Verein oder Verband.
Je nach Stadt gibt es zwei Wege:
- Direkt beim Verein: Kontaktdaten hängen oft im Schaukasten am Eingang der Anlage oder stehen auf der Vereinswebsite. Viele Vereine haben feste Sprechzeiten im Vereinsheim. In Hannover etwa rät die Stadt, sich direkt an den Vereinsvorstand zu wenden.
- Über den Bezirks- oder Stadtverband: In größeren Städten bündeln Verbände die Vergabe oder nennen Ihnen Ansprechpartner. In Berlin laufen Bewerbungen über die Bezirksverbände der Kleingärtner.
Bevor Sie sich festlegen, lohnt ein Spaziergang durch mehrere Anlagen. Große Anlagen sind anonymer, kleinere oft familiärer. Achten Sie auch auf die Entfernung: Ein Garten, den Sie nur mit dem Auto erreichen, wird in der Erntezeit schnell zur Last.
So funktionieren Wartelisten
Eine gesetzliche Vergabereihenfolge gibt es nicht. Jeder Verein oder Verband entscheidet selbst, wie er seine Warteliste führt und nach welchen Kriterien er freie Parzellen vergibt. Fragen Sie deshalb bei der Anmeldung gezielt nach:
- Zählt nur der Zeitpunkt der Anmeldung, oder spielen auch Wohnortnähe, Familiensituation oder die Bereitschaft zur Mitarbeit im Verein eine Rolle?
- Müssen Sie Ihr Interesse regelmäßig bestätigen, damit Sie auf der Liste bleiben?
- Können Sie bestimmte Anlagen oder Parzellengrößen bevorzugen, ohne Ihren Platz zu verlieren?
- Wie werden Sie benachrichtigt, wenn ein Garten frei wird, und wie schnell müssen Sie sich entscheiden?
Halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Wer bei einem Angebot nicht erreichbar ist, wird in der Praxis oft übersprungen. Notieren Sie sich das Datum Ihrer Anmeldung und den Namen Ihres Ansprechpartners, damit Sie später nachfragen können.
Was in eine Bewerbung gehört
Ein kurzes, persönliches Schreiben hebt Sie von einer bloßen Namensliste ab. Nennen Sie:
- Name, Anschrift, Telefon oder E-Mail und wie Sie am besten erreichbar sind
- die Anlagen, die für Sie in Frage kommen, und ob Sie für andere offen sind
- wer mitgärtnert, etwa Partner oder Kinder
- Ihre Erfahrung mit Obst und Gemüse, auch wenn sie gering ist
- wie viel Zeit Sie in der Saison realistisch aufbringen können
- dass Sie bereit sind, sich an Gemeinschaftsarbeit und Vereinsleben zu beteiligen
Wie lange Sie auf einen Kleingarten warten
Die Wartezeit hängt stark von der Region ab. Der BKD nennt für Großstädte eine bundesweit durchschnittliche Wartezeit von drei Jahren nach der Anmeldung. Die Unterschiede sind aber groß:
| Region (Großstädte) | Wartezeit laut BKD |
|---|---|
| Rheinland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen | teils wenige Monate bis ein Jahr |
| Bayern, Baden-Württemberg | vier bis sechs Jahre |
| Berlin | bis zu sieben Jahre |
| Hamburg | bis zu acht Jahre |
In einer Auswertung aus dem Jahr 2024 nennt der BKD für Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg im Schnitt etwa fünf Jahre, für das Rheinland, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen ein halbes bis zwei Jahre. In Niedersachsen kann man je nach Ort schon nach wenigen Wochen mit dem Gärtnern beginnen. Das Land Berlin spricht auf seinem Stadtportal sogar von Wartezeiten bis zu zwölf Jahren.
Die Zahlen stammen aus unterschiedlichen Jahren und Erhebungen und sind daher nur Richtwerte. Verlässlicher ist die Auskunft des Vereins, bei dem Sie sich bewerben: Fragen Sie, wie viele Gärten dort pro Jahr frei werden und wie viele Bewerber vor Ihnen stehen.
Tipps für eine schnellere Vergabe
Mit etwas Flexibilität kommen Sie oft deutlich früher an eine Parzelle:
- Mehrere Vereine anfragen: Bewerben Sie sich bei mehreren Anlagen gleichzeitig und sagen Sie ab, sobald Sie einen Garten gefunden haben.
- Weniger gefragte Lagen prüfen: Anlagen am Stadtrand, ohne Stromanschluss oder mit sehr großen Parzellen sind nicht überall gleich begehrt. Fragen Sie den Verband, wo die Listen kürzer sind.
- Arbeit nicht scheuen: Sagen Sie ausdrücklich, dass Sie auch einen verwilderten Garten oder eine ältere Laube übernehmen würden. Weil die Wertermittlung den Zustand berücksichtigt, ist die Ablöse für solche Parzellen in der Regel niedriger.
- Persönlich vorstellen: Ein Besuch in der Sprechstunde oder beim Vereinsfest zeigt dem Vorstand, dass Sie es ernst meinen.
- Aushänge und Anzeigen lesen: Das Land Berlin empfiehlt, auch Kleinanzeigen, Zeitungen, Gartenzeitschriften und Aushänge im Vereinsheim nach freien Parzellen zu durchsuchen.
- Gemeinsam gärtnern: Fragen Sie, ob der Verein Gärten teilt oder Mitgärtner erlaubt. Ohne Zustimmung dürfen Sie eine Parzelle aber nicht an Dritte weitergeben; die unbefugte Überlassung ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG ein Kündigungsgrund.
Besichtigung, Vorstandsgespräch und Probezeit
Wird ein Garten frei, läuft es meist so ab:
- Besichtigung: Sehen Sie sich Laube, Wege, Gehölze und Anschlüsse genau an. Bitten Sie um das Wertermittlungsprotokoll des Vorpächters.
- Gespräch mit dem Vorstand: Der Vorstand möchte wissen, ob Sie den Garten kleingärtnerisch nutzen und sich in die Gemeinschaft einbringen wollen.
- Vereinsbeitritt: In der Regel müssen Sie Mitglied werden, bevor Sie den Pachtvertrag erhalten. In Hannover werden Pächter automatisch Vereinsmitglied.
- Pachtvertrag und Gartenordnung: Lesen Sie beide vor der Unterschrift, insbesondere die Regeln zu Bauten, Gemeinschaftsarbeit und Kündigung.
- Übergabe: Ablöse zahlen, Zählerstände ablesen, Schlüssel übernehmen.
Ein gesetzliches Probejahr gibt es nicht. Dauerkleingärten werden in der Regel unbefristet verpachtet. Fragen Sie dennoch, ob Ihr Verein eine Probe- oder Einarbeitungszeit vorsieht, und lesen Sie eine solche Klausel genau. Unabhängig davon gilt: Wer erhebliche Bewirtschaftungsmängel trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt, riskiert die Kündigung. Wie Sie gut durch die ersten Monate kommen, lesen Sie in der Checkliste für das erste Jahr.
Was der Einstieg in den Kleingarten kostet
Die größte Summe ist meist die Ablöse an den Vorpächter für Laube, Anpflanzungen und feste Einrichtungen. Sie wird nicht frei verhandelt, sondern von geschulten Wertermittlern nach den Richtlinien des jeweiligen Verbands ermittelt. Einige Orientierungswerte:
- Hannover: Eine einfache, gepflegte Parzelle kostet laut Stadt durchschnittlich 2.500 bis 3.000 €. Dazu kommen je nach Verein eine Aufnahmegebühr zwischen 0 und 100 € sowie ein Anteil von bis zu 1.000 € für Strom bzw. Wasser, der bei Aufgabe des Gartens zurückgezahlt wird, sobald ein Nachfolger beitritt. Die laufenden Kosten liegen dort bei etwa 400 bis 800 € im Jahr.
- Berlin: Die Ablöse liegt im Schnitt bei gut 3.000 €; gut ausgestattete Gärten können 10.000 € und mehr kosten. Laufend fallen im Berliner Durchschnitt rund 700 € pro Jahr an.
- Pacht bundesweit: Der BKD nennt eine durchschnittliche Pacht von 0,18 € pro Quadratmeter, bei einer Durchschnittsparzelle von 370 m² also 66,60 € im Jahr.
Wie die Ablöse zustande kommt und was Sie prüfen sollten, erklärt der Ratgeber Ablöse und Wertermittlung. Alle laufenden Posten finden Sie unter Kleingarten: Pacht und Kosten.
Ab dem Übernahmetag: Laube und Inhalt absichern
Mit der Ablöse kaufen Sie die Laube. Sie gehört damit Ihnen und nicht dem Verein. Ein Brand, ein Einbruch oder ein Sturmschaden trifft also Ihr eigenes Geld. Schließen Sie die Versicherung deshalb so ab, dass sie am Übergabetag beginnt; der Versicherungsbeginn ist frei wählbar, frühestens am Folgetag des Antrags. Was beim Pächterwechsel zu beachten ist, steht im Ratgeber Kleingarten übernehmen: Versicherung.
Die Kleingartenversicherung von kleingarten-schutz.de gilt für Parzellen in Anlagen nach dem Bundeskleingartengesetz mit Vereinsmitgliedschaft. Der Tarif Basic kostet 34,60 € im Jahr für Laube und Inhalt bis 5.000 € Neuwert und deckt Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch und Glasbruch der Gebäudeverglasung bis 3 m². Sturm, Hagel und Leitungswasser an der Laube kommen im Tarif Komfort für 59,75 € hinzu.
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4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Kann ich mich bei mehreren Kleingartenvereinen gleichzeitig bewerben?
Ja, das ist üblich und erhöht Ihre Chancen deutlich. Sagen Sie bei den übrigen Vereinen ab, sobald Sie einen Pachtvertrag unterschrieben haben, damit die Listen aktuell bleiben.
Muss ich in der Nähe der Anlage wohnen?
Gesetzlich ist kein Wohnort vorgeschrieben. Ob ein Verein Bewerber aus dem Stadtteil oder der Stadt bevorzugt, regelt er selbst. Praktisch spricht viel für einen kurzen Weg, weil ein Kleingarten in der Saison mehrmals pro Woche Pflege braucht.
Kann ich den Kleingarten meiner Eltern oder Bekannten übernehmen?
Nicht automatisch. Über die Neuverpachtung entscheidet der Verein bzw. Verpächter. Sie können sich aber wie andere Bewerber für die Parzelle melden; ob Angehörige berücksichtigt werden, liegt beim Verein. Beim Tod eines Pächters gelten besondere Regeln, die der Ratgeber zum Tod des Pächters erklärt.
Was kostet ein Kleingarten im Jahr?
Das hängt von Stadt, Größe und Verein ab. Die Stadt Hannover nennt rund 400 bis 800 € pro Jahr für Pacht, Beiträge, Versicherung und Verbrauch, in Berlin liegt der Durchschnitt bei etwa 700 €. Die reine Pacht ist mit bundesweit durchschnittlich 0,18 € pro Quadratmeter vergleichsweise niedrig.
Gibt es im Kleingarten ein Probejahr?
Das Bundeskleingartengesetz sieht keine Probezeit vor, Dauerkleingärten werden in der Regel unbefristet verpachtet. Prüfen Sie Ihren Pachtvertrag, ob der Verein eine eigene Regelung getroffen hat. Pflichten wie die kleingärtnerische Nutzung gelten ab dem ersten Tag.
Quellen
- BKD: Zahlen und Fakten (Nachfrage und Wartezeiten)
- BKD: Zahlen, Daten, Fakten (Blog, 30.04.2024)
- Landeshauptstadt Hannover: Kleingärten – Pacht und Kündigung
- berlin.de: Kleingarten – wie man einen bekommt und was dort Pflicht ist
- § 4 BKleingG – Kleingartenpachtverträge (gesetze-im-internet.de)
Weitere Ratgeber
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Der Beitrag ist bundesweit gleich. Auf den Stadtseiten finden Sie zusätzlich lokale Zahlen, den zuständigen Verband und die Risiken, die in Ihrer Region besonders relevant sind.