Tiere im Kleingarten: Was bei Hühnern, Bienen, Kaninchen, Hund und Katze gilt
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 8 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Ob Sie im Kleingarten Tiere halten dürfen, entscheidet vor allem die Gartenordnung Ihres Vereins oder Verbands. Viele Ordnungen verbieten die Tierhaltung grundsätzlich und lassen nur Bienen mit Genehmigung zu. Wer Bienen oder Hühner hält, muss das außerdem vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzeigen. Für Schäden durch Ihre Tiere haften Sie als Halter nach § 833 BGB in der Regel auch ohne eigenes Verschulden.
Grundsatz: Die Gartenordnung entscheidet
Das Bundeskleingartengesetz enthält keine eigene Vorschrift zur Tierhaltung. Es beschreibt die kleingärtnerische Nutzung in § 1 als nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, vor allem zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und als Erholung. Die Frage, welche Tiere auf die Parzelle dürfen, regeln deshalb Pachtvertrag und Gartenordnung.
Wie streng das ausfallen kann, zeigt die Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln: Tierhaltung in den Gärten ist dort nicht gestattet. Bienen können auf schriftlichen Antrag genehmigt werden, bis zu vier Völker je 35 Gartenparzellen und Imker. Der Imker muss einem Fachverband angehören und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Andere Vereine sind großzügiger oder erlauben Kleintiere mit schriftlicher Ausnahme.
Neben der Gartenordnung gelten die allgemeinen Gesetze: Tierschutzrecht, Tierseuchenrecht mit seinen Anzeigepflichten und die Haftung des Tierhalters. Eine Erlaubnis des Vereins ersetzt keine Anzeige bei der Behörde, und umgekehrt macht eine Registrierung beim Veterinäramt die Haltung im Garten noch nicht zulässig.
Hühner im Kleingarten
Hühner sind in vielen Gartenordnungen ausdrücklich oder über ein allgemeines Tierhaltungsverbot ausgeschlossen. Ist die Haltung erlaubt, gelten dieselben Pflichten wie für jeden anderen Halter, auch bei zwei oder drei Hennen.
- Anzeige beim Veterinäramt: Nach § 26 der Viehverkehrsverordnung muss die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Tauben, Wachteln und weiteren Geflügelarten vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, mit Name, Anschrift, voraussichtlicher Tierzahl, Nutzungsart und Standort. Sie erhalten eine Registriernummer.
- Tierseuchenkasse: Ob zusätzlich eine Meldung und ein Beitrag an die Tierseuchenkasse fällig sind, regelt jedes Land selbst. In Baden-Württemberg entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner derzeit, wenn höchstens 25 Hühner oder Truthühner und keine anderen beitragspflichtigen Tiere gehalten werden. Die Anzeige beim Veterinäramt bleibt trotzdem Pflicht.
- Tägliche Versorgung: Hühner brauchen jeden Tag Futter, frisches Wasser und Kontrolle. Wer nicht täglich in den Garten kommt, sollte eine Vertretung organisieren.
- Fressfeinde und Nager: Füchse und Marder holen Hühner aus schlecht gesicherten Ställen. Offenes Futter lockt Ratten an, was in einer Anlage schnell alle Nachbarn betrifft.
Ein Hahn ist für viele Nachbarn ein Dauerärgernis. Rechnen Sie mit Beschwerden und klären Sie das vorher.
Bienen: oft erlaubt, aber mit Pflichten
Bienen sind in vielen Gartenordnungen die Ausnahme vom Tierhaltungsverbot, so auch in Köln. Sie bestäuben Obst und Gemüse in der ganzen Anlage. In der Regel brauchen Sie aber eine Genehmigung, manche Vereine verlangen zusätzlich die Zustimmung der direkten Nachbarn.
Anzeige nach der Bienenseuchen-Verordnung
§ 1a der Bienenseuchen-Verordnung verpflichtet jeden, der Bienen halten will, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in der Regel beim Veterinäramt. Anzugeben sind die Anzahl der Bienenvölker und ihr Standort. Die Behörde vergibt eine zwölfstellige Registriernummer.
Tierseuchenkasse
Auch hier gilt Landesrecht. In Baden-Württemberg sind Bienenvölker seit 2026 zum Stichtag 1. Mai direkt bei der Tierseuchenkasse zu melden, unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Imkerverein. Fragen Sie bei der Tierseuchenkasse Ihres Landes nach den aktuellen Regeln.
Praxis im Kleingarten
- Stellen Sie die Beute so auf, dass die Flugbahn nicht über Wege oder die Nachbarterrasse führt, etwa vor einer Hecke.
- Sorgen Sie für eine Wasserstelle im eigenen Garten, damit die Bienen nicht am Teich nebenan trinken.
- Ohne Grundkurs im Imkern geht es nicht. Imkervereine bieten dafür häufig Kurse an.
Kaninchen und andere Kleintiere
Kaninchen, Meerschweinchen oder Laufenten sind für Familien verlockend. Kaninchen fallen nicht unter die Anzeigepflicht des § 26 Viehverkehrsverordnung, die Gartenordnung kann ihre Haltung aber trotzdem verbieten.
Unabhängig davon verlangt § 2 Tierschutzgesetz, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht wird. Im Kleingarten ist das schwieriger als zu Hause:
- Im Hochsommer kann es in einer Laube oder einem Stall ohne Schatten gefährlich heiß werden.
- Im Winter fahren viele Pächter nur selten in den Garten. Wer Tiere dort hält, muss trotzdem täglich kommen.
- Dauerhaftes Übernachten in der Laube ist nicht erlaubt, die Tiere sind nachts also allein. Mehr dazu unter Wohnen im Kleingarten.
Gartenteiche mit Fischen sind ein Sonderfall: Ein Teich ist oft erlaubt, Größe und Bauart regelt die Gartenordnung. In Köln sind zum Beispiel Folien- oder Fertigteiche bis 18 m² möglich.
Hund und Katze in der Anlage
In vielen Anlagen dürfen Sie Ihren Hund in den Garten mitbringen. Eine dauerhafte Haltung auf der Parzelle schließen manche Gartenordnungen dagegen ausdrücklich aus. Die Kölner Gartenordnung schreibt zwei typische Regeln fest:
- Auf den Wegen der Anlage ist der Hund angeleint zu führen.
- Hundekot ist sofort zu beseitigen.
Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Hund nicht durch Lücken im Zaun in Nachbargärten läuft.
Bei Katzen ist die Lage schwieriger, weil sie sich nicht an Gartengrenzen halten. Freilaufende Katzen graben in frisch eingesäten Beeten und jagen Vögel. Wildlebende Katzen oder Igel sollten Sie nicht mit offenem Futter versorgen, das zieht Ratten an. Mehr dazu im Ratgeber Schädlinge in der Laube.
Bellt der Hund jeden Nachmittag am Zaun, ist der Konflikt programmiert. Wie Sie solche Fälle lösen, steht unter Nachbarstreit im Kleingarten.
Checkliste vor der Anschaffung
Bevor Sie Tiere in den Garten holen, sollten Sie diese Fragen mit Ja beantworten können:
- Erlaubnis: Erlaubt die Gartenordnung diese Tierart, und haben Sie die Genehmigung des Vorstands schriftlich?
- Nachbarn: Haben Sie die angrenzenden Pächter informiert, und gibt es Einwände wegen Allergien, Lärm oder Geruch?
- Behörden: Ist die Haltung beim Veterinäramt angezeigt, und haben Sie geklärt, ob Ihr Land eine Meldung an die Tierseuchenkasse verlangt?
- Versorgung: Können Sie oder eine Vertretung jeden Tag in den Garten kommen, auch im Urlaub, bei Krankheit und im Winter?
- Unterbringung: Ist ein Stall oder eine Beute erlaubt, und passt sie zu den Bauvorschriften der Gartenordnung? Mehr dazu unter Laube bauen und Genehmigung.
- Schutz: Ist der Stall gegen Fuchs, Marder und Ratten gesichert, und lagert das Futter in dichten Behältern?
- Haftung: Haben Sie geprüft, ob Ihre Haftpflicht das Tier einschließt, oder eine eigene Tierhalter- bzw. Imkerhaftpflicht abgeschlossen?
- Ende der Pacht: Wissen Sie, wohin die Tiere kommen, wenn Sie den Garten aufgeben? Ein Nachpächter muss sie nicht übernehmen.
Eine fehlende Antwort ist kein Grund zur Eile, sondern ein Hinweis, erst noch beim Vorstand nachzufragen.
Haftung: Wer für Schäden durch Tiere aufkommt
§ 833 BGB regelt die Tierhalterhaftung. Verletzt ein Tier einen Menschen oder beschädigt es eine Sache, muss der Halter den Schaden ersetzen, und zwar grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden. Eine Entlastung ist nur für Haustiere möglich, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen, und auch dann nur, wenn er bei der Aufsicht die nötige Sorgfalt beachtet hat. Hobbyhühner oder Bienen im Kleingarten dienen in aller Regel nicht dem Erwerb.
- Hund: Schäden durch Hunde deckt die private Haftpflicht meist nicht, dafür gibt es die Hundehalterhaftpflicht. In mehreren Bundesländern ist sie Pflicht.
- Bienen: Für Imker gibt es eigene Haftpflichtlösungen, oft über den Imkerverband. Manche Gartenordnungen verlangen den Nachweis.
- Katze, Kaninchen, Hühner: Ob die private Haftpflicht kleine Haustiere einschließt, steht in Ihren Bedingungen. Prüfen Sie das vor der Anschaffung.
Einen Überblick über Haftungsrisiken auf der Parzelle gibt Haftpflicht im Kleingarten.
Was die Kleingartenversicherung bei Tieren leistet
Tiere sind in der Kleingartenversicherung nicht versichert, in keinem Tarif. Stirbt ein Huhn bei einem Brand oder wird ein Bienenvolk gestohlen, zahlt die Versicherung dafür nichts. Auch Schäden, die Ihre Tiere an fremden Sachen anrichten, sind kein Fall für diese Versicherung, sondern für die passende Haftpflicht.
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Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.
4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Darf ich im Kleingarten Hühner halten?
Nur wenn Gartenordnung und Pachtvertrag es erlauben, viele schließen Tierhaltung aus. Ist es erlaubt, müssen Sie die Haltung vor Beginn beim Veterinäramt anzeigen. Je nach Land kann zusätzlich eine Meldung an die Tierseuchenkasse nötig sein.
Muss ich Bienen im Kleingarten anmelden?
Ja. Nach § 1a Bienenseuchen-Verordnung zeigen Sie die Haltung spätestens bei Beginn bei der zuständigen Behörde an, mit Zahl der Völker und Standort. Zusätzlich brauchen Sie in der Regel eine Genehmigung des Vereins.
Darf mein Hund im Kleingarten frei laufen?
Im eigenen, gut eingezäunten Garten meist ja, auf den Wegen der Anlage gilt dagegen oft Leinenpflicht. Die Kölner Gartenordnung schreibt zum Beispiel vor, Hunde auf den Wegen angeleint zu führen und Kot sofort zu beseitigen.
Wer haftet, wenn meine Bienen einen Nachbarn stechen?
Als Tierhalter haften Sie nach § 833 BGB grundsätzlich auch ohne Verschulden für Schäden durch Ihre Tiere. Eine Imkerhaftpflicht deckt solche Fälle ab und wird in manchen Gartenordnungen verlangt.
Sind meine Tiere über die Kleingartenversicherung mitversichert?
Nein, Tiere sind in keinem Tarif versichert. Die Versicherung deckt Laube und Inhalt gegen die vereinbarten Gefahren, für Schäden durch Tiere ist eine Haftpflichtversicherung zuständig.
Quellen
- § 1a Bienenseuchen-Verordnung – Anzeige und Registrierung
- § 26 Viehverkehrsverordnung – Anzeige und Registrierung
- § 833 BGB – Haftung des Tierhalters
- Tierseuchenkasse Baden-Württemberg: Bekanntmachung zur Meldepflicht 2026 (Stadt Ravensburg, PDF)
- Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln (gültig ab 01.01.2023)
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