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Tiere im Kleingarten: Was bei Hühnern, Bienen, Kaninchen, Hund und Katze gilt

Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 8 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Ob Sie im Kleingarten Tiere halten dürfen, entscheidet vor allem die Gartenordnung Ihres Vereins oder Verbands. Viele Ordnungen verbieten die Tierhaltung grundsätzlich und lassen nur Bienen mit Genehmigung zu. Wer Bienen oder Hühner hält, muss das außerdem vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzeigen. Für Schäden durch Ihre Tiere haften Sie als Halter nach § 833 BGB in der Regel auch ohne eigenes Verschulden.

EntscheidendGartenordnung und Pachtvertrag
BienenAnzeige spätestens bei Beginn (§ 1a Bienenseuchen-Verordnung)
HühnerAnzeige vor Beginn (§ 26 Viehverkehrsverordnung)
HundeIn vielen Anlagen Leinenpflicht auf den Wegen
HaftungTierhalter haftet nach § 833 BGB
VersicherungTiere sind in der Kleingartenversicherung nicht versichert
Laube und Inhalt ja, Tiere neinDie Kleingartenversicherung schützt Laube und Inhalt zum Neuwert. Tiere selbst sind in keinem Tarif mitversichert.
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Grundsatz: Die Gartenordnung entscheidet

Das Bundeskleingartengesetz enthält keine eigene Vorschrift zur Tierhaltung. Es beschreibt die kleingärtnerische Nutzung in § 1 als nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, vor allem zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und als Erholung. Die Frage, welche Tiere auf die Parzelle dürfen, regeln deshalb Pachtvertrag und Gartenordnung.

Wie streng das ausfallen kann, zeigt die Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln: Tierhaltung in den Gärten ist dort nicht gestattet. Bienen können auf schriftlichen Antrag genehmigt werden, bis zu vier Völker je 35 Gartenparzellen und Imker. Der Imker muss einem Fachverband angehören und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Andere Vereine sind großzügiger oder erlauben Kleintiere mit schriftlicher Ausnahme.

Neben der Gartenordnung gelten die allgemeinen Gesetze: Tierschutzrecht, Tierseuchenrecht mit seinen Anzeigepflichten und die Haftung des Tierhalters. Eine Erlaubnis des Vereins ersetzt keine Anzeige bei der Behörde, und umgekehrt macht eine Registrierung beim Veterinäramt die Haltung im Garten noch nicht zulässig.

Fragen Sie vor jeder Anschaffung schriftlich beim Vorstand nach und lassen Sie sich eine Genehmigung schriftlich geben. Eine mündliche Duldung hilft wenig, wenn der Vorstand wechselt oder ein Nachbar sich beschwert.

Hühner im Kleingarten

Hühner sind in vielen Gartenordnungen ausdrücklich oder über ein allgemeines Tierhaltungsverbot ausgeschlossen. Ist die Haltung erlaubt, gelten dieselben Pflichten wie für jeden anderen Halter, auch bei zwei oder drei Hennen.

Ein Hahn ist für viele Nachbarn ein Dauerärgernis. Rechnen Sie mit Beschwerden und klären Sie das vorher.

Bienen: oft erlaubt, aber mit Pflichten

Bienen sind in vielen Gartenordnungen die Ausnahme vom Tierhaltungsverbot, so auch in Köln. Sie bestäuben Obst und Gemüse in der ganzen Anlage. In der Regel brauchen Sie aber eine Genehmigung, manche Vereine verlangen zusätzlich die Zustimmung der direkten Nachbarn.

Anzeige nach der Bienenseuchen-Verordnung

§ 1a der Bienenseuchen-Verordnung verpflichtet jeden, der Bienen halten will, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in der Regel beim Veterinäramt. Anzugeben sind die Anzahl der Bienenvölker und ihr Standort. Die Behörde vergibt eine zwölfstellige Registriernummer.

Tierseuchenkasse

Auch hier gilt Landesrecht. In Baden-Württemberg sind Bienenvölker seit 2026 zum Stichtag 1. Mai direkt bei der Tierseuchenkasse zu melden, unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Imkerverein. Fragen Sie bei der Tierseuchenkasse Ihres Landes nach den aktuellen Regeln.

Praxis im Kleingarten

Kaninchen und andere Kleintiere

Kaninchen, Meerschweinchen oder Laufenten sind für Familien verlockend. Kaninchen fallen nicht unter die Anzeigepflicht des § 26 Viehverkehrsverordnung, die Gartenordnung kann ihre Haltung aber trotzdem verbieten.

Unabhängig davon verlangt § 2 Tierschutzgesetz, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht wird. Im Kleingarten ist das schwieriger als zu Hause:

Gartenteiche mit Fischen sind ein Sonderfall: Ein Teich ist oft erlaubt, Größe und Bauart regelt die Gartenordnung. In Köln sind zum Beispiel Folien- oder Fertigteiche bis 18 m² möglich.

Hund und Katze in der Anlage

In vielen Anlagen dürfen Sie Ihren Hund in den Garten mitbringen. Eine dauerhafte Haltung auf der Parzelle schließen manche Gartenordnungen dagegen ausdrücklich aus. Die Kölner Gartenordnung schreibt zwei typische Regeln fest:

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Hund nicht durch Lücken im Zaun in Nachbargärten läuft.

Bei Katzen ist die Lage schwieriger, weil sie sich nicht an Gartengrenzen halten. Freilaufende Katzen graben in frisch eingesäten Beeten und jagen Vögel. Wildlebende Katzen oder Igel sollten Sie nicht mit offenem Futter versorgen, das zieht Ratten an. Mehr dazu im Ratgeber Schädlinge in der Laube.

Bellt der Hund jeden Nachmittag am Zaun, ist der Konflikt programmiert. Wie Sie solche Fälle lösen, steht unter Nachbarstreit im Kleingarten.

Checkliste vor der Anschaffung

Bevor Sie Tiere in den Garten holen, sollten Sie diese Fragen mit Ja beantworten können:

Eine fehlende Antwort ist kein Grund zur Eile, sondern ein Hinweis, erst noch beim Vorstand nachzufragen.

Haftung: Wer für Schäden durch Tiere aufkommt

§ 833 BGB regelt die Tierhalterhaftung. Verletzt ein Tier einen Menschen oder beschädigt es eine Sache, muss der Halter den Schaden ersetzen, und zwar grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden. Eine Entlastung ist nur für Haustiere möglich, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen, und auch dann nur, wenn er bei der Aufsicht die nötige Sorgfalt beachtet hat. Hobbyhühner oder Bienen im Kleingarten dienen in aller Regel nicht dem Erwerb.

Einen Überblick über Haftungsrisiken auf der Parzelle gibt Haftpflicht im Kleingarten.

Was die Kleingartenversicherung bei Tieren leistet

Tiere sind in der Kleingartenversicherung nicht versichert, in keinem Tarif. Stirbt ein Huhn bei einem Brand oder wird ein Bienenvolk gestohlen, zahlt die Versicherung dafür nichts. Auch Schäden, die Ihre Tiere an fremden Sachen anrichten, sind kein Fall für diese Versicherung, sondern für die passende Haftpflicht.

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Verfasst von Carsten Buchholz Unabhängiger Versicherungsmakler · Kleingarten- und Laubenversicherung

Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.

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Profil & Erstinformation · Zuletzt fachlich geprüft: 1. November 2026

Häufige Fragen

Darf ich im Kleingarten Hühner halten?

Nur wenn Gartenordnung und Pachtvertrag es erlauben, viele schließen Tierhaltung aus. Ist es erlaubt, müssen Sie die Haltung vor Beginn beim Veterinäramt anzeigen. Je nach Land kann zusätzlich eine Meldung an die Tierseuchenkasse nötig sein.

Muss ich Bienen im Kleingarten anmelden?

Ja. Nach § 1a Bienenseuchen-Verordnung zeigen Sie die Haltung spätestens bei Beginn bei der zuständigen Behörde an, mit Zahl der Völker und Standort. Zusätzlich brauchen Sie in der Regel eine Genehmigung des Vereins.

Darf mein Hund im Kleingarten frei laufen?

Im eigenen, gut eingezäunten Garten meist ja, auf den Wegen der Anlage gilt dagegen oft Leinenpflicht. Die Kölner Gartenordnung schreibt zum Beispiel vor, Hunde auf den Wegen angeleint zu führen und Kot sofort zu beseitigen.

Wer haftet, wenn meine Bienen einen Nachbarn stechen?

Als Tierhalter haften Sie nach § 833 BGB grundsätzlich auch ohne Verschulden für Schäden durch Ihre Tiere. Eine Imkerhaftpflicht deckt solche Fälle ab und wird in manchen Gartenordnungen verlangt.

Sind meine Tiere über die Kleingartenversicherung mitversichert?

Nein, Tiere sind in keinem Tarif versichert. Die Versicherung deckt Laube und Inhalt gegen die vereinbarten Gefahren, für Schäden durch Tiere ist eine Haftpflichtversicherung zuständig.

Quellen

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