Ratten, Mäuse, Marder und Wespen in der Laube: Erkennen, vorbeugen, richtig bekämpfen
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 8 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Ratten und Mäuse erkennen Sie an Kot, Nagespuren und Laufwegen, Marder eher an nächtlichem Poltern und zerwühlter Dämmung. Vorbeugen heißt vor allem: kein offenes Futter, Laube abdichten, Vorräte in festen Behältern. Rattengift mit Antikoagulanzien darf nur in Köderstationen und nur bei festgestelltem Befall ausgebracht werden, viele Gartenordnungen verbieten es ganz. Schäden durch Tierbiss, etwa zerfressene Polster oder Dämmung, sind in der Kleingartenversicherung in der Regel nicht versichert.
Woran Sie erkennen, wer in der Laube wohnt
Im Winter steht die Laube oft wochenlang leer. Genau dann ziehen Nager und Marder ein. Beim ersten Besuch im Frühjahr lohnt ein genauer Blick:
| Tier | Typische Spuren | Wo Sie suchen sollten |
|---|---|---|
| Ratte | Länglicher, eher großer Kot, deutliche Nagespuren, ausgetretene Laufwege, Löcher im Boden | Unter dem Komposter, an Holzstapeln, unter dem Laubenboden |
| Maus | Kleiner, krümeliger Kot, angefressene Vorräte, Nester aus Papier oder Dämmung | Schränke, Schubladen, Polster, Vorratsregale |
| Marder | Poltern in der Nacht, starker Geruch, Kot mit Haaren oder Kernen, herausgezogene Dämmung | Dachboden, Zwischendecke, Hohlräume unter dem Dach |
| Wespen und Hornissen | Reger Flugverkehr an einer Ritze, Nest aus grauem, papierartigem Material | Dachüberstand, Rollladenkasten, Geräteschuppen |
Wenn Sie unsicher sind, fotografieren Sie Kot und Spuren und zeigen Sie die Bilder einem Schädlingsbekämpfer oder dem Vorstand. Ratten in der Anlage betreffen fast immer mehrere Gärten.
Achten Sie auch auf Folgeschäden: Nagespuren an Kabeln, Wasserschläuchen oder Gasleitungen sind ein Sicherheitsrisiko. Nehmen Sie angenagte Leitungen nicht in Betrieb, bevor sie geprüft oder ersetzt wurden.
Vorbeugen: Die Laube unattraktiv machen
Das Umweltbundesamt rät, Nagern Nahrung, Wasser und Unterschlupf zu nehmen, bevor man zu Gift greift. Im Kleingarten heißt das konkret:
- Kompost richtig führen: Keine Essensreste auf den Kompost, das rät zum Beispiel das Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt. Gekochtes, Fleisch und Brot locken Ratten besonders an.
- Kein offenes Futter: Vogelfutter nur in Spendern, die nichts auf den Boden fallen lassen, kein Futter für Katzen oder Igel draußen stehen lassen.
- Vorräte sichern: Saatgut, Tierfutter und Lebensmittel in Metall- oder festen Kunststoffboxen lagern, nicht in Säcken oder Kartons.
- Laube abdichten: Lücken an Türen, Fußleisten, Rohrdurchführungen und am Dachanschluss schließen, Lüftungsöffnungen mit Drahtgitter sichern.
- Unterschlupf reduzieren: Holzstapel, Bretter und Unrat nicht direkt an der Laube lagern und regelmäßig umschichten.
- Im Winter nachsehen: Kommen Sie auch in der kalten Jahreszeit regelmäßig vorbei. Tipps dazu stehen im Ratgeber Kleingarten winterfest machen.
Polster und Matratzen sollten über den Winter nicht in der Laube bleiben. Sie sind beliebtes Nistmaterial.
Ratten: Meldepflicht und Zuständigkeit
Ratten gelten als Gesundheitsschädlinge. Ob und wem Sie einen Befall melden müssen, regeln Länder und Kommunen unterschiedlich, oft in einer eigenen Rattenverordnung.
- Niedersachsen: Die Landesverordnung über die Rattenbekämpfung verpflichtet den, der die tatsächliche Gewalt über ein Grundstück ausübt, Ratten auf eigene Kosten zu bekämpfen. Gelingt das nicht, ist der Befall der Gemeinde zu melden. Im Kleingarten kann das also auch den Pächter treffen.
- Hamburg: Nach der Rattenverordnung sind Ratten auf öffentlichem Grund zu melden. Auf privatem Grund muss der Eigentümer unverzüglich für eine Bekämpfung sorgen.
- Andere Länder: Häufig regeln Städte die Rattenbekämpfung in eigenen Verordnungen. Was bei Ihnen gilt, steht im Ortsrecht.
Für Sie als Pächter gilt zusätzlich: Informieren Sie den Vorstand. Ratten machen an der Parzellengrenze nicht halt, und eine gemeinsame Bekämpfung in der ganzen Anlage ist wirksamer als Einzelaktionen. Ihre eigene Pflicht klären Sie über das Ortsrecht Ihrer Stadt oder beim Ordnungsamt.
Giftköder: Was Privatleute dürfen
Ratten- und Mäusegift sind Biozidprodukte und brauchen eine Zulassung. Die Anwendungsauflagen sind Teil dieser Zulassung und stehen in der Gebrauchsanweisung. Für Köder mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) gilt laut Umweltbundesamt:
- Fraßköder offen auszulegen, ohne Köderstation, ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur für geschulte berufsmäßige Verwender in geschützten Bereichen.
- Eine befallsunabhängige Dauerbeköderung, also Gift auf Vorrat, ist in Deutschland nicht mehr zulässig. Ohne festgestellten Befall darf grundsätzlich kein Gift ausgebracht werden.
- Wirkstoffe der zweiten Generation sind in vielen Fällen geschulten berufsmäßigen Verwendern vorbehalten.
- Für Privatanwender legt die Gebrauchsanweisung fest, wo der Köder stehen darf. Ein Ausbringen im offenen Garten ist in der Regel Profis vorbehalten.
Gartenordnung zuerst
Viele Kleingartenanlagen sind strenger als das Biozidrecht. Die Gartenordnung der Stadt Köln verbietet Rodentizide ganz und erlaubt gegen Wühlmäuse und Ratten ausschließlich Lebendfallen, damit geschützte Kleinsäuger wie Mauswiesel oder Gartenschläfer nicht getötet werden. Auch akustische Geräte sind dort verboten.
Fallen statt Gift
Das Umweltbundesamt hält Schlagfallen gerade bei vereinzeltem Befall für vorzugswürdig. Sie müssen mindestens täglich kontrolliert werden, besser alle zwölf Stunden. Klebefallen sind aus Tierschutzgründen ungeeignet. Bei größerem Rattenbefall ist ein Schädlingsbekämpfer meist die bessere Wahl.
Mäuse in der Laube und das Aufräumen danach
Hausmäuse und Waldmäuse finden über den Winter fast jeden Weg in eine leere Laube. Sie nagen sich durch Kartons, Polster und Kunststoffverpackungen und legen Nester in Schubladen oder hinter Verkleidungen an.
- Fallen richtig stellen: Schlagfallen gehören an Wände und in Ecken, wo Mäuse entlanglaufen. Kontrollieren Sie sie bei jedem Besuch. Gilt in Ihrer Anlage ein Giftverbot oder eine Pflicht zu Lebendfallen, setzen Sie gefangene Tiere weit entfernt von Gärten und Häusern aus.
- Einstieg finden: Frische Nagespuren und Kot an einer Stelle zeigen oft den Eingang. Schon kleine Spalten reichen, verschließen Sie sie mit Drahtgeflecht oder Metall statt mit Bauschaum.
- Vorräte prüfen: Angefressene oder verkotete Lebensmittel und Saatgut sollten Sie entsorgen.
Sauber machen ohne Staub
Mäusekot und Urin können Krankheitserreger enthalten. Lüften Sie die Laube vor dem Aufräumen gut durch, tragen Sie Handschuhe und bei viel Kot eine Atemschutzmaske. Feuchten Sie Kot und Nester an und wischen Sie sie feucht auf, statt sie trocken zu fegen oder abzusaugen, damit kein Staub aufgewirbelt wird. Entsorgen Sie alles verschlossen im Restmüll und waschen Sie danach gründlich die Hände.
Marder: Vertreiben statt fangen
Der Steinmarder ist in § 2 des Bundesjagdgesetzes als Haarwild aufgeführt. Fangen oder töten dürfen ihn deshalb grundsätzlich nur Jagdausübungsberechtigte, die Details regelt das Landesjagdrecht. Stellen Sie keine eigenen Fallen auf.
Was Sie tun können:
- Finden Sie heraus, wo der Marder in die Laube kommt. Oft reicht ein Spalt unter dem Dach oder eine lose Verkleidung.
- Verschließen Sie die Öffnungen erst, wenn Sie sicher sind, dass kein Tier mehr drin ist. Im Frühjahr können Jungtiere im Versteck sein, die sonst verhungern.
- Entfernen Sie Kot und Nistmaterial mit Handschuhen und lüften Sie gründlich.
- Prüfen Sie Kabel und Dämmung auf Bissspuren. Beschädigte Leitungen sollte eine Elektrofachkraft prüfen, bevor wieder Strom fließt. Mehr dazu unter Brandschutz in der Laube.
Bei hartnäckigen Fällen kann der örtliche Jagdpächter oder die untere Jagdbehörde weiterhelfen.
Wespen und Hornissen: Was erlaubt ist
Ein Wespennest am Dachüberstand ist lästig, aber nicht automatisch ein Fall für die Spraydose. § 39 Bundesnaturschutzgesetz verbietet, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, und das gilt auch für Deutsche und Gemeine Wespe. Hornissen, Hummeln, Wildbienen und einige Wespenarten sind darüber hinaus besonders geschützt.
- Gewöhnliche Wespen: Stellt ein Nest eine nicht zumutbare Belastung dar, kann es nach Auskunft der Stadt Nürnberg von einem Schädlingsbekämpfer entfernt werden.
- Hornissen: Ein Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde umgesiedelt oder beseitigt werden. In Nürnberg kostet die Genehmigung einer Beseitigung 50 Euro Verwaltungsgebühr, eine Umsiedlung ist dort kostenlos.
- Abwarten: Wespen- und Hornissenvölker sind einjährig, im Herbst stirbt das Volk. Oft ist es die einfachste Lösung, den Bereich bis dahin zu meiden, etwa mit einem Fliegengitter vor dem Fenster.
Fragen Sie bei Unsicherheit bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt nach. Manche Kommunen vermitteln ehrenamtliche Hornissenberater, Nürnberg zum Beispiel.
Versicherung: Tierschäden sind in der Regel nicht versichert
Zerbissene Polster, zerfressene Dämmung, durchgenagte Schläuche oder ein verkotetes Dach sind ärgerlich und teuer. In der Kleingartenversicherung ist Tierbiss aber keine versicherte Gefahr. Solche Schäden sind deshalb in der Regel nicht versichert, auch das Entfernen eines Nests oder die Kosten für den Schädlingsbekämpfer nicht.
Versichert sind die Gefahren, die im Tarif genannt sind. Feuer gehört schon im Basic-Tarif ab 34,60 Euro im Jahr dazu. Wenn also ein angenagtes Kabel einen Brand auslöst, ist der Feuerschaden an Laube und Inhalt zum Neuwert versichert, der Biss selbst aber nicht. Die Einzelheiten regeln die Versicherungsbedingungen.
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4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Darf ich im Kleingarten Rattengift auslegen?
Nur wenn die Gartenordnung es erlaubt, manche verbieten Gift ganz. Erlaubt sind Köder mit Antikoagulanzien nur in Köderstationen und nur bei festgestelltem Befall, offenes Auslegen und Gift auf Vorrat sind verboten. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung.
Muss ich Ratten im Kleingarten melden?
Das hängt von Land und Kommune ab. In Niedersachsen muss zum Beispiel der Besitzer eines Grundstücks Ratten selbst bekämpfen und der Gemeinde melden, wenn das nicht gelingt. Informieren Sie in jedem Fall den Vorstand und fragen Sie beim Ordnungsamt nach.
Darf ich einen Marder in der Laube selbst fangen?
Nein, davon ist abzuraten. Der Steinmarder ist nach § 2 Bundesjagdgesetz Haarwild, Fang und Tötung sind grundsätzlich Jagdausübungsberechtigten vorbehalten. Verschließen Sie stattdessen die Einstiege, sobald kein Tier mehr in der Laube ist.
Darf ich ein Hornissennest an meiner Laube entfernen?
Nicht ohne Genehmigung. Hornissen sind besonders geschützt, über eine Umsiedlung oder Beseitigung entscheidet die untere Naturschutzbehörde. Oft genügt es, den Bereich bis zum Herbst zu meiden.
Zahlt die Kleingartenversicherung Schäden durch Mäuse oder Marder?
In der Regel nicht, denn Tierbiss ist keine versicherte Gefahr. Versichert ist aber ein Brand, auch wenn er durch ein angenagtes Kabel entsteht. Die genauen Regeln stehen in den Versicherungsbedingungen.
Quellen
- Umweltbundesamt: Rodentizide
- Hamburg, Institut für Hygiene und Umwelt: Ratten melden
- Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (umwelt-online)
- Stadt Nürnberg, Umweltamt: Artenschutz bei Hornissen und Wespen
- Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln (gültig ab 01.01.2023)
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