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Ratten, Mäuse, Marder und Wespen in der Laube: Erkennen, vorbeugen, richtig bekämpfen

Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 8 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Ratten und Mäuse erkennen Sie an Kot, Nagespuren und Laufwegen, Marder eher an nächtlichem Poltern und zerwühlter Dämmung. Vorbeugen heißt vor allem: kein offenes Futter, Laube abdichten, Vorräte in festen Behältern. Rattengift mit Antikoagulanzien darf nur in Köderstationen und nur bei festgestelltem Befall ausgebracht werden, viele Gartenordnungen verbieten es ganz. Schäden durch Tierbiss, etwa zerfressene Polster oder Dämmung, sind in der Kleingartenversicherung in der Regel nicht versichert.

Ratten meldenJe nach Land und Kommune Pflicht, zuständig meist Ordnungsamt oder Gemeinde
RattengiftNur in Köderstationen, keine Dauerbeköderung ohne Befall
GartenordnungKann Gift ganz verbieten und nur Lebendfallen erlauben
MarderSteinmarder gehört zum Wild nach § 2 BJagdG
HornissenBesonders geschützt, Nest nur mit Genehmigung entfernen
VersicherungTierbiss- und Nagerschäden in der Regel nicht versichert
Was versichert ist und was nichtZerbissene Kabel oder Polster zahlt die Kleingartenversicherung nicht. Führt ein Kabelbiss zu einem Brand, ist der Feuerschaden dagegen versichert.
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Woran Sie erkennen, wer in der Laube wohnt

Im Winter steht die Laube oft wochenlang leer. Genau dann ziehen Nager und Marder ein. Beim ersten Besuch im Frühjahr lohnt ein genauer Blick:

TierTypische SpurenWo Sie suchen sollten
RatteLänglicher, eher großer Kot, deutliche Nagespuren, ausgetretene Laufwege, Löcher im BodenUnter dem Komposter, an Holzstapeln, unter dem Laubenboden
MausKleiner, krümeliger Kot, angefressene Vorräte, Nester aus Papier oder DämmungSchränke, Schubladen, Polster, Vorratsregale
MarderPoltern in der Nacht, starker Geruch, Kot mit Haaren oder Kernen, herausgezogene DämmungDachboden, Zwischendecke, Hohlräume unter dem Dach
Wespen und HornissenReger Flugverkehr an einer Ritze, Nest aus grauem, papierartigem MaterialDachüberstand, Rollladenkasten, Geräteschuppen

Wenn Sie unsicher sind, fotografieren Sie Kot und Spuren und zeigen Sie die Bilder einem Schädlingsbekämpfer oder dem Vorstand. Ratten in der Anlage betreffen fast immer mehrere Gärten.

Achten Sie auch auf Folgeschäden: Nagespuren an Kabeln, Wasserschläuchen oder Gasleitungen sind ein Sicherheitsrisiko. Nehmen Sie angenagte Leitungen nicht in Betrieb, bevor sie geprüft oder ersetzt wurden.

Vorbeugen: Die Laube unattraktiv machen

Das Umweltbundesamt rät, Nagern Nahrung, Wasser und Unterschlupf zu nehmen, bevor man zu Gift greift. Im Kleingarten heißt das konkret:

Polster und Matratzen sollten über den Winter nicht in der Laube bleiben. Sie sind beliebtes Nistmaterial.

Ratten: Meldepflicht und Zuständigkeit

Ratten gelten als Gesundheitsschädlinge. Ob und wem Sie einen Befall melden müssen, regeln Länder und Kommunen unterschiedlich, oft in einer eigenen Rattenverordnung.

Für Sie als Pächter gilt zusätzlich: Informieren Sie den Vorstand. Ratten machen an der Parzellengrenze nicht halt, und eine gemeinsame Bekämpfung in der ganzen Anlage ist wirksamer als Einzelaktionen. Ihre eigene Pflicht klären Sie über das Ortsrecht Ihrer Stadt oder beim Ordnungsamt.

Giftköder: Was Privatleute dürfen

Ratten- und Mäusegift sind Biozidprodukte und brauchen eine Zulassung. Die Anwendungsauflagen sind Teil dieser Zulassung und stehen in der Gebrauchsanweisung. Für Köder mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) gilt laut Umweltbundesamt:

Gartenordnung zuerst

Viele Kleingartenanlagen sind strenger als das Biozidrecht. Die Gartenordnung der Stadt Köln verbietet Rodentizide ganz und erlaubt gegen Wühlmäuse und Ratten ausschließlich Lebendfallen, damit geschützte Kleinsäuger wie Mauswiesel oder Gartenschläfer nicht getötet werden. Auch akustische Geräte sind dort verboten.

Fallen statt Gift

Das Umweltbundesamt hält Schlagfallen gerade bei vereinzeltem Befall für vorzugswürdig. Sie müssen mindestens täglich kontrolliert werden, besser alle zwölf Stunden. Klebefallen sind aus Tierschutzgründen ungeeignet. Bei größerem Rattenbefall ist ein Schädlingsbekämpfer meist die bessere Wahl.

Mäuse in der Laube und das Aufräumen danach

Hausmäuse und Waldmäuse finden über den Winter fast jeden Weg in eine leere Laube. Sie nagen sich durch Kartons, Polster und Kunststoffverpackungen und legen Nester in Schubladen oder hinter Verkleidungen an.

Sauber machen ohne Staub

Mäusekot und Urin können Krankheitserreger enthalten. Lüften Sie die Laube vor dem Aufräumen gut durch, tragen Sie Handschuhe und bei viel Kot eine Atemschutzmaske. Feuchten Sie Kot und Nester an und wischen Sie sie feucht auf, statt sie trocken zu fegen oder abzusaugen, damit kein Staub aufgewirbelt wird. Entsorgen Sie alles verschlossen im Restmüll und waschen Sie danach gründlich die Hände.

Marder: Vertreiben statt fangen

Der Steinmarder ist in § 2 des Bundesjagdgesetzes als Haarwild aufgeführt. Fangen oder töten dürfen ihn deshalb grundsätzlich nur Jagdausübungsberechtigte, die Details regelt das Landesjagdrecht. Stellen Sie keine eigenen Fallen auf.

Was Sie tun können:

Bei hartnäckigen Fällen kann der örtliche Jagdpächter oder die untere Jagdbehörde weiterhelfen.

Wespen und Hornissen: Was erlaubt ist

Ein Wespennest am Dachüberstand ist lästig, aber nicht automatisch ein Fall für die Spraydose. § 39 Bundesnaturschutzgesetz verbietet, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, und das gilt auch für Deutsche und Gemeine Wespe. Hornissen, Hummeln, Wildbienen und einige Wespenarten sind darüber hinaus besonders geschützt.

Fragen Sie bei Unsicherheit bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt nach. Manche Kommunen vermitteln ehrenamtliche Hornissenberater, Nürnberg zum Beispiel.

Versicherung: Tierschäden sind in der Regel nicht versichert

Zerbissene Polster, zerfressene Dämmung, durchgenagte Schläuche oder ein verkotetes Dach sind ärgerlich und teuer. In der Kleingartenversicherung ist Tierbiss aber keine versicherte Gefahr. Solche Schäden sind deshalb in der Regel nicht versichert, auch das Entfernen eines Nests oder die Kosten für den Schädlingsbekämpfer nicht.

Versichert sind die Gefahren, die im Tarif genannt sind. Feuer gehört schon im Basic-Tarif ab 34,60 Euro im Jahr dazu. Wenn also ein angenagtes Kabel einen Brand auslöst, ist der Feuerschaden an Laube und Inhalt zum Neuwert versichert, der Biss selbst aber nicht. Die Einzelheiten regeln die Versicherungsbedingungen.

Vorbeugen ist deshalb die beste Absicherung gegen Nager und Marder. Welche Schäden die Kleingartenversicherung abdeckt, finden Sie unter Was ist versichert.

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Verfasst von Carsten Buchholz Unabhängiger Versicherungsmakler · Kleingarten- und Laubenversicherung

Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.

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Profil & Erstinformation · Zuletzt fachlich geprüft: 1. November 2026

Häufige Fragen

Darf ich im Kleingarten Rattengift auslegen?

Nur wenn die Gartenordnung es erlaubt, manche verbieten Gift ganz. Erlaubt sind Köder mit Antikoagulanzien nur in Köderstationen und nur bei festgestelltem Befall, offenes Auslegen und Gift auf Vorrat sind verboten. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung.

Muss ich Ratten im Kleingarten melden?

Das hängt von Land und Kommune ab. In Niedersachsen muss zum Beispiel der Besitzer eines Grundstücks Ratten selbst bekämpfen und der Gemeinde melden, wenn das nicht gelingt. Informieren Sie in jedem Fall den Vorstand und fragen Sie beim Ordnungsamt nach.

Darf ich einen Marder in der Laube selbst fangen?

Nein, davon ist abzuraten. Der Steinmarder ist nach § 2 Bundesjagdgesetz Haarwild, Fang und Tötung sind grundsätzlich Jagdausübungsberechtigten vorbehalten. Verschließen Sie stattdessen die Einstiege, sobald kein Tier mehr in der Laube ist.

Darf ich ein Hornissennest an meiner Laube entfernen?

Nicht ohne Genehmigung. Hornissen sind besonders geschützt, über eine Umsiedlung oder Beseitigung entscheidet die untere Naturschutzbehörde. Oft genügt es, den Bereich bis zum Herbst zu meiden.

Zahlt die Kleingartenversicherung Schäden durch Mäuse oder Marder?

In der Regel nicht, denn Tierbiss ist keine versicherte Gefahr. Versichert ist aber ein Brand, auch wenn er durch ein angenagtes Kabel entsteht. Die genauen Regeln stehen in den Versicherungsbedingungen.

Quellen

Weitere Ratgeber

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