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Hochwasser und Starkregen im Kleingarten: Was versichert ist – und was nicht

Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung nach Starkregen und Rückstau sind Elementarschäden – und Elementarschäden sind in keinem Tarif der Kleingartenversicherung versichert. Versichert sind dagegen Leitungswasserschäden, wenn Wasser aus einer Leitung in der Laube austritt (an der Laube ab Komfort, am Inhalt im Premium), sowie Sturmschäden ab Windstärke 8 nach denselben Tarifstufen. Ihre wichtigste Absicherung gegen Wasser von außen ist deshalb Vorsorge: Geräte hoch lagern, nichts Wertvolles in tiefer Lage aufbewahren und Warnungen beachten. Auf staatliche Hilfen besteht kein Verlass.

Hochwasser, Überschwemmung, Rückstauin keinem Tarif versichert
Leitungswasseran der Laube ab Komfort, am Inhalt im Premium
Sturm ab Windstärke 8an der Laube ab Komfort, am Inhalt im Premium
Regen, der durch offene Fenster eindringtnicht versichert
Staatliche Hilfekein Rechtsanspruch, Versicherungsleistungen haben Vorrang
Ehrlich gesagtGegen Hochwasser können wir Ihre Laube nicht versichern. Gegen Feuer, Einbruch, Sturm und Leitungswasser schon – den Beitrag sehen Sie in einer Minute.
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Die ehrliche Antwort: Wasser von außen ist nicht versichert

Manche Kleingartenanlagen liegen in Flussauen, in Senken oder direkt an einem Bach. Für den Versicherungsschutz ist das ein heikler Punkt. Hochwasser, Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck zählen zu den Elementargefahren. Diese sind in keinem Tarif der Kleingartenversicherung eingeschlossen, auch nicht im Premium-Tarif.

Wir sagen das so deutlich, weil es im Schadenfall sonst eine böse Überraschung gibt. Steht die Laube nach einem Unwetter knietief im Wasser, ersetzt die Kleingartenversicherung weder die aufgeweichten Wände noch den Rasenmäher, der im Schlamm lag. Auch eine Elementarversicherung für Ihr Wohnhaus hilft in der Regel nicht weiter, weil Wohngebäude- und Hausratversicherung an das Wohngrundstück gebunden sind. Mehr dazu im Ratgeber Hausrat oder Kleingartenversicherung.

Leitungswasser, Starkregen, Überschwemmung, Rückstau: die Unterschiede

Wasser ist nicht gleich Wasser. Für die Versicherung kommt es darauf an, woher es kommt.

UrsacheWas passiertVersichert?
LeitungswasserWasser tritt bestimmungswidrig aus einer Leitung oder Armatur in der Laube aus, etwa nach einem Rohrbruchan der Laube ab Komfort, am Inhalt im Premium
Überschwemmung durch StarkregenRegenwasser sammelt sich auf dem Grundstück und dringt in die Laube einnein, Elementarschaden
HochwasserEin Fluss oder Bach tritt über die Ufer und flutet die Anlagenein, Elementarschaden
RückstauWasser drückt aus Ableitungsrohren zurück ins Gebäudenein, Elementarschaden
Eindringender RegenRegen läuft durch ein offenes Fenster oder eine undichte Stellenein

Die Verbraucherzentrale beschreibt eine Überschwemmung als Überflutung des Grundstücks, entweder weil ein Gewässer über die Ufer tritt oder weil Regen das Grundstück flutet. Rückstau liegt nach ihrer Definition vor, wenn Wasser durch Regen oder Überschwemmung aus den Ableitungsrohren des Gebäudes austritt. Beides ist versicherungsrechtlich etwas anderes als Leitungswasser.

Sturm und Regen: wo die Grenze verläuft

Ein Unwetter bringt oft beides: Wind und Wasser. Für die Regulierung zählt die Ursache des Schadens.

Für Sie heißt das: Wer an exponierter Stelle gärtnert, sollte zumindest Sturm absichern. Was nach einem Sturm zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Sturmschaden an der Gartenlaube.

Starkregen ist nicht nur ein Thema für Anlagen am Fluss. Nach Angaben der Versicherer (GDV) sind auch Orte abseits großer Gewässer betroffen. Besonders gefährdet sind tiefer liegende Flächen und Gebäude.

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Basic
--
 
  • Feuer, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl & Vandalismus
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Sturm und Hagel an der Laube
  • Leitungswasser
KomfortEMPFOHLEN
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Kleingartenanlagen in Überschwemmungsgebieten

Liegt Ihre Anlage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, gelten zusätzlich die Regeln des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Nach § 78 Abs. 4 WHG ist dort die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen kann die zuständige Behörde im Einzelfall genehmigen, wenn das Vorhaben unter anderem hochwasserangepasst ausgeführt wird.

Für Kleingärtner besonders praktisch relevant ist § 78a WHG. Danach ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten unter anderem untersagt:

Ob Ihre Parzelle betroffen ist, erfahren Sie beim Verein, bei der Kommune oder bei der unteren Wasserbehörde. Viele Länder stellen ihre Überschwemmungsgebiete außerdem in Online-Karten bereit. Wollen Sie eine Laube erhöht neu bauen oder umbauen, klären Sie das vorher mit dem Verein und gegebenenfalls mit der Behörde. Unabhängig davon gilt nach § 3 Abs. 2 BKleingG die Grenze von 24 m² für die Laube, siehe Ratgeber Gartenlaube 24 qm.

Vorsorge: was Sie selbst tun können

Weil Elementarschäden nicht versichert sind, ist Vorsorge der wirksamste Schutz. Vieles kostet wenig:

Auf diese Weise reduzieren Sie nicht nur Ihren eigenen Schaden, sondern auch das Risiko, dass Ihre Sachen beim Nachbarn landen.

Staatliche Hilfen: worauf Sie sich nicht verlassen sollten

Nach großen Hochwassern legen Bund und Länder immer wieder Hilfsprogramme auf. Nach der Flut im Juli 2021 förderte Nordrhein-Westfalen den Wiederaufbau privater Haushalte als Billigkeitsleistung mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Versicherungsleistungen hatten dabei Vorrang, und Anträge von Privathaushalten waren laut Landesregierung nur bis zum 30. Juni 2026 möglich.

Bayern hat einen anderen Weg gewählt: Laut einer Antwort der Staatsregierung auf eine Landtagsanfrage gibt es seit dem 1. Juli 2019 grundsätzlich keine staatlichen Soforthilfen mehr für Elementarschäden, nur Härtefallregelungen im Einzelfall. Aus dem bayerischen Härtefonds wurden seitdem insgesamt 49.150 Euro ausgezahlt (Stand der Antwort: Mai 2024).

Ob Lauben in Kleingärten überhaupt unter solche Programme fallen, regelt jedes Programm selbst. Für Kleingartenanlagen haben wir keine gesicherte, allgemeine Regel gefunden. Planen Sie deshalb nicht mit staatlicher Hilfe, sondern mit Vorsorge.

Welcher Tarif passt zu einer Lage am Wasser

Auch wenn Elementarschäden ausgeschlossen bleiben: Für Gärten in Fluss- oder Bachnähe ist die Tarifwahl nicht gleichgültig. Ein Unwetter bringt häufig Sturm, Hagel und Starkregen zugleich – und nur ein Teil davon ist versicherbar.

GefahrBasicKomfortPremium
Feuer, Blitzschlag, Explosionjajaja
Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruchjajaja
Sturm und Hagel an der Laubeneinjaja
Leitungswasser an der Laubeneinjaja
Sturm, Hagel, Leitungswasser am Inhaltneinneinja
Überschwemmung, Hochwasser, Rückstauneinneinnein

Ein Punkt wird nach Unwettern leicht übersehen: Stehen Anlagen nach einem Hochwasser verlassen da, kann das Einbrecher anziehen. Ein Einbruch in die abgeschlossene Laube ist versichert, und zwar unabhängig davon, ob vorher Wasser in der Laube stand. Sichern Sie die Laube deshalb nach dem Aufräumen wieder ordentlich ab.

Wer sich für einen Garten in einer bekannten Überschwemmungslage entscheidet, sollte außerdem die Versicherungssumme bewusst wählen: Laube und Inhalt sind gegen Feuer, Einbruch und Sturm voll versichert, der Hochwasseranteil am Risiko aber bleibt bei Ihnen. Hinweise zur richtigen Summe gibt der Ratgeber Versicherungssumme richtig wählen.

Nach dem Unwetter: so gehen Sie vor

  1. Sicherheit zuerst: Strom in der Laube abschalten, bevor Sie eine nasse Laube betreten.
  2. Ursache dokumentieren: Fotos vom Wasserstand, von Sturmschäden am Dach und von geplatzten Leitungen machen. Die Ursache entscheidet über den Versicherungsschutz.
  3. Versicherte Schäden melden: Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden je nach Tarif unverzüglich melden. Hinweise im Ratgeber Schaden melden.
  4. Verein informieren: Der Vorstand muss wissen, ob Gemeinschaftseinrichtungen betroffen sind.
  5. Trocknen und lüften: Je schneller Feuchtigkeit aus Holz und Boden kommt, desto geringer der Folgeschaden.

Auch wenn Hochwasser nicht versicherbar ist: Feuer, Einbruch, Vandalismus, Sturm und Leitungswasser sind es. Den passenden Tarif berechnen Sie im Beitragsrechner.

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Verfasst von Carsten Buchholz Unabhängiger Versicherungsmakler · Kleingarten- und Laubenversicherung

Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.

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Profil & Erstinformation · Zuletzt fachlich geprüft: 1. November 2026

Häufige Fragen

Ist Hochwasser in der Kleingartenversicherung versichert?

Nein. Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen-Überflutung, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck sind Elementarschäden und in keinem Tarif versichert. Das gilt auch für den Premium-Tarif.

Was ist der Unterschied zwischen Leitungswasser und Starkregen?

Leitungswasser tritt aus einer Leitung oder Armatur in der Laube aus, etwa nach einem Rohrbruch. Dieser Schaden ist an der Laube ab Komfort und am Inhalt im Premium versichert. Starkregen, der über das Grundstück in die Laube läuft, ist ein Überschwemmungsschaden und nicht versichert.

Zahlt die Versicherung, wenn ein Sturm das Dach abdeckt und es hineinregnet?

Der Sturmschaden am Dach ist ab dem Komfort-Tarif versichert. Auch Regen, der durch diese vom Sturm gerissene Öffnung eindringt, ist nach den Bedingungen unseres Tarifs mitversichert – Schäden am Inhalt allerdings erst im Premium-Tarif. Nicht versichert ist Regen, der durch offen gelassene oder nicht richtig geschlossene Fenster und Türen eindringt.

Hilft meine Elementarversicherung für das Wohnhaus auch im Kleingarten?

In der Regel nicht. Wohngebäude- und Hausratversicherung sind an das Wohngrundstück gebunden und erfassen eine Laube in einer entfernten Kleingartenanlage üblicherweise nicht. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Bedingungen.

Gibt es staatliche Hilfe, wenn meine Laube überflutet wurde?

Darauf besteht kein Verlass. Hilfsprogramme werden nur nach einzelnen Großereignissen aufgelegt, Versicherungsleistungen haben Vorrang, und ob Lauben gefördert werden, regelt jedes Programm selbst. Bayern etwa gewährt seit Juli 2019 grundsätzlich keine Soforthilfen mehr für Elementarschäden.

Quellen

Weitere Ratgeber

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Der Beitrag ist bundesweit gleich. Auf den Stadtseiten finden Sie zusätzlich lokale Zahlen, den zuständigen Verband und die Risiken, die in Ihrer Region besonders relevant sind.

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