Hochwasser und Starkregen im Kleingarten: Was versichert ist – und was nicht
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 7 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung nach Starkregen und Rückstau sind Elementarschäden – und Elementarschäden sind in keinem Tarif der Kleingartenversicherung versichert. Versichert sind dagegen Leitungswasserschäden, wenn Wasser aus einer Leitung in der Laube austritt (an der Laube ab Komfort, am Inhalt im Premium), sowie Sturmschäden ab Windstärke 8 nach denselben Tarifstufen. Ihre wichtigste Absicherung gegen Wasser von außen ist deshalb Vorsorge: Geräte hoch lagern, nichts Wertvolles in tiefer Lage aufbewahren und Warnungen beachten. Auf staatliche Hilfen besteht kein Verlass.
Die ehrliche Antwort: Wasser von außen ist nicht versichert
Manche Kleingartenanlagen liegen in Flussauen, in Senken oder direkt an einem Bach. Für den Versicherungsschutz ist das ein heikler Punkt. Hochwasser, Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck zählen zu den Elementargefahren. Diese sind in keinem Tarif der Kleingartenversicherung eingeschlossen, auch nicht im Premium-Tarif.
Wir sagen das so deutlich, weil es im Schadenfall sonst eine böse Überraschung gibt. Steht die Laube nach einem Unwetter knietief im Wasser, ersetzt die Kleingartenversicherung weder die aufgeweichten Wände noch den Rasenmäher, der im Schlamm lag. Auch eine Elementarversicherung für Ihr Wohnhaus hilft in der Regel nicht weiter, weil Wohngebäude- und Hausratversicherung an das Wohngrundstück gebunden sind. Mehr dazu im Ratgeber Hausrat oder Kleingartenversicherung.
Leitungswasser, Starkregen, Überschwemmung, Rückstau: die Unterschiede
Wasser ist nicht gleich Wasser. Für die Versicherung kommt es darauf an, woher es kommt.
| Ursache | Was passiert | Versichert? |
|---|---|---|
| Leitungswasser | Wasser tritt bestimmungswidrig aus einer Leitung oder Armatur in der Laube aus, etwa nach einem Rohrbruch | an der Laube ab Komfort, am Inhalt im Premium |
| Überschwemmung durch Starkregen | Regenwasser sammelt sich auf dem Grundstück und dringt in die Laube ein | nein, Elementarschaden |
| Hochwasser | Ein Fluss oder Bach tritt über die Ufer und flutet die Anlage | nein, Elementarschaden |
| Rückstau | Wasser drückt aus Ableitungsrohren zurück ins Gebäude | nein, Elementarschaden |
| Eindringender Regen | Regen läuft durch ein offenes Fenster oder eine undichte Stelle | nein |
Die Verbraucherzentrale beschreibt eine Überschwemmung als Überflutung des Grundstücks, entweder weil ein Gewässer über die Ufer tritt oder weil Regen das Grundstück flutet. Rückstau liegt nach ihrer Definition vor, wenn Wasser durch Regen oder Überschwemmung aus den Ableitungsrohren des Gebäudes austritt. Beides ist versicherungsrechtlich etwas anderes als Leitungswasser.
Sturm und Regen: wo die Grenze verläuft
Ein Unwetter bringt oft beides: Wind und Wasser. Für die Regulierung zählt die Ursache des Schadens.
- Sturm ab Windstärke 8: Reißt der Wind das Dach ab oder drückt ein Baum die Wand ein, ist das ein Sturmschaden. Er ist an der Laube ab dem Komfort-Tarif versichert, am Inhalt im Premium-Tarif.
- Hagel: Gilt nach denselben Tarifstufen wie Sturm.
- Regen nach einem Sturmschaden: Dringt Regen durch eine Öffnung ein, die der Sturm gerissen hat, behandeln viele Versicherungsbedingungen das als Folge des Sturmschadens. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
- Starkregen ohne Sturm: Läuft das Wasser über den Boden in die Laube, ist das ein Überschwemmungsschaden und damit nicht versichert.
Für Sie heißt das: Wer an exponierter Stelle gärtnert, sollte zumindest Sturm absichern. Was nach einem Sturm zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Sturmschaden an der Gartenlaube.
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Kleingartenanlagen in Überschwemmungsgebieten
Liegt Ihre Anlage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, gelten zusätzlich die Regeln des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Nach § 78 Abs. 4 WHG ist dort die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen kann die zuständige Behörde im Einzelfall genehmigen, wenn das Vorhaben unter anderem hochwasserangepasst ausgeführt wird.
Für Kleingärtner besonders praktisch relevant ist § 78a WHG. Danach ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten unter anderem untersagt:
- Gegenstände abzulagern oder nicht nur kurzfristig zu lagern, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können,
- wassergefährdende Stoffe außerhalb von Anlagen zu lagern,
- Mauern, Wälle oder ähnliche Anlagen zu errichten, die den Abfluss behindern können,
- die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen.
Ob Ihre Parzelle betroffen ist, erfahren Sie beim Verein, bei der Kommune oder bei der unteren Wasserbehörde. Viele Länder stellen ihre Überschwemmungsgebiete außerdem in Online-Karten bereit. Wollen Sie eine Laube erhöht neu bauen oder umbauen, klären Sie das vorher mit dem Verein und gegebenenfalls mit der Behörde. Unabhängig davon gilt nach § 3 Abs. 2 BKleingG die Grenze von 24 m² für die Laube, siehe Ratgeber Gartenlaube 24 qm.
Vorsorge: was Sie selbst tun können
Weil Elementarschäden nicht versichert sind, ist Vorsorge der wirksamste Schutz. Vieles kostet wenig:
- Hoch lagern: Rasenmäher, Werkzeugkisten, Saatgut und Polster gehören in Regale, nicht auf den Boden. Schon einige Dezimeter Höhe können den Unterschied machen.
- Nichts Wertvolles in Senken: Geräteschuppen und Kompost nicht an der tiefsten Stelle der Parzelle.
- Chemikalien sichern: Kraftstoff, Öl, Farben und Pflanzenschutzmittel in dichten Behältern und erhöht lagern. In Überschwemmungsgebieten sind die Vorgaben des § 78a WHG zu beachten.
- Abfluss freihalten: Regenrinnen, Fallrohre und Gräben im Herbst reinigen, damit Wasser abfließen kann.
- Leichte Teile sichern: Regentonnen, Bänke und Holzstapel so befestigen, dass sie nicht fortgeschwemmt werden.
- Bestand festhalten: Fotografieren Sie Laube und Inhalt einmal im Jahr. Nach einem Unwetter lässt sich so belegen, was durch Sturm oder Leitungswasser beschädigt wurde und was durch Überschwemmung – eine Unterscheidung, die über die Leistung entscheidet.
- Gemeinsam vorsorgen: Sprechen Sie im Verein an, ob Gräben, Durchlässe und Wege so gepflegt sind, dass Regenwasser abfließen kann. Vieles lässt sich nur für die ganze Anlage lösen.
- Warnungen beachten: Das länderübergreifende Hochwasserportal der Bundesländer bündelt amtliche Hochwasserwarnungen. Bei einer Warnung bringen Sie Wertvolles rechtzeitig nach Hause.
Auf diese Weise reduzieren Sie nicht nur Ihren eigenen Schaden, sondern auch das Risiko, dass Ihre Sachen beim Nachbarn landen.
Staatliche Hilfen: worauf Sie sich nicht verlassen sollten
Nach großen Hochwassern legen Bund und Länder immer wieder Hilfsprogramme auf. Nach der Flut im Juli 2021 förderte Nordrhein-Westfalen den Wiederaufbau privater Haushalte als Billigkeitsleistung mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Versicherungsleistungen hatten dabei Vorrang, und Anträge von Privathaushalten waren laut Landesregierung nur bis zum 30. Juni 2026 möglich.
Bayern hat einen anderen Weg gewählt: Laut einer Antwort der Staatsregierung auf eine Landtagsanfrage gibt es seit dem 1. Juli 2019 grundsätzlich keine staatlichen Soforthilfen mehr für Elementarschäden, nur Härtefallregelungen im Einzelfall. Aus dem bayerischen Härtefonds wurden seitdem insgesamt 49.150 Euro ausgezahlt (Stand der Antwort: Mai 2024).
Ob Lauben in Kleingärten überhaupt unter solche Programme fallen, regelt jedes Programm selbst. Für Kleingartenanlagen haben wir keine gesicherte, allgemeine Regel gefunden. Planen Sie deshalb nicht mit staatlicher Hilfe, sondern mit Vorsorge.
Welcher Tarif passt zu einer Lage am Wasser
Auch wenn Elementarschäden ausgeschlossen bleiben: Für Gärten in Fluss- oder Bachnähe ist die Tarifwahl nicht gleichgültig. Ein Unwetter bringt häufig Sturm, Hagel und Starkregen zugleich – und nur ein Teil davon ist versicherbar.
| Gefahr | Basic | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|
| Feuer, Blitzschlag, Explosion | ja | ja | ja |
| Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch | ja | ja | ja |
| Sturm und Hagel an der Laube | nein | ja | ja |
| Leitungswasser an der Laube | nein | ja | ja |
| Sturm, Hagel, Leitungswasser am Inhalt | nein | nein | ja |
| Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau | nein | nein | nein |
Ein Punkt wird nach Unwettern leicht übersehen: Stehen Anlagen nach einem Hochwasser verlassen da, kann das Einbrecher anziehen. Ein Einbruch in die abgeschlossene Laube ist versichert, und zwar unabhängig davon, ob vorher Wasser in der Laube stand. Sichern Sie die Laube deshalb nach dem Aufräumen wieder ordentlich ab.
Wer sich für einen Garten in einer bekannten Überschwemmungslage entscheidet, sollte außerdem die Versicherungssumme bewusst wählen: Laube und Inhalt sind gegen Feuer, Einbruch und Sturm voll versichert, der Hochwasseranteil am Risiko aber bleibt bei Ihnen. Hinweise zur richtigen Summe gibt der Ratgeber Versicherungssumme richtig wählen.
Nach dem Unwetter: so gehen Sie vor
- Sicherheit zuerst: Strom in der Laube abschalten, bevor Sie eine nasse Laube betreten.
- Ursache dokumentieren: Fotos vom Wasserstand, von Sturmschäden am Dach und von geplatzten Leitungen machen. Die Ursache entscheidet über den Versicherungsschutz.
- Versicherte Schäden melden: Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden je nach Tarif unverzüglich melden. Hinweise im Ratgeber Schaden melden.
- Verein informieren: Der Vorstand muss wissen, ob Gemeinschaftseinrichtungen betroffen sind.
- Trocknen und lüften: Je schneller Feuchtigkeit aus Holz und Boden kommt, desto geringer der Folgeschaden.
Auch wenn Hochwasser nicht versicherbar ist: Feuer, Einbruch, Vandalismus, Sturm und Leitungswasser sind es. Den passenden Tarif berechnen Sie im Beitragsrechner.
Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.
4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Ist Hochwasser in der Kleingartenversicherung versichert?
Nein. Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen-Überflutung, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck sind Elementarschäden und in keinem Tarif versichert. Das gilt auch für den Premium-Tarif.
Was ist der Unterschied zwischen Leitungswasser und Starkregen?
Leitungswasser tritt aus einer Leitung oder Armatur in der Laube aus, etwa nach einem Rohrbruch. Dieser Schaden ist an der Laube ab Komfort und am Inhalt im Premium versichert. Starkregen, der über das Grundstück in die Laube läuft, ist ein Überschwemmungsschaden und nicht versichert.
Zahlt die Versicherung, wenn ein Sturm das Dach abdeckt und es hineinregnet?
Der Sturmschaden am Dach ist ab dem Komfort-Tarif versichert. Auch Regen, der durch diese vom Sturm gerissene Öffnung eindringt, ist nach den Bedingungen unseres Tarifs mitversichert – Schäden am Inhalt allerdings erst im Premium-Tarif. Nicht versichert ist Regen, der durch offen gelassene oder nicht richtig geschlossene Fenster und Türen eindringt.
Hilft meine Elementarversicherung für das Wohnhaus auch im Kleingarten?
In der Regel nicht. Wohngebäude- und Hausratversicherung sind an das Wohngrundstück gebunden und erfassen eine Laube in einer entfernten Kleingartenanlage üblicherweise nicht. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Bedingungen.
Gibt es staatliche Hilfe, wenn meine Laube überflutet wurde?
Darauf besteht kein Verlass. Hilfsprogramme werden nur nach einzelnen Großereignissen aufgelegt, Versicherungsleistungen haben Vorrang, und ob Lauben gefördert werden, regelt jedes Programm selbst. Bayern etwa gewährt seit Juli 2019 grundsätzlich keine Soforthilfen mehr für Elementarschäden.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
- Die Versicherer (GDV): Starkregen – ist Ihr Haus richtig versichert?
- Wasserhaushaltsgesetz, § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- Land Nordrhein-Westfalen: Wiederaufbauhilfe zur Hochwasserkatastrophe
- Bayerischer Landtag, Drucksache 19/2023: Elementarschäden bezahlbar, verlässlich und umfassend absichern
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