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Gartenlaube 24 m²: Die Größenregel im Kleingarten

Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Veröffentlicht am 28. Oktober 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Nach § 3 Abs. 2 BKleingG darf eine Laube im Kleingarten höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz haben – gemessen an den Außenmaßen. Größere Lauben sind nur zulässig, wenn sie Bestandsschutz genießen: im Westen bei rechtmäßiger Errichtung vor dem 1. April 1983 (§ 18), in den neuen Ländern vor dem 3. Oktober 1990 (§ 20a). Wer heute neu oder größer baut, muss die 24 m² einhalten; Vereinssatzungen dürfen sogar kleinere Maße vorschreiben.

Höchstmaß24 m² Grundfläche inkl. überdachtem Freisitz
Rechtsgrundlage§ 3 Abs. 2 BKleingG
Bestandsschutz Westrechtmäßig errichtet vor 1.4.1983 (§ 18)
Bestandsschutz Ostrechtmäßig errichtet vor 3.10.1990 (§ 20a)
Versicherbar?Ja, auch Bestandsschutz-Lauben über 24 m²
Laube bis 24 m² – oder mit Bestandsschutz – absichernNeuwert-Schutz gegen Feuer, Einbruch, Vandalismus und Sturm.
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Was genau sagt § 3 Abs. 2 BKleingG?

Das Bundeskleingartengesetz erlaubt im Kleingarten „eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz“. Zusätzlich darf die Laube nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Die Regel enthält damit drei Elemente, die oft durcheinandergeraten:

Die 24 m² sind eine Obergrenze, kein Anspruch. Viele Verpächter, Bezirks- und Landesverbände schreiben in Gartenordnung oder Pachtvertrag kleinere Maße vor oder begrenzen Firsthöhe, Dachüberstand und Fundamentart. Was in Ihrer Anlage gilt, steht in Pachtvertrag und Gartenordnung.

So messen Sie die 24 m² richtig

In der Praxis entstehen die meisten Streitfälle nicht durch große Lauben, sondern durch nachträgliche Anbauten. Diese Faustregeln haben sich bewährt – im Zweifel entscheidet der Verein bzw. der Verpächter:

BauteilZählt zu den 24 m²?Hinweis
Laube (Außenmaße)jainkl. Wandstärke
Überdachter Freisitz / Veranda an der Laubejaausdrücklich im Gesetz genannt
Vordach / Dachüberstandmeist neinwird ein großes Vordach als Sitzplatz genutzt, kann es als Freisitz gewertet werden
Angebauter Geräteschuppenin der Regel jabaulich verbunden = Teil der Laube
Freistehendes GewächshausneinGröße regelt die Gartenordnung
Offene Pergola ohne Dachneinwird sie überdacht, ändert sich die Bewertung

Rechenbeispiel: Eine Laube mit 4,00 × 4,50 m Außenmaß hat 18 m². Für einen überdachten Freisitz bleiben damit 6 m², zum Beispiel 2,00 × 3,00 m. Ein Freisitz mit 2,50 × 4,00 m (10 m²) würde die Gesamtfläche auf 28 m² bringen – und damit über die Grenze.

Bestandsschutz: Wann darf die Laube größer als 24 m² sein?

Viele Lauben, gerade in Ostdeutschland, sind deutlich größer – 30 m² und mehr sind keine Seltenheit. Rechtswidrig ist das nicht automatisch. Das Gesetz enthält zwei Überleitungsregeln:

§ 18 BKleingG (alte Länder)

Lauben, die vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 1983 rechtmäßig errichtet wurden und größer als 24 m² sind, dürfen unverändert genutzt werden.

§ 20a BKleingG (neue Länder)

Für das Beitrittsgebiet gilt Entsprechendes für Lauben, die vor dem 3. Oktober 1990 rechtmäßig errichtet wurden.

Entscheidend sind die beiden Wörter „rechtmäßig“ und „unverändert“:

Wichtig nach einem Brand oder Sturm: Brennt eine Bestandsschutz-Laube mit 32 m² ab, darf sie nach herrschender Auffassung meist nur in der heute zulässigen Größe, also mit höchstens 24 m², wiederaufgebaut werden. Klären Sie den Wiederaufbau vor Baubeginn mit Verein und Verpächter. Für die Versicherung zählt der Neuwert der versicherten Laube – wie die Entschädigung bei einem kleineren Wiederaufbau berechnet wird, regeln die Bedingungen. Mehr dazu im Ratgeber Laube abgebrannt.
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Was passiert, wenn die Laube zu groß ist?

Ist eine Laube ohne Bestandsschutz größer als erlaubt, handelt es sich um einen Verstoß gegen Pachtvertrag und Kleingartenrecht. Typische Folgen in der Praxis:

  1. Aufforderung zum Rückbau durch Verein oder Verpächter, meist mit Frist.
  2. Abmahnung und bei fortgesetztem Verstoß im Extremfall die Kündigung des Pachtvertrags (§§ 8, 9 BKleingG).
  3. Probleme beim Pächterwechsel: Bei der Wertermittlung wird die Übergröße oft nicht bewertet oder ein Rückbau zur Bedingung gemacht. Die Kosten trägt häufig der abgebende Pächter – siehe Laube abreißen: Wer zahlt?
  4. Baurechtliche Folgen: Die Landesbauordnungen stellen Gartenlauben in Kleingartenanlagen meist verfahrensfrei – aber nur, wenn sie die Vorgaben des BKleingG einhalten. Eine überdimensionierte Laube kann deshalb auch baurechtlich auffallen.

Die Laubengröße und Ihre Versicherung

Für die Kleingartenversicherung ist die Quadratmeterzahl nicht das Ausschlusskriterium. Entscheidend ist, dass die Parzelle in einer Kleingartenanlage nach dem BKleingG liegt und die Laube nicht dauerhaft bewohnt wird. Auch eine Bestandsschutz-Laube mit 30 m² ist versicherbar.

Worauf Sie achten sollten:

Checkliste: Neue Laube oder Anbau planen

Der Überblick über alle weiteren Regeln steht im Ratgeber Bundeskleingartengesetz einfach erklärt.

Häufige Irrtümer rund um die 24 m²

„Die 24 m² sind Innenfläche“

Falsch. Das Gesetz spricht von Grundfläche. Gemessen wird außen, inklusive Wandstärke. Bei einer Blockbohlenlaube mit dicken Wänden kann der Unterschied zwischen Innen- und Außenmaß schnell zwei bis drei Quadratmeter ausmachen.

„Ein Dachboden oder Spitzboden zählt nicht“

Für die Grundfläche zählt er tatsächlich nicht. Viele Gartenordnungen begrenzen aber die Firsthöhe oder verbieten ausgebaute Dachgeschosse, damit keine zweite Ebene entsteht. Ein ausgebauter Schlafboden kann außerdem ein Indiz für Wohneignung sein.

„Was der Vorpächter gebaut hat, ist automatisch erlaubt“

Nein. Bestandsschutz setzt rechtmäßige Errichtung vor dem jeweiligen Stichtag voraus. Wer eine zu große Laube übernimmt, die erst in den 1990er- oder 2000er-Jahren erweitert wurde, übernimmt unter Umständen auch die Rückbaupflicht. Fragen Sie deshalb vor der Übernahme nach Baujahr, Genehmigung durch den Verein und den Unterlagen der Wertermittlung. Der Ratgeber Kleingarten übernehmen enthält eine Checkliste.

„Ein Pavillon ist immer unproblematisch“

Ein freistehender, mobiler Pavillon für die Saison wird in der Regel nicht zur Laubenfläche gerechnet. Wird er aber fest verankert, an die Laube angebaut oder ganzjährig als überdachter Sitzplatz genutzt, kann er als Freisitz zählen. Klären Sie das vorab mit dem Vorstand.

Gerätehaus, Gewächshaus und Kinderspielhaus

Neben der Laube erlauben viele Gartenordnungen weitere kleine Bauten: ein Gewächshaus, ein Frühbeet, eine Gerätekiste oder ein Kinderspielhaus. Für diese gilt die 24-m²-Grenze nicht direkt, weil sie keine Laube sind. Die Gartenordnung begrenzt sie aber meist nach Größe und Zahl, damit die Parzelle nicht zugebaut wird und genug Fläche für den Anbau bleibt (siehe Drittelregelung). Ein separates Gerätehaus zusätzlich zur voll ausgeschöpften 24-m²-Laube ist in vielen Anlagen nicht zulässig.

Für die Versicherung gilt: Nebengebäude und Gewächshäuser sollten bei der Versicherungssumme berücksichtigt bzw. als Baustein eingeschlossen werden. Ein Gewächshaus aus Glas ist bei Hagel besonders gefährdet.

📈 Laube nach § 3 BKleingG versichern

Für Lauben bis 24 m² und Bestandsschutz-Lauben in Kleingartenanlagen.

1. Neuwert von Laube und Inhalt
2. Ist eine Solar- oder PV-Anlage vorhanden?
3. Soll ein Gewächshaus mitversichert werden?
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Verfasst von Carsten Buchholz Unabhängiger Versicherungsmakler · Kleingarten- und Laubenversicherung

Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Pachtvertrag und Vereinssatzung.

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Profil & Erstinformation · Zuletzt fachlich geprüft: 28. Oktober 2026

Häufige Fragen

Wie groß darf eine Gartenlaube im Kleingarten sein?

Höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, gemessen an den Außenmaßen (§ 3 Abs. 2 BKleingG). Pachtvertrag oder Gartenordnung können kleinere Maße vorschreiben.

Zählt die überdachte Terrasse zu den 24 m²?

Ja. Das Gesetz nennt den überdachten Freisitz ausdrücklich. Ein einfacher Dachüberstand zählt in der Regel nicht, ein als Sitzplatz genutztes großes Vordach kann aber als Freisitz gewertet werden.

Meine Laube hat 30 m² – muss ich sie abreißen?

Nicht, wenn sie Bestandsschutz hat: rechtmäßig errichtet vor dem 1. April 1983 (§ 18 BKleingG) bzw. in den neuen Ländern vor dem 3. Oktober 1990 (§ 20a). Sie darf dann unverändert genutzt werden. Ohne Bestandsschutz kann der Verpächter einen Rückbau verlangen.

Verliere ich den Bestandsschutz bei einer Renovierung?

Normale Instandhaltung und Reparaturen sind unschädlich. Ein Anbau, eine wesentliche Vergrößerung oder ein Neubau nach Abriss beenden den Bestandsschutz in der Regel.

Kann ich eine Laube über 24 m² versichern?

Ja. Für die Kleingartenversicherung zählt, dass die Parzelle in einer Kleingartenanlage liegt und die Laube nicht dauerhaft bewohnt wird. Wählen Sie die Versicherungssumme nach dem tatsächlichen Neuwert.

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