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Laube abreißen im Kleingarten: Wer zahlt Abriss, Asbest und Brandschutt?

Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Veröffentlicht am 28. Oktober 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Muss eine Laube weg, zahlt in der Regel der Pächter, der sie errichtet oder übernommen hat – etwa bei Pachtende ohne Nachfolger, bei unzulässigen Übergrößen oder bei asbesthaltigen Bauteilen, wenn Pachtvertrag oder Gartenordnung den Rückbau verlangen. Der Verein zahlt nur, wenn er das ausdrücklich übernimmt. Ist die Laube durch Brand, Sturm oder Vandalismus zerstört, übernimmt eine Kleingartenversicherung mit Aufräum- und Abbruchkosten die Kosten für Abriss und Entsorgung des Brandschutts – bis zur vereinbarten Grenze.

Pachtende ohne Nachfolgermeist abgebender Pächter
Übergröße ohne BestandsschutzPächter (Rückbaupflicht)
Asbest (z. B. Wellplatten)Pächter, Entsorgung nur über Fachbetrieb/Annahmestelle
Brand-/SturmschadenVersicherung: Aufräum- & Abbruchkosten
Kündigung nach § 9 Nr. 2–6Entschädigung nach § 11 BKleingG
Abriss nach Brand? Das zahlt die VersicherungAufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten sind ab Tarif Basic mitversichert.
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Wann muss eine Gartenlaube abgerissen werden?

Das Bundeskleingartengesetz enthält keine allgemeine Abrisspflicht. Pflichten zum Rückbau entstehen aus dem Pachtvertrag, der Gartenordnung und dem allgemeinen Pachtrecht: Wer eine Pachtsache zurückgibt, muss sie grundsätzlich in vertragsgemäßem Zustand zurückgeben. Die vier häufigsten Anlässe:

AnlassWer zahlt typischerweise?Worauf es ankommt
Pachtende, kein Nachpächter übernimmt die Laubeabgebender PächterPachtvertrag: Rückgabe „geräumt“ oder Übergabe an Nachfolger?
Laube größer als 24 m² ohne BestandsschutzPächter§ 3 Abs. 2, §§ 18/20a BKleingG – siehe Gartenlaube 24 m²
Asbesthaltige Bauteile, baufällige LaubePächterGartenordnung, Wertermittlung, Entsorgungsvorschriften
Zerstörung durch Brand, Sturm, VandalismusVersicherungAufräum- und Abbruchkosten mitversichert?
Kündigung durch Verpächter wegen Bebauung o. Ä.Entschädigung an Pächter§ 9 Abs. 1 Nr. 2–6 i. V. m. § 11 BKleingG

Pachtende und Kündigung: Muss ich die Laube abreißen?

Kündigen Sie Ihren Garten, läuft es in den meisten Vereinen so ab: Der Verein bzw. ein Bewertungsausschuss des Verbands führt eine Wertermittlung nach den Schätzrichtlinien des Landesverbands durch. Findet sich ein Nachpächter, zahlt dieser den ermittelten Wert für Laube und Anpflanzungen. Dabei werden Teile, die nicht den Vorgaben entsprechen – zum Beispiel Übergrößen, nicht genehmigte Anbauten oder bestimmte Gehölze –, oft nicht bewertet oder mit einer Rückbauauflage versehen.

Findet sich niemand, verlangen viele Pachtverträge die Räumung der Parzelle. Dann trägt der abgebende Pächter die Kosten für Abriss und Entsorgung. Einige Vereine räumen selbst und stellen die Kosten in Rechnung. Lesen Sie deshalb vor der Kündigung Pachtvertrag und Gartenordnung und sprechen Sie früh mit dem Vorstand. Wie die Übergabe auf der anderen Seite aussieht, erklärt der Ratgeber Kleingarten übernehmen.

Kündigung durch den Verpächter: Wird Ihnen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BKleingG gekündigt – etwa weil die Fläche bebaut oder anders genutzt werden soll –, steht Ihnen nach § 11 eine angemessene Entschädigung für Anpflanzungen und Anlagen zu. Einen Abriss auf eigene Kosten schulden Sie dann in der Regel nicht. Bei einer Kündigung wegen Pflichtverletzung (§ 8, § 9 Abs. 1 Nr. 1) entfällt diese Entschädigung.

Asbest in der Laube: Wer zahlt die Entsorgung?

Viele Lauben aus den 1960er- bis 1980er-Jahren haben Dächer oder Verkleidungen aus Asbestzement (Wellplatten, Fassadenplatten). Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten; bestehende, intakte Platten dürfen in der Regel bleiben, solange man sie nicht bearbeitet. Problematisch wird es beim Abriss, beim Austausch oder nach einem Brand:

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Brandschutt entsorgen: Womit Sie rechnen müssen

Nach einem Laubenbrand bleibt ein Gemisch aus verkohltem Holz, Dachpappe, Glas, Metall, Kunststoffen und Inventar. Das ist kein normaler Bauschutt. Brandschutt muss in der Regel sortiert und als gemischter Bau- und Abbruchabfall oder – bei Schadstoffen wie Asbest, teerhaltiger Dachpappe oder verbrannten Kunststoffen – als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Die Kosten hängen von Menge, Zusammensetzung, Zugänglichkeit der Parzelle und den regionalen Annahmepreisen ab. Feste Pauschalen gibt es nicht; holen Sie mehrere Angebote ein.

Die Kosten setzen sich typischerweise zusammen aus:

Wer eine Kleingartenversicherung mit Aufräum- und Abbruchkosten hat, reicht diese Rechnungen beim Versicherer ein. Wichtig: Vor dem Aufräumen Fotos machen und den Schaden melden – sonst fehlt der Nachweis. Die genaue Reihenfolge steht im Ratgeber Laube abgebrannt – was jetzt zu tun ist und unter Schaden melden.

Abriss nach Sturm oder Vandalismus

Auch nach einem Sturmschaden kann eine Laube so beschädigt sein, dass nur der Abriss bleibt. Sturm ist allerdings nicht in jedem Tarif enthalten – in unserem Tarif Basic etwa nicht, ab Komfort schon. Was als Sturm gilt (in der Regel ab Windstärke 8), erklärt der Ratgeber Sturmschaden an der Gartenlaube. Bei Vandalismus nach einem Einbruch greift die Einbruchdiebstahl- bzw. Vandalismusdeckung.

Checkliste vor dem Abriss

Rechenweg: Was eine Versicherung nach dem Brand übernimmt

Viele Pächter denken nach einem Brand nur an den Wiederaufbau. Tatsächlich entstehen drei Kostenblöcke, die in einer guten Kleingartenversicherung alle abgedeckt sind:

  1. Wiederaufbau bzw. Wiederbeschaffung der Laube zum Neuwert – also zu dem Preis, den eine gleichwertige neue Laube heute kostet.
  2. Inventar wie Werkzeug, Gartengeräte, Möbel in der Laube – ebenfalls zum Neuwert, im Rahmen der Versicherungssumme.
  3. Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten – je nach Bedingungen bis zu einer vereinbarten Grenze.

Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme zum tatsächlichen Neuwert passt. Ist sie zu niedrig angesetzt, kann der Versicherer die Leistung wegen Unterversicherung kürzen – mehr dazu im Ratgeber Versicherungssumme richtig wählen.

Abriss ohne Schaden: Lohnt sich Eigenleistung?

Muss eine Laube ohne Versicherungsfall weichen – etwa bei Pachtende –, können Sie Kosten senken, indem Sie selbst Hand anlegen. Holz, Metall und Glas lassen sich oft getrennt und günstiger entsorgen als ein gemischter Container. Einige Grenzen sollten Sie aber kennen:

Sprechen Sie das Vorgehen immer mit dem Vorstand ab. So vermeiden Sie, dass der Verein später nachräumt und Ihnen die Kosten in Rechnung stellt.

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Verfasst von Carsten Buchholz Unabhängiger Versicherungsmakler · Kleingarten- und Laubenversicherung

Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Pachtvertrag und Vereinssatzung.

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Profil & Erstinformation · Zuletzt fachlich geprüft: 28. Oktober 2026

Häufige Fragen

Wer zahlt den Abriss der Gartenlaube bei Pachtende?

In der Regel der abgebende Pächter, wenn kein Nachpächter die Laube übernimmt und der Pachtvertrag eine geräumte Rückgabe verlangt. Übernimmt ein Nachfolger die Laube, zahlt er stattdessen den ermittelten Wert.

Muss ich die Laube bei Kündigung abreißen?

Nur, wenn Pachtvertrag oder Gartenordnung das verlangen und niemand die Laube übernimmt. Kündigt der Verpächter wegen Bebauung oder anderer Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2–6 BKleingG), steht Ihnen stattdessen eine Entschädigung nach § 11 zu.

Wer zahlt die Asbestentsorgung in der Laube?

Grundsätzlich der Pächter als Eigentümer der Laube. Eine Versicherung zahlt nur, wenn Asbest im Rahmen eines versicherten Schadens anfällt, etwa als Teil des Brandschutts.

Was kostet es, Brandschutt zu entsorgen?

Das hängt von Menge, Zusammensetzung und regionalen Annahmepreisen ab; Schadstoffe wie Asbest verteuern die Entsorgung deutlich. Holen Sie Angebote ein. Mit einer Kleingartenversicherung inklusive Aufräum- und Abbruchkosten werden diese Kosten nach einem versicherten Brand übernommen.

Zahlt die Hausratversicherung den Abriss der Laube?

In aller Regel nicht. Die Laube ist ein Gebäude, keine Hausratsache, und die Parzelle liegt meist nicht am Versicherungsort der Hausratversicherung. Zuständig ist die Kleingartenversicherung.

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