Pool, Trampolin, Grill, Feuerschale und Sauna im Kleingarten: Was Gartenordnungen erlauben
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 8 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Ein bundesweites Pool- oder Trampolinverbot gibt es nicht – maßgeblich ist die Gartenordnung Ihres Vereins bzw. Verbands, die Teil des Pachtvertrags ist. Häufig erlaubt sind abbaubare Planschbecken und Aufstellpools nur in den Sommermonaten, ein Spielgerät pro Parzelle und das Grillen auf haushaltsüblichen Geräten, solange niemand durch Rauch belästigt wird. Fest eingebaute Pools, Saunen mit Ofen, Duschen in der Laube und das Verbrennen von Gartenabfällen sind dagegen meist untersagt. Wer ein Trampolin aufstellt, trägt die Verkehrssicherungspflicht und sollte eine private Haftpflichtversicherung haben.
Warum es keine einheitliche Regel gibt
Das Kleingartenrecht des Bundes regelt Pools, Trampoline oder Grills nicht ausdrücklich. Es verlangt aber, dass die kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund steht – also der Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf. Was darüber hinaus erlaubt ist, legen die Gartenordnungen der Verbände und Vereine fest, oft ergänzt durch eine Baurichtlinie und Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Wie Sie die Fläche aufteilen müssen, erklärt der Ratgeber zur Drittelregelung.
Wie unterschiedlich das ausfällt, zeigen drei Beispiele:
- Hannover: Die Baurichtlinie (Beschluss vom 15.08.2024) erlaubt handelsübliche, abbaubare Planschbecken und Pools vorübergehend in den Sommermonaten, sofern die kleingärtnerische Nutzung nicht leidet.
- Plankstadt (Baden-Württemberg): Die Gartenordnung der Kleingartenanlage Neurott (Stand Juni 2025) verbietet Pools und Kinderplanschbecken, erlaubt aber je Parzelle ein Sport- oder Spielgerät, etwa ein Trampolin, und einen Sandkasten.
- Dortmund: Laut Medienberichten vom August 2020 verlangte der Stadtverband, Pools abzubauen, und ließ nur kleine Planschbecken bis 1,50 m Durchmesser zu. Begründet wurde das unter anderem damit, dass Leitungswasser laut Gartenordnung sparsam zu verwenden ist.
Bevor Sie etwas kaufen, lohnt deshalb ein Blick in die eigene Gartenordnung und eine kurze Nachfrage beim Vorstand.
Pool und Planschbecken: Wasser, Rasen und Nachbarn
Wo Pools erlaubt sind, gelten meist Bedingungen. Die Baurichtlinie Hannover verlangt zum Beispiel einen Abstand von mindestens 5 m zu den Baulichkeiten der Nachbarparzellen. Vorgaben zur Wassernutzung und zum Umgang mit Chlor sind dort ausdrücklich zu befolgen; ein Verstoß gilt als Kündigungsgrund. Eingelassene, gemauerte oder betonierte Becken sind im Kleingarten praktisch nirgends vorgesehen.
Unterschätzt wird oft der Wasserverbrauch. Ein Rechenbeispiel: Ein runder Aufstellpool mit 3 m Durchmesser und 70 cm Wasserstand fasst rund 4,9 m³, also knapp 5.000 Liter. Ein Planschbecken mit 1,50 m Durchmesser und 30 cm Füllhöhe braucht etwa 530 Liter – und wird oft mehrmals pro Saison neu gefüllt. In vielen Anlagen läuft das Wasser über eine gemeinsame Leitung und einen Vereinszähler, die Kosten werden umgelegt. Bei Trockenheit können Verein oder Wasserversorger die Entnahme einschränken.
Praktische Punkte:
- Stellen Sie das Becken auf eine ebene Fläche, nicht auf Beete. Unter einem Pool stirbt der Rasen ab; planen Sie die Fläche ein, wenn Sie den Garten später übergeben.
- Gechlortes Wasser gehört weder ins Beet noch in einen Teich oder Graben. Fragen Sie den Verein, wie es abgelassen werden soll.
- Kinder nie unbeaufsichtigt lassen und das Becken abdecken oder leeren, wenn Sie gehen. Auch ein flacher Pool ist ein Ertrinkungsrisiko.
- Nach der Saison abbauen. Das ist oft vorgeschrieben und schützt das Material vor Frost.
Mehr zum Umgang mit Wasser im Garten lesen Sie im Ratgeber Brunnen und Regenwasser.
Trampolin, Schaukel und Spielhaus
Schaukel, Rutsche und Sandkasten sehen viele Gartenordnungen ausdrücklich vor. Beim Trampolin gehen die Meinungen allerdings auseinander. In Düsseldorf beschloss der Stadtverband der Kleingärtner im Juni 2021, Trampoline sollten aus den Gärten entfernt werden; als Grund wurde die Versiegelung der Fläche genannt. Die Stadt Düsseldorf stellte im Dezember 2021 klar, dass es kein städtisches Trampolinverbot gebe, die Umsetzung aber bei Vereinen und Stadtverband liege.
Typische Regelungen in Gartenordnungen:
- Anzahl: etwa ein Sport- oder Spielgerät je Parzelle plus Sandkasten (so in Plankstadt).
- Spielhaus: In Hannover ist ein Spielhäuschen aus Holz bis 2,50 m² Grundfläche und 1,60 m Höhe erlaubt, ohne Fundament und transportabel.
- Kein Fundament, keine Versiegelung: Spielgeräte sollen sich rückstandsfrei abbauen lassen.
Für die Sicherheit gilt: Trampolin mit Sicherheitsnetz und Randabdeckung, mit Abstand zu Laube, Zaun und Bäumen, und mit Erdankern gegen Wind sichern. Bei Sturmwarnung das Netz abnehmen oder das Gerät beschweren, im Herbst abbauen. Ein ungesichertes Trampolin kann bei Böen über mehrere Parzellen fliegen.
Haftung: Wer zahlt, wenn etwas passiert
Für alles, was auf Ihrer Parzelle steht, tragen Sie als Pächter die Verantwortung. Die Gartenordnung Hannover formuliert es so, dass die pachtende Person für alle Schäden haftet, die sie selbst, ihre Angehörigen oder von ihr beauftragte Dritte verursachen. Die Baurichtlinie ergänzt, dass die Verkehrssicherungspflicht für alle baulichen, gärtnerischen und sonstigen Anlagen auf der Parzelle beim jeweiligen Pächter liegt.
Drei typische Fälle:
- Ein Nachbarskind verletzt sich auf Ihrem Trampolin. Ob Sie haften, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Aufsicht und Zustand des Geräts. Für berechtigte Ansprüche und die Abwehr unberechtigter ist die private Haftpflichtversicherung zuständig.
- Ihr Trampolin fliegt bei Sturm auf die Laube des Nachbarn. Auch das ist eine Haftpflichtfrage. Wann die Haftpflicht im Kleingarten greift, erklärt der Ratgeber Haftpflicht im Kleingarten.
- Das Trampolin des Nachbarn beschädigt Ihre Laube. Den Sturmschaden am Gebäude ersetzt Ihre Kleingartenversicherung ab dem Komfort-Tarif (59,75 € im Jahr bis 5.000 € Neuwert), wenn mindestens Windstärke 8 herrschte. Schäden am Inhalt durch Sturm sind erst im Premium-Tarif versichert.
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Grill, Feuerschale und Gartenabfälle
Grillen gehört für viele zum Gartensommer und ist in den meisten Anlagen erlaubt – mit Rücksicht. Die Gartenordnung Hannover lässt Grills und Feuerschalen zu, solange sie keine Rauch- oder Geruchsbelästigung anderer Personen verursachen. In Plankstadt ist Grillen auf haushaltsüblichen Geräten bei größtmöglicher Rücksichtnahme zulässig, Outdoor-Küchen dagegen sind verboten.
Klar verboten ist dagegen fast überall das Verbrennen von Gartenabfällen, Ästen oder Laub. Hannover und Plankstadt untersagen es ausdrücklich; Schnittgut gehört auf den Kompost oder zur Grünabfallsammlung.
So grillen Sie sicher:
- Grill und Feuerschale mit deutlichem Abstand zur Holzlaube, zu Hecken und zu trockenem Gras aufstellen.
- Kein Spiritus oder Benzin als Anzünder, einen Eimer Wasser oder Löschdecke bereithalten.
- Asche erst entsorgen, wenn sie vollständig erkaltet ist, nicht in Holzkisten oder Plastiktonnen.
- Bei Trockenheit Allgemeinverfügungen der Gemeinde beachten, die offenes Feuer zeitweise untersagen können.
- Gasgrill: Flaschen nicht in der Laube lagern, Schläuche regelmäßig prüfen. Mehr dazu im Ratgeber Brandschutz in der Laube.
Brennt die Laube trotzdem, ist das bereits im Basic-Tarif versichert, ab 34,60 € im Jahr für Laube und Inhalt bis 5.000 € Neuwert.
Sauna, Dusche und Whirlpool
Eine Gartensauna steht bei manchen Pächtern auf der Wunschliste, passt aber selten zur Gartenordnung. Die Laube darf nach dem Kleingartenrecht nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein, und viele Richtlinien schließen genau die Ausstattung aus, die eine Sauna braucht:
- Die Baurichtlinie Hannover verbietet Schornsteine für Feuerstätten wie Öfen und Kamine sowie Wasserzapfstellen, Duschen und Handwaschbecken in der Laube.
- Plankstadt untersagt Gartenduschen sowie Herde, Öfen und Heizgeräte im Gartenhaus.
- Ein zweites Gebäude neben der Laube ist in den meisten Anlagen nicht zulässig.
Auch Elektrosaunen und beheizte Whirlpools scheitern oft an der Stromversorgung der Anlage, die selten für hohe Dauerlasten ausgelegt ist. Wenn Sie so etwas planen: zuerst schriftlich beim Vorstand anfragen. Ein Partyzelt für die Gartenfeier ist dagegen meist kein Problem – in Hannover etwa für bis zu sieben Tage.
Ruhezeiten und Lärm
Lärmregeln stehen fast immer in der Gartenordnung. In Hannover dürfen Maschinen montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 13 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Gartengeräte mit Verbrennungsmotor sind in den Einzelgärten dort grundsätzlich verboten, Radio- und Verstärkeranlagen dürfen nicht stören. Vereine können im Rahmen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) abweichende Zeiten beschließen.
Für Pool und Trampolin heißt das: Die Maschinenzeiten betreffen Geräte, nicht spielende Kinder. Eine Musikbox am Beckenrand kann aber unter das Verbot von Ruhestörungen fallen. Eine Pumpe oder ein Kompressor zum Aufblasen läuft am besten nicht in der Mittagszeit. Und wer abends grillt, sollte die Nachbarn vorher kurz informieren – das verhindert die meisten Konflikte. Was Sie tun können, wenn es doch Streit gibt, lesen Sie im Ratgeber Nachbarstreit im Kleingarten.
Checkliste vor dem Kauf
- Gartenordnung und Baurichtlinie lesen: Stehen Pools, Spielgeräte, Feuerschalen oder Saunen ausdrücklich darin?
- Beim Vorstand nachfragen, ob es aktuelle Beschlüsse gibt, die noch nicht in der Ordnung stehen. Lassen Sie sich größere Vorhaben schriftlich bestätigen.
- Maße prüfen: Abstand zu Nachbarlauben, Hecken und Wegen, Fläche, die dem Anbau verloren geht.
- Wasser und Strom klären: Wer zahlt das Füllwasser, verträgt die Anlage eine Pumpe?
- Sicherung planen: Erdanker, Abdeckung, Abbau im Herbst.
- Versicherung prüfen: private Haftpflicht für Unfälle, Kleingartenversicherung für Laube und Inhalt.
Wer diese Punkte vorher klärt, muss im Hochsommer nichts wieder abbauen.
Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.
4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Ist ein Pool im Kleingarten erlaubt?
Das hängt von der Gartenordnung ab. Manche Verbände erlauben abbaubare Pools und Planschbecken in den Sommermonaten mit Abstand zu den Nachbarlauben, andere lassen nur kleine Planschbecken zu oder verbieten beides. Fest eingebaute Becken sind praktisch nirgends zulässig.
Darf ich ein Trampolin im Schrebergarten aufstellen?
In vielen Anlagen ja, oft begrenzt auf ein Spielgerät je Parzelle und ohne Fundament. Einzelne Verbände sehen Trampoline wegen der Flächenversiegelung kritisch. Klären Sie das vorab mit dem Vorstand und sichern Sie das Gerät gegen Sturm.
Darf ich im Kleingarten Gartenabfälle verbrennen?
In aller Regel nein. Gartenordnungen wie in Hannover und Plankstadt verbieten das Verbrennen von Gehölz und Gartenabfällen ausdrücklich. Schnittgut gehört auf den Kompost oder zur Grünabfallsammlung.
Wer haftet, wenn sich ein Kind auf meinem Trampolin verletzt?
Als Pächter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Ihre Parzelle. Ob Sie im Einzelfall haften, hängt von den Umständen ab. Eine private Haftpflichtversicherung prüft die Ansprüche und zahlt berechtigte Forderungen.
Zahlt die Kleingartenversicherung, wenn ein Trampolin bei Sturm meine Laube beschädigt?
Den Schaden am Gebäude ersetzt der Komfort-Tarif, wenn mindestens Windstärke 8 herrschte. Schäden am Inhalt durch Sturm sind erst im Premium-Tarif versichert. Das Trampolin selbst ist als Sportgerät nicht versichert.
Quellen
- Landeshauptstadt Hannover: Richtlinie zur Errichtung von Baulichkeiten in Kleingartenanlagen (Beschluss vom 15.08.2024)
- Landeshauptstadt Hannover: Gartenordnung Hannover (Beschluss vom 15.08.2024)
- Gemeinde Plankstadt: Gartenordnung Kleingartenanlage Neurott (Stand Juni 2025)
- Düsseldorf aktuell: Dürfen Trampoline in den Kleingärten bleiben? (7.12.2021)
- heidelberg24: Pool im Kleingarten – Streit in Dortmund (14.08.2020)
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