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Grundsteuer im Kleingarten nach der Reform: Wer zahlt, was sich geändert hat, was Sie prüfen können

Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes werden für die Grundsteuer wie ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb behandelt und fallen damit unter die Grundsteuer A (§ 240 BewG). Steuerschuldner ist der Eigentümer der Fläche, nicht der Pächter. Der Verpächter darf die Grundsteuer aber nach § 5 Abs. 5 BKleingG anteilig auf die Pächter umlegen, deshalb taucht sie in der Pacht- oder Vereinsabrechnung auf. Seit 2025 gelten neue Grundsteuerwerte und neue Hebesätze der Gemeinden, weshalb sich die Beträge verändert haben.

SteuerartGrundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
Rechtsgrundlage§ 240 Bewertungsgesetz, § 5 Abs. 5 BKleingG
ErklärungNur durch den Eigentümer, Pächter müssen Angaben liefern
UmlageAnteilig nach Parzellenfläche inkl. Gemeinschaftsflächen
Lauben über 30 m²Werden als Wirtschaftsgebäude extra bewertet, bleiben aber Grundsteuer A
Neue WerteStichtag 1. Januar 2022, Zahlung nach neuem Recht seit 2025
Ihr Versicherungsbeitrag hängt nicht vom Ort abAnders als die Grundsteuer ist der Beitrag der Kleingartenversicherung bundesweit gleich, unabhängig von Postleitzahl und Hebesatz.
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Wer die Grundsteuer schuldet und wie sie beim Pächter ankommt

Die Grundsteuer schuldet der Eigentümer des Grundstücks. Bei Kleingartenanlagen kann das zum Beispiel eine Stadt, ein Unternehmen, eine Kirche oder ein Verband sein. Nur der Eigentümer war verpflichtet, die Grundsteuerwerterklärung zum Stichtag 1. Januar 2022 abzugeben, und nur er erhält die Bescheide. Das Finanzministerium Brandenburg stellt klar, dass Pächter gar nicht berechtigt sind, eine eigene Erklärung abzugeben.

Beim Pächter landet die Steuer über die Umlage. § 5 Abs. 5 BKleingG erlaubt dem Verpächter, die Erstattung öffentlich-rechtlicher Lasten zu verlangen. Dazu zählt die Grundsteuer. Verteilt wird nach dem Verhältnis Ihrer Parzellenfläche zur Fläche der gesamten Anlage, Gemeinschaftsflächen wie Wege und Vereinshaus werden anteilig eingerechnet. Ist eine Abgabe einmalig erhoben worden, darf der Pächter sie in höchstens fünf Jahresraten zahlen.

In der Praxis läuft die Umlage häufig über die Kette Eigentümer, Zwischenpächter (oft ein Stadt- oder Bezirksverband), Verein und Pächter. Auf Ihrer Jahresrechnung steht sie dann als eigene Position oder ist in den öffentlich-rechtlichen Lasten zusammengefasst. Steigt oder sinkt die Grundsteuer, ändert sich deshalb Ihre Rechnung, ohne dass der Verein die Pacht erhöht oder gesenkt hat. Fragen Sie im Zweifel nach, welcher Anteil der Jahresrechnung auf die Grundsteuer entfällt und welcher auf Pacht, Versicherungen oder Vereinsbeitrag. Wie sich die Pacht selbst zusammensetzt, erklärt Pacht und Kosten im Kleingarten.

Grundsteuer A statt B: Was § 240 BewG für Kleingärten regelt

Seit der Reform regelt § 240 des Bewertungsgesetzes ausdrücklich: Kleingartenland und Dauerkleingartenland im Sinne des BKleingG gelten als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Damit gilt die Grundsteuer A, die in der Regel niedriger ausfällt als die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke.

So wird bewertet

Zur Brutto-Grundfläche zählen laut Merkblatt des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern alle Stand- und Nebenflächen einschließlich eines überdachten Freisitzes. Gewächshäuser, freistehende Geräteschuppen und Vereinshäuser werden nicht gesondert erklärt. Die Bewertung erfolgt für die gesamte Anlage, nicht für jede Parzelle einzeln.

Die 30-m²-Grenze im Steuerrecht ist nicht dieselbe wie die 24-m²-Grenze im Kleingartenrecht. Eine Laube über 24 m² wird steuerlich nicht automatisch anders behandelt, kleingartenrechtlich kann sie trotzdem ein Problem sein. Mehr dazu unter Gartenlaube und 24 m².

Wann doch die Grundsteuer B fällig wird

Laut Finanzministerium Brandenburg wird ein Kleingarten nur dann dem Grundvermögen und damit der Grundsteuer B zugeordnet, wenn er durch die Bebauung zweckentfremdet ist. Beispiele sind eine Nutzung zum Wohnen (außer bestandsgeschütztem Wohnen nach § 20a Nr. 8 BKleingG) oder eine gewerbliche Nutzung wie ein Gartenlokal in der Anlage. Dann wird nur die betroffene Parzelle oder das Gebäude mit den zugehörigen Flächen als Grundvermögen bewertet, der Rest der Anlage bleibt in der Grundsteuer A, solange die kleingärtnerische Nutzung den Charakter prägt.

Anders sieht es bei Gärten aus, die gar nicht unter das BKleingG fallen. Freizeitgrundstücke, Wochenendgrundstücke oder Eigentümergärten werden als Grundvermögen erklärt, mit Grundstücksgröße, Bodenrichtwert und Gebäudeflächen. Das Fachmagazin KOMMUNAL zitierte im November 2025 den Verband Deutscher Grundstücksnutzer, wonach die jährlichen Bescheide für Wochenendgrundstücke oft auf das Zehnfache gestiegen seien, auf über 1.000 Euro. Das betrifft echte Kleingärten nicht, zeigt aber, warum die rechtliche Einordnung wichtig ist.

Ob Ihr Garten ein Kleingarten im Sinne des Gesetzes ist, erklärt Dauerkleingarten und Kleingarten. Für Grundstücke ohne Verein lesen Sie Datsche und Wochenendgrundstück.

Warum Ihr Betrag gestiegen oder gesunken ist

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die alte Einheitsbewertung in den westdeutschen Ländern mit ihrem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 gegen den Gleichheitssatz verstößt. Der Gesetzgeber musste neu regeln, die alten Werte durften längstens bis Ende 2024 verwendet werden. Seit 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte erhoben.

Der Betrag ergibt sich aus drei Faktoren:

FaktorWer legt ihn festWas das für Sie bedeutet
GrundsteuerwertFinanzamt nach BewGFür Kleingärten nach dem vereinfachten Verfahren aus § 240 BewG
SteuermesszahlGesetz (Grundsteuer A: 0,55 Promille nach § 14 GrStG)Für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gleich, sofern das Land nichts anderes regelt
HebesatzStadt oder GemeindeDer größte Hebel, er unterscheidet sich von Ort zu Ort

Weil sich alle drei Faktoren gleichzeitig verändert haben, lässt sich keine allgemeine Richtung angeben. In manchen Anlagen ist die Umlage gestiegen, in anderen gesunken oder ganz weggefallen. Berlin hat den Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Flächen auf null gesetzt, deshalb zahlen Kleingärtner dort laut KOMMUNAL derzeit keine Grundsteuer. In Brandenburg ist ein Antrag im Landtag, Kleingärten ganz von der Grundsteuer zu befreien, nach demselben Bericht gescheitert.

Rechenbeispiel: So wird die Umlage auf Ihre Parzelle verteilt

Die folgenden Zahlen sind angenommen und dienen nur zur Veranschaulichung. Die echten Werte stehen im Bescheid des Eigentümers und in Ihrer Vereinsabrechnung.

AnnahmeWert
Fläche der gesamten Anlage inkl. Wege und Vereinshaus10.000 m²
Summe aller verpachteten Parzellen8.000 m²
Ihre Parzelle400 m²
Grundsteuer A für die gesamte Anlage laut Bescheid200 Euro im Jahr

Weil die Gemeinschaftsflächen nach § 5 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 5 BKleingG anteilig eingerechnet werden, wird die gesamte Steuer auf die verpachteten Parzellen verteilt. Ihr Anteil entspricht dem Verhältnis Ihrer Parzelle zur Summe aller Parzellen: 400 geteilt durch 8.000 ergibt 5 Prozent. Auf Sie entfallen in diesem Beispiel also 10 Euro im Jahr.

Häufige Missverständnisse

Ländermodelle: Was davon im Kleingarten ankommt

Die Länder durften vom Bundesmodell abweichen. Nach einer Übersicht von Haufe (Stand März 2022) haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Modelle für die Grundsteuer B. Sachsen und das Saarland übernehmen das Bundesmodell, legen aber eigene Steuermesszahlen fest. Für Baden-Württemberg gilt zudem das Landesgrundsteuergesetz, auf das auch die Fußnote zu § 240 BewG hinweist.

Für die Grundsteuer A übernehmen laut derselben Übersicht alle Länder die bundesgesetzlichen Regeln, abgesehen von geringfügigen punktuellen Abweichungen. Für den klassischen Kleingarten spielt das Ländermodell deshalb eine kleinere Rolle als der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Spürbar werden die Unterschiede vor allem dort, wo Grundsteuer B anfällt: bei Wohnlauben, Gartenlokalen und Grundstücken außerhalb des BKleingG.

Einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten im Kleingartenwesen finden Sie unter Kleingartenrecht in den Bundesländern.

Was Sie als Pächter prüfen können

Gegen den Grundsteuerbescheid selbst können Sie nichts unternehmen: Einspruch einlegen darf nur der Eigentümer. Sie können aber prüfen, ob die Umlage richtig bei Ihnen ankommt.

Wichtig: Die Grundsteuer ist kein Teil des Pachtpreises, der nach § 5 Abs. 1 BKleingG begrenzt ist. Sie kommt als Erstattung zusätzlich dazu.

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Verfasst von Carsten Buchholz Unabhängiger Versicherungsmakler · Kleingarten- und Laubenversicherung

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Profil & Erstinformation · Zuletzt fachlich geprüft: 1. November 2026

Häufige Fragen

Muss ich als Kleingärtner eine Grundsteuererklärung abgeben?

Nein. Die Erklärung gibt nur der Eigentümer der Fläche ab. Sie müssen ihm aber die nötigen Angaben liefern, etwa zur Größe einer Laube über 30 m², dazu verpflichtet § 228 Abs. 3 BewG.

Ist meine Laube ab 24 m² grundsteuerpflichtig?

Für die Grundsteuer ist die Grenze 30 m² Brutto-Grundfläche, nicht 24 m². Lauben bis 30 m² bleiben außer Ansatz, größere werden als Wirtschaftsgebäude zusätzlich bewertet. Die Anlage bleibt dabei in der Grundsteuer A.

Darf der Verein die Grundsteuer auf mich umlegen?

Ja, § 5 Abs. 5 BKleingG erlaubt dem Verpächter, die Erstattung öffentlich-rechtlicher Lasten zu verlangen. Verteilt wird nach dem Anteil Ihrer Parzelle an der Gesamtfläche, Gemeinschaftsflächen werden anteilig eingerechnet.

Warum zahle ich in Berlin keine Grundsteuer für den Kleingarten?

Berlin hat den Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Flächen, zu denen Kleingärten steuerlich zählen, auf null gesetzt. Ohne Hebesatz entsteht keine Grundsteuer A, die umgelegt werden könnte.

Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?

Nein, Pächter haben keine Einspruchsbefugnis gegen Bescheide, die an den Eigentümer gehen. Sie können aber den Vorstand bitten, falsche Flächenangaben über den Eigentümer korrigieren zu lassen.

Quellen

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