Datsche oder Wochenendgrundstück versichern – warum hier eine andere Police gilt
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 8 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Die Kleingartenversicherung gilt nur für Parzellen in einer Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz, deren Pächter Mitglied im Kleingartenverein ist. Eine Datsche auf einem Erholungsgrundstück, ein Bungalow am See oder ein Wochenendhaus auf eigenem Grund erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht. Dafür ist eine Wochenendhausversicherung der richtige Vertrag. Liegt Ihre Datsche dagegen in einer Anlage mit Verein, gemeinsamen Wegen und Vereinshaus, handelt es sich meist um einen Kleingarten – dann passt die Kleingartenversicherung. Für ein Wochenendhaus fragen Sie bitte per E-Mail an info@kleingarten-schutz.de an.
Was rechtlich ein Kleingarten ist
Ob Sie eine Kleingartenversicherung abschließen können, hängt nicht davon ab, wie Sie Ihr Grundstück nennen, sondern davon, was es rechtlich ist. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert den Kleingarten in § 1 Abs. 1 über zwei Merkmale, die beide erfüllt sein müssen:
- Nutzung: Der Garten dient Ihnen zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, vor allem zum Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf, und zur Erholung.
- Lage: Er liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen zusammengefasst sind, etwa Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern.
§ 1 Abs. 2 BKleingG zählt außerdem auf, was ausdrücklich kein Kleingarten ist: der Garten, den der Eigentümer selbst nutzt (Eigentümergarten), der Garten zur Mietwohnung (Wohnungsgarten), der Garten, den ein Arbeitgeber überlässt (Arbeitnehmergarten), und Grabeland, das nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf.
Hinzu kommen die Vorgaben für die Laube: Nach § 3 Abs. 2 BKleingG ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig, und sie darf nach Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Mehr dazu im Ratgeber Gartenlaube: 24 m² und im Überblick zum Bundeskleingartengesetz.
Datsche, Erholungsgrundstück, Wochenendhaus: die Begriffe
„Datsche“ ist kein Rechtsbegriff. Gemeint ist umgangssprachlich – vor allem in Ostdeutschland – ein Sommerhäuschen oder Bungalow auf einem Grundstück zur Erholung. Rechtlich kann dahinter Unterschiedliches stecken:
- Erholungsgrundstück mit Nutzungsvertrag aus DDR-Zeiten. Viele Datschen stehen auf Flächen, die vor der Wiedervereinigung zur Erholung oder Freizeitgestaltung überlassen wurden. Für diese Verträge gilt das Schuldrechtsanpassungsgesetz (siehe nächster Abschnitt).
- Wochenendhausgebiet. Eine Gemeinde kann im Bebauungsplan ein Sondergebiet für die Erholung festsetzen. § 10 BauNVO nennt Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete und Campingplatzgebiete; in Wochenendhausgebieten sind Wochenendhäuser als Einzelhäuser zulässig, ihre Grundfläche legt der Bebauungsplan fest.
- Freizeitgrundstück ohne Verein. Ein eigenes oder gepachtetes Gartengrundstück außerhalb einer Kleingartenanlage, etwa am Ortsrand oder am Wasser.
- Datsche in einer Kleingartenanlage. Liegt die Parzelle in einer Anlage mit Verein und gemeinsamen Einrichtungen, ist sie in aller Regel ein Kleingarten – auch wenn alle sie „Datsche“ nennen.
Der letzte Fall ist wichtig: Nach § 20a BKleingG richten sich Kleingartennutzungsverhältnisse, die vor dem Beitritt begründet wurden, seither nach dem Bundeskleingartengesetz. Rechtmäßig vor dem Beitritt errichtete Lauben, die größer als 24 m² sind, dürfen unverändert weiter genutzt werden. Ein vor dem Beitritt bestehendes Recht, die Laube dauerhaft zu Wohnzwecken zu nutzen, bleibt unter Voraussetzungen erhalten. Eine große Laube in einer ostdeutschen Kleingartenanlage ist deshalb nicht automatisch ein Wochenendhaus. Wie Bestandsschutz in Brandenburg und Thüringen behandelt wird, steht in unseren Ratgebern zum Kleingartengesetz in Brandenburg und in Thüringen.
Schuldrechtsanpassungsgesetz: Was für alte Nutzungsverträge gilt
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) erfasst nach § 1 unter anderem Verträge im Beitrittsgebiet, mit denen Grundstücke zur kleingärtnerischen Nutzung, Erholung oder Freizeitgestaltung überlassen wurden. Für Datschen-Nutzer sind drei Punkte relevant:
- Kündigungsschutz ist ausgelaufen. § 23 SchuldRAnpG hat den Schutz vor Kündigungen durch den Grundstückseigentümer stufenweise abgebaut. Seit dem 4. Oktober 2015 kann der Eigentümer nach den allgemeinen Bestimmungen kündigen. Eine Ausnahme gilt nach § 23 Abs. 5 für Nutzer, die am 3. Oktober 1990 bereits 60 Jahre alt waren: Ihnen darf zu Lebzeiten nicht gekündigt werden.
- Entschädigung für das Bauwerk. Nach § 12 SchuldRAnpG kann der Nutzer bei Vertragsende eine Entschädigung für ein nach DDR-Recht errichtetes Bauwerk verlangen. Kündigt der Eigentümer, richtet sie sich nach dem Zeitwert bei Rückgabe. Endet der Vertrag aber erst, nachdem die Kündigungsschutzfrist mindestens sieben Jahre abgelaufen ist, gilt diese Zeitwertregel nicht mehr; dann kommt nach § 12 Abs. 3 ein Ausgleich nur für die Wertsteigerung des Grundstücks durch das Bauwerk in Betracht.
- Wegnahmerecht. Der Nutzer darf das Bauwerk nach § 12 Abs. 4 wegnehmen und sich aneignen.
Für die Versicherung heißt das: Sie haben als Nutzer ein eigenes wirtschaftliches Interesse an Ihrem Bungalow, das sich absichern lässt. Wie viel er im Streitfall wert ist und ob eine Kündigung wirksam ist, sind dagegen Rechtsfragen des Einzelfalls. Lassen Sie sich dazu anwaltlich oder bei einem Nutzerverband beraten – das ist keine Versicherungsfrage.
Warum die Kleingartenversicherung dort nicht passt
Unsere Kleingartenversicherung setzt zweierlei voraus: eine Parzelle in einer Kleingartenanlage nach dem BKleingG und Ihre Mitgliedschaft im Kleingartenverein. Beides ist kein Formalismus, sondern die Grundlage, auf der der Beitrag kalkuliert ist. Der Tarif ist auf kleingartentypische Verhältnisse zugeschnitten: eine einfache Laube, kein dauerhaftes Wohnen, eine Anlage mit Nachbarn und Vereinsstrukturen, kleingartentypische Sicherung mit einem funktionierenden Schloss an verschlossener Tür.
Ein Wochenendhaus oder eine Datsche auf einem Einzelgrundstück ist ein anderes Risiko:
- Die Gebäude sind oft größer und massiver gebaut, mit Küche, Bad und Heizung – und damit deutlich teurer im Wiederaufbau.
- Viele Häuser haben Wasser- und Abwasseranschluss, Öfen oder Gasheizungen.
- Einzelgrundstücke liegen häufig abgelegen, ohne Nachbarn, die regelmäßig vorbeischauen.
- Manche Häuser werden zeitweise bewohnt oder vermietet.
Schließen Sie für ein solches Grundstück trotzdem eine Kleingartenversicherung ab, fehlt die vertragliche Voraussetzung. Im Schadenfall drohen dann Streit über die Leistung und im ungünstigsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes. Klären Sie deshalb vor dem Abschluss, ob Ihr Grundstück wirklich in einer Kleingartenanlage mit Verein liegt.
Welche Police wo zuständig ist
| Wo steht das Gebäude? | Passende Versicherung |
|---|---|
| Parzelle in einer Kleingartenanlage mit Verein | Kleingartenversicherung |
| Datsche in einer Kleingartenanlage (auch mit Bestandsschutz-Laube) | in der Regel Kleingartenversicherung – Anlage und Verein entscheiden |
| Erholungsgrundstück mit altem Nutzungsvertrag, kein Verein | Wochenendhausversicherung |
| Wochenendhaus im Wochenendhausgebiet oder auf eigenem Freizeitgrundstück | Wochenendhausversicherung |
| Gartenhaus auf dem Grundstück Ihres Wohnhauses | Wohngebäude- und Hausratversicherung |
Den Fall „Gartenhaus im eigenen Garten“ behandelt unsere Seite zur Gartenhausversicherung ausführlich: Dort geht es um Nebengebäude auf dem Wohngrundstück und die Höchstsummen in der Wohngebäudeversicherung. Diese Seite hier ist für alle, deren Häuschen weder am Wohnhaus noch in einer Kleingartenanlage steht. Und wer unsicher ist, ob die Hausratversicherung Sachen in der Laube mitdeckt, findet die Antwort im Ratgeber Hausrat oder Kleingartenversicherung.
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Worauf Sie bei einer Wochenendhausversicherung achten sollten
Wochenendhausversicherungen unterscheiden sich im Umfang erheblich. Beitrag, Sicherungsvorschriften und Leistungsgrenzen hängen vom Anbieter ab. Prüfen Sie vor dem Abschluss diese Punkte:
- Gebäude und Inhalt: Sind beide versichert, und mit welcher Summe jeweils? Gilt der Neuwert oder nur der Zeitwert?
- Gefahren: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel – und ob Elementarschäden wie Überschwemmung oder Starkregen zusätzlich vereinbart werden können. Gerade Grundstücke am Wasser sollten das klären.
- Sicherungsvorschriften: Welche Schlösser oder Fensterläden verlangt der Vertrag? Gelten für die Zeit, in der niemand vor Ort ist, besondere Pflichten?
- Winterpflichten: Prüfen Sie, ob die Bedingungen verlangen, wasserführende Leitungen in unbewohnten Zeiten abzusperren und zu entleeren. Wer eine solche Pflicht verletzt, gefährdet die Leistung bei Frostschäden.
- Nebengebäude und Außenanlagen: Schuppen, Carport, Steg, Zaun und Gartenmöbel – was ist eingeschlossen?
- Nutzung: Ist zeitweises Bewohnen oder Vermieten erlaubt, und muss es angezeigt werden?
Ein Hinweis zur Haftung: Wer ein eigenes Grundstück hat, trägt die Verkehrssicherungspflicht – etwa für morsche Bäume oder vereiste Wege. Ob Ihre Privathaftpflicht das Freizeitgrundstück einschließt, sollten Sie gesondert prüfen. Hintergründe im Ratgeber Haftpflicht im Kleingarten.
So fragen Sie eine Wochenendhausversicherung bei uns an
Eine Wochenendhausversicherung lässt sich nicht so pauschal berechnen wie die Kleingartenversicherung mit ihrem bundesweit einheitlichen Beitrag. Als unabhängiger Makler holen wir für Sie passende Angebote ein. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an info@kleingarten-schutz.de mit diesen Angaben:
- Lage des Grundstücks (Ort, Postleitzahl) und ob es in einer Anlage, einem Wochenendhausgebiet oder einzeln liegt
- Art der Nutzung: Eigentum, Pacht oder Nutzungsvertrag aus DDR-Zeiten
- Bauweise (Holz, Stein, Fertighaus), Grundfläche, Baujahr und Dacheindeckung
- geschätzter Neuwert von Gebäude und Inhalt, Nebengebäude
- Heizung, Wasser- und Stromanschluss
- Nutzung: nur am Wochenende, zeitweise bewohnt oder vermietet
- Nähe zu Gewässern und frühere Schäden
- gewünschter Versicherungsbeginn
Steht Ihre Datsche doch in einer Kleingartenanlage mit Verein, brauchen Sie keine Anfrage: Dann berechnen Sie den Beitrag direkt im Beitragsrechner und schließen online ab.
Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.
4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Kann ich meine Datsche über die Kleingartenversicherung absichern?
Nur, wenn die Datsche in einer Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz liegt und Sie Mitglied im Kleingartenverein sind. Für eine Datsche auf einem Erholungsgrundstück ohne Verein oder auf eigenem Grund ist eine Wochenendhausversicherung der richtige Vertrag. Im Zweifel schreiben Sie uns an info@kleingarten-schutz.de.
Meine Laube in einer ostdeutschen Kleingartenanlage ist größer als 24 m². Ist das ein Wochenendhaus?
Nicht automatisch. Nach § 20a BKleingG dürfen rechtmäßig vor dem Beitritt errichtete größere Lauben unverändert weiter genutzt werden, und die Parzelle bleibt ein Kleingarten. Entscheidend sind Lage in der Anlage und Vereinsmitgliedschaft. Wählen Sie bei einer großen Laube eine ausreichend hohe Versicherungssumme.
Was ändert das Schuldrechtsanpassungsgesetz an meiner Versicherung?
Am Versicherungsbedarf nichts: Ihr Bungalow ist ein Sachwert, den Sie absichern können. Das Gesetz regelt vor allem Kündigung und Entschädigung zwischen Nutzer und Grundstückseigentümer. Seit dem 4. Oktober 2015 gelten für die Kündigung durch den Eigentümer die allgemeinen Bestimmungen, mit Ausnahmen für Nutzer, die am 3. Oktober 1990 bereits 60 Jahre alt waren.
Reicht die Gartenhausversicherung für mein Wochenendhaus?
Eine eigenständige Gartenhausversicherung gibt es als Produkt nicht. Ein Gartenhaus am Wohnhaus ist meist über die Wohngebäudeversicherung gedeckt, eine Laube im Kleingarten über die Kleingartenversicherung. Ein Wochenendhaus auf einem eigenen Freizeitgrundstück braucht eine Wochenendhausversicherung.
Welche Angaben brauchen Sie für ein Angebot zur Wochenendhausversicherung?
Lage, Art der Nutzung (Eigentum, Pacht, alter Nutzungsvertrag), Bauweise, Größe und Baujahr, geschätzten Neuwert von Gebäude und Inhalt, Heizung und Anschlüsse, Nutzung und Vorschäden sowie den gewünschten Beginn. Schicken Sie diese Angaben per E-Mail an info@kleingarten-schutz.de.
Quellen
- § 1 BKleingG – Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
- § 3 BKleingG – Kleingarten und Gartenlaube
- § 20a BKleingG – Überleitungsregelungen
- § 1 SchuldRAnpG – Betroffene Rechtsverhältnisse
- § 12 SchuldRAnpG – Entschädigung für das Bauwerk
- § 23 SchuldRAnpG – Kündigungsschutzfrist
- § 10 BauNVO – Sondergebiete, die der Erholung dienen
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