Ist eine Kleingartenversicherung Pflicht? Was Gesetz, Pachtvertrag und Verein verlangen
Von Carsten Buchholz, unabhängiger Versicherungsmakler · Aktualisiert am 1. November 2026 · 7 Minuten Lesezeit
Kurz beantwortet
Eine gesetzliche Pflicht zur Kleingartenversicherung gibt es nicht: Das Bundeskleingartengesetz enthält keine Versicherungspflicht. Eine Pflicht kann sich aber aus Ihrem Pachtvertrag, der Satzung oder der Gartenordnung des Vereins ergeben – manche Verbände schließen eine Feuer- und Einbruchversicherung direkt mit dem Pachtvertrag ab. Unabhängig davon tragen Sie als Pächter das Risiko für Ihre Laube selbst und haften für Schäden, die Sie anderen zufügen. Sinnvoll ist eine Kleingartenversicherung vor allem, wenn ein Brand, Einbruch oder Sturm Sie finanziell spürbar treffen würde.
Was das Bundeskleingartengesetz regelt – und was nicht
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) legt fest, was ein Kleingarten ist, wie groß eine Laube sein darf, wie hoch die Pacht ausfallen darf und unter welchen Voraussetzungen gekündigt werden kann. Nach § 1 Abs. 1 BKleingG ist ein Kleingarten ein Garten, der nicht erwerbsmäßig zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung genutzt wird und in einer Anlage mit gemeinschaftlichen Einrichtungen liegt.
Eine Pflicht, die Laube oder den Garteninhalt zu versichern, steht nicht im Gesetz. Auch eine Haftpflichtversicherung schreibt das BKleingG nicht vor. Für den Kleingartenpachtvertrag gelten nach § 4 Abs. 1 BKleingG ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Pacht – auch dort findet sich keine allgemeine Versicherungspflicht für Pächter.
Wer nur auf das Gesetz schaut, bekommt also eine klare Antwort: Sie müssen keine Kleingartenversicherung abschließen. Die vollständige Antwort ist etwas länger, weil das Gesetz nur den Rahmen setzt und vieles dem Verein überlässt. Hinzu kommt, dass die Länder einzelne Fragen ergänzend regeln können. Einen Überblick gibt der Ratgeber Kleingartengesetz in den Bundesländern, die Grundlagen erklärt der Ratgeber Bundeskleingartengesetz.
Wo eine Pflicht trotzdem entstehen kann
Kleingärten werden in der Regel nicht direkt vom Grundstückseigentümer verpachtet, sondern über einen Verein oder einen Stadt- bzw. Bezirksverband als Zwischenpächter. Was im Einzelnen gilt, steht deshalb in drei Dokumenten:
- Pachtvertrag: Er kann eine Versicherung ausdrücklich verlangen oder sogar gleich mit abschließen.
- Satzung des Vereins: Sie regelt die Mitgliedschaft und kann Mitglieder zur Teilnahme an einem Gruppenvertrag verpflichten.
- Gartenordnung: Sie enthält die Nutzungsregeln der Anlage und kann ebenfalls Vorgaben zur Versicherung enthalten.
Ein Beispiel aus der Praxis ist Hannover. Für Gärten, die dem dortigen Bezirksverband der Kleingärtner angeschlossen sind, wird laut der Stadt Hannover mit dem Pachtvertrag eine Feuer-, Einbruch- und Diebstahlversicherung abgeschlossen. Wer dort pachtet, hat also bereits einen Grundschutz – ob er gewollt ist oder nicht.
Vereins-Sammelversicherung: erst prüfen, dann ergänzen
Besteht über den Verein bereits ein Gruppenvertrag, sollten Sie nicht einfach eine zweite Police daneben legen. Prüfen Sie zuerst, was der Vertrag tatsächlich abdeckt. Die wichtigsten Fragen:
- Welche Gefahren sind versichert – nur Feuer, oder auch Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel und Leitungswasser?
- Gilt der Schutz nur für das Gebäude oder auch für den Inhalt, also Werkzeug, Rasenmäher und Möbel?
- Wie hoch ist die Versicherungssumme, und reicht sie für den Neuwert Ihrer Laube?
- Gibt es eine Selbstbeteiligung, und wird zum Neuwert oder zum Zeitwert entschädigt?
Häufig deckt ein Gruppenvertrag einen Teil ab, lässt aber Lücken – etwa beim Sturm oder beim Inhalt. Dann ist eine eigene Kleingartenversicherung mit passendem Tarif eine Ergänzung, keine Doppelung. Ausführlich vergleichen können Sie das im Ratgeber Vereins-Sammelversicherung.
Wer zahlt, wenn keine Versicherung besteht
Ohne Pflicht bleibt das Risiko dort, wo es entsteht: beim Pächter. Die Laube wird in vielen Anlagen beim Pächterwechsel vom Vorgänger übernommen und abgelöst – sie ist damit Ihr Vermögen, nicht das des Vereins. Brennt sie ab, gibt es niemanden, der den Schaden automatisch übernimmt.
Hinzu kommen Kosten, an die vorab kaum jemand denkt:
- Aufräumen und Abriss: Eine Brandruine muss beseitigt werden. Abriss, Abtransport und Entsorgung können erheblich ins Geld gehen. Mehr dazu im Ratgeber Laube abreißen – wer zahlt.
- Inhalt: Werkzeug, Rasenmäher, Gartenmöbel und Vorräte summieren sich in einer gut ausgestatteten Laube oft auf mehrere tausend Euro.
- Folgeschäden: Ein aufgebrochenes Fenster im Winter lässt Regen und Schnee herein, bevor es jemand bemerkt.
Die Hausratversicherung der Wohnung hilft hier in der Regel nicht weiter, weil sie an den Wohnort gebunden ist. Warum das so ist, erklärt der Ratgeber Hausrat oder Kleingartenversicherung.
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Haftung: die Frage, die oft verwechselt wird
Viele Pächter meinen mit „Pflichtversicherung“ eigentlich die Haftung: Was passiert, wenn ein Ast von Ihrem Baum die Nachbarlaube beschädigt oder ein Gast auf Ihrer morschen Treppe stürzt? Hier gilt das allgemeine Haftungsrecht. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss ihn nach § 823 BGB ersetzen. Für Gebäude gilt zusätzlich § 836 BGB, und wer auf fremdem Grund ein eigenes Gebäude besitzt, kann nach § 837 BGB anstelle des Grundstücksbesitzers verantwortlich sein.
Gegen solche Forderungen schützt nicht die Kleingartenversicherung, sondern die private Haftpflichtversicherung. Die Kleingartenversicherung ist eine Sachversicherung: Sie ersetzt Schäden an Ihrer eigenen Laube und Ihrem eigenen Inhalt. Die Verbraucherzentrale bezeichnet die Privathaftpflicht als unverzichtbar für alle und empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.
Ob Ihr Kleingarten in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert ist, hängt vom Tarif ab. Wie Sie das prüfen, lesen Sie im Ratgeber Haftpflicht im Kleingarten.
Drei verbreitete Irrtümer
„Der Verein ist doch versichert“
Das stimmt oft – aber meist für den Verein selbst. Eine Vereinshaftpflicht schützt in der Regel den Verein als Organisation, etwa bei Schäden, die von Gemeinschaftswegen oder dem Vereinsheim ausgehen. Ihre Laube und Ihr Werkzeug sind damit nicht automatisch versichert. Nur wenn es einen Gruppenvertrag für die Lauben der Mitglieder gibt, sind auch Sie erfasst, und auch dann nur im vereinbarten Umfang.
„Meine Hausratversicherung zahlt das mit“
Die Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat in der Wohnung. Eine Laube in einer Kleingartenanlage, die nicht zu Ihrem Wohngrundstück gehört, ist davon in der Regel nicht erfasst. Manche Tarife bieten eine begrenzte Außenversicherung, die aber selten für einen Einbruch in die Laube gedacht ist. Prüfen Sie im Zweifel die Bedingungen.
„Ohne Pflicht muss ich auch nichts beachten“
Auch wer freiwillig versichert, übernimmt Pflichten. Versicherungsbedingungen enthalten Obliegenheiten, etwa die Laube abzuschließen, im Winter die Wasserleitungen zu entleeren und Schäden unverzüglich zu melden, bei Einbruch auch der Polizei. Wer solche Pflichten grob fahrlässig verletzt, muss mit einer Kürzung der Leistung rechnen. Was im Winter zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Kleingarten winterfest machen.
Umgekehrt gilt: Wer Pächter wird, sollte auch an das Ende denken. Wie lange eine Kleingartenversicherung läuft und wie Sie sie bei Aufgabe des Gartens beenden, lesen Sie im Ratgeber Kleingartenversicherung kündigen.
Wann eine Kleingartenversicherung sinnvoll ist
Ob sich eine eigene Police lohnt, hängt weniger vom Gesetz ab als von Ihrer Laube und davon, was Sie im Ernstfall selbst tragen könnten.
| Ihre Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Laube neu gebaut oder teuer übernommen | sinnvoll, der Neuwert ist hoch |
| Werkzeug, Rasenmäher und Möbel in der Laube | sinnvoll, Einbruch ist ab Basic versichert |
| Anlage am Waldrand oder auf freier Fläche | Komfort prüfen, Sturm ist ab dort an der Laube versichert |
| Wasseranschluss in der Laube | Komfort oder Premium, Leitungswasser ist erst dort enthalten |
| Gruppenvertrag deckt Feuer, Einbruch und Sturm mit ausreichender Summe | eigene Police oft nicht nötig |
| Garten in einer Anlage mit Hochwasserrisiko | Elementarschäden sind in keinem Tarif versichert |
Voraussetzung für die Kleingartenversicherung ist eine Parzelle in einer Kleingartenanlage nach dem BKleingG und die Mitgliedschaft im Verein. Für ein Freizeitgrundstück oder eine Datsche ohne Verein brauchen Sie eine Wochenendhausversicherung – fragen Sie diese bei Bedarf per E-Mail an info@kleingarten-schutz.de an. Welche Summe zu Ihrer Laube passt, erklärt der Ratgeber Versicherungssumme richtig wählen.
So gehen Sie vor
- Unterlagen prüfen: Pachtvertrag, Satzung und Gartenordnung auf Versicherungsvorgaben durchsehen.
- Beim Verein nachfragen: Gibt es einen Gruppenvertrag, und welche Gefahren und Summen umfasst er?
- Privathaftpflicht prüfen: In den Bedingungen nach „Kleingarten“ oder „Schrebergarten“ suchen.
- Neuwert schätzen: Was würde es kosten, Laube und Inhalt heute neu zu beschaffen?
- Lücke schließen: Den passenden Tarif im Beitragsrechner berechnen. Der Beitrag ist bundesweit gleich, unabhängig von der Postleitzahl.
Übernehmen Sie gerade einen Garten, lohnt der Blick in den Ratgeber Kleingarten übernehmen: Eine Police des Vorgängers geht nicht automatisch auf Sie über.
Seit Jahren auf Sachversicherungen für Kleingärten spezialisiert. Als unabhängiger Makler bin ich nicht an eine Gesellschaft gebunden und vertrete im Schadensfall Ihre Interessen – nicht die des Versicherers.
4,9 ★★★★★ Google-BewertungenHäufige Fragen
Schreibt das Bundeskleingartengesetz eine Versicherung vor?
Nein. Das BKleingG regelt unter anderem Begriff, Laubengröße, Pacht und Kündigung, enthält aber keine Pflicht zur Versicherung von Laube oder Inhalt. Eine Pflicht kann sich nur aus Pachtvertrag, Satzung oder Gartenordnung ergeben.
Darf der Verein mir eine Versicherung vorschreiben?
Der Verein oder Verband kann im Pachtvertrag oder in der Satzung Regeln zur Versicherung vorsehen, etwa die Teilnahme an einem Gruppenvertrag. Was in Ihrem Fall verbindlich ist, ergibt sich aus Ihren Unterlagen. Bei Zweifeln hilft der Vorstand oder der zuständige Stadt- bzw. Landesverband weiter.
Brauche ich eine eigene Police, wenn der Verein schon versichert ist?
Nicht unbedingt. Prüfen Sie, welche Gefahren der Gruppenvertrag deckt, ob der Inhalt eingeschlossen ist und ob die Summe für den Neuwert Ihrer Laube reicht. Fehlen etwa Sturm oder Leitungswasser, schließt eine eigene Kleingartenversicherung diese Lücke.
Deckt die Kleingartenversicherung auch meine Haftung gegenüber Nachbarn?
Nein. Die Kleingartenversicherung ist eine Sachversicherung für Ihre Laube und Ihren Inhalt. Schäden, die Sie anderen zufügen, deckt die private Haftpflichtversicherung, sofern der Kleingarten in Ihrem Tarif eingeschlossen ist.
Kann ich die Kleingartenversicherung auch für ein Freizeitgrundstück abschließen?
Nein. Voraussetzung ist eine Parzelle in einer Kleingartenanlage nach dem BKleingG und die Mitgliedschaft im Kleingartenverein. Für Freizeitgrundstücke, Datschen ohne Verein oder Wochenendhäuser ist eine Wochenendhausversicherung nötig, die Sie per E-Mail anfragen können.
Quellen
- Bundeskleingartengesetz, § 1 Begriffsbestimmungen
- Bundeskleingartengesetz, § 4 Kleingartenpachtverträge
- Landeshauptstadt Hannover: FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Kleingärten
- Verbraucherzentrale: Private Haftpflichtversicherung – ein absolutes Muss für alle
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 837 Haftung des Gebäudebesitzers
Weitere Ratgeber
Kleingarten versichern in Ihrer Stadt
Der Beitrag ist bundesweit gleich. Auf den Stadtseiten finden Sie zusätzlich lokale Zahlen, den zuständigen Verband und die Risiken, die in Ihrer Region besonders relevant sind.